Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Lebensversicherung – kann Patientenverfügung als Selbstmord ausgelegt werden?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Lebensversicherung – kann Patientenverfügung als Selbstmord ausgelegt werden?

Rechtsanwalt Oliver Ebert geht auf die heikle Frage ein, ob der Verzicht auf Insulin in einer Patientenverfügung von einer Lebensversicherung als Selbstmord ausgelegt werden könnte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und der konkrete Einzelfall.

Die Frage

Nachdem ich mich derzeit mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung beschäftige, kam bei einem Beratungsgespräch mit meinem Hausarzt die Frage auf, ob der ausdrückliche Wunsch in Bezug auf „das Unterlassen aller lebenserhaltenden Maßnahmen“, kein Insulin mehr zu spritzen, dazu führen könnte, dass meine Lebensversicherung (Risiko-Lebensversicherung) dies als „Selbstmord“ auslegen könnte bzw. auslegt und somit die Zahlung verweigern könnte!? Für eine kurze aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Sabine S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Die geschilderte Problematik ist in der Tat leider nicht ganz einfach. Meines Wissens gibt es zu dieser konkreten Frage bislang auch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 04.12.2014, AZ B 2 U 18/13 R) dagegen schon entschieden: Auch wenn die Angehörigen – dem zuvor geäußerten Wunsch des Patienten entsprechend – die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden und die Maschinen abschalten lassen, muss die gesetzliche Unfallversicherung ihnen Witwenrente und Sterbegeld zahlen.

Eine private Lebensversicherung unterliegt allerdings nicht den sozialrechtlichen Vorschriften, auf welche sich dieses Urteil zur gesetzlichen Unfallversicherung stützt. Es gelten hier die zivilrechtlichen Regelungen. Leistungsumfang oder Leistungsausschlüsse richten sich daher in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Man wird hierzu also zunächst die Versicherungsbedingungen sehr gründlich prüfen müssen, inwieweit dort irgendwelche Leistungsausschlüsse definiert sind.

Auch könnte es möglicherweise darauf ankommen, ob zum Zeitpunkt der Abfassung einer Patientenverfügung bereits absehbar war, dass es zu einer solchen Situation kommen würde oder ob der Wunsch zur Unterlassung der lebenserhaltenden Maßnahmen lediglich abstrakt bzw. als Eventualität vorgesehen wurde.

Weiterhin könnte eine Rolle spielen, in welchem zeitlichen Abstand zum Vertragsschluss es zum Unterlassen der lebenserhaltenden Maßnahmen kommt. Sie sehen, dass eine pauschale Antwort aufgrund dieser Unklarheiten nicht seriös möglich ist.

Auch wenn ich das Risiko für eher gering halte, dass die Versicherung in einem solchen Fall weiter nachfragt bzw. die Leistung verweigert: Ganz unberechtigt sind die Bedenken meines Erachtens nicht. Ich empfehle Ihnen daher, die vorgesehene Patientenverfügung zusammen mit dem Versicherungsvertrag von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (1) Seite 50

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  • olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 18 Stunden

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

  • zojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 19 Stunden

    Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂

  • Hallo,

    hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
    Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
    Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
    Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
    Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
    Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁

    LG Sandra

    • Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
      Gruß Oliver

    • @olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
      Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
      Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme

      Gruß Sandra