Schwerbehindertenausweis bei Diabetes?

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Schwerbehindertenausweis bei Diabetes?

Seit 2010 geltende Vorschrift

Nach den seit 2010 geltenden Vorschriften gilt: Menschen mit Diabetes, die eine

In diesen Fällen kann dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Häufige Fehlinterpretationen

Es wurde nun teilweise vehement behauptet, dass somit der mit einer Insulintherapie einhergehende Therapieaufwand ausreichend sei, um eine Schwerbehinderteneigenschaft zu begründen. Auch wurde immer wieder suggeriert, dass die tatsächliche Stoffwechseleinstellung keine Rolle mehr spiele. Und es dürfe ja schließlich nicht sein, dass die Betroffenen quasi dafür belohnt würden, wenn sie mit ihrem Diabetes nachlässig umgehen und die ärztlichen Anweisungen nicht befolgen.

Ämter interpretierten eng

Umgekehrt haben auch Versorgungsämter die Vorschrift oft dahingehend eng interpretiert, dass tatsächlich jeden Tag mindestens vier unterschiedliche Injektionen erforderlich seien und dabei immer die Dosis angepasst werden müsse. Lagen diese Voraussetzungen nicht vor bzw. entdeckten die Ämter in den Aufzeichnungen entsprechende Lücken, dann wurden Anträge nicht selten abgelehnt.

Aufwand und Beeinträchtigung

Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass es nicht allein auf den Therapieaufwand ankommen kann, vielmehr muss "die betreffende Person durch Auswirkungen des Diabetes mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein". Dies komme durch "die Verwendung des Wortes ‚und‘ deutlich zum Ausdruck". Es sei auch "nicht ersichtlich, dass der Verordnungsgeber davon ausgegangen ist, dass bei einem entsprechenden Therapieaufwand immer eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung vorliegt."

"Erheblicher Einschnitt"?

Solche "erheblichen Einschnitte" könnten auf Besonderheiten der Therapie beruhen, etwa "wenn ein Erkrankter aufgrund persönlicher Defizite für eine Injektion erheblich mehr Zeit benötigt als ein anderer, im Umgang mit den Injektionsutensilien versierter Mensch". Auch ein unzulänglicher Therapieerfolg, also eine schlechte Stoffwechseleinstellung, könne sich als solcher Einschnitt in der Lebensführung auswirken.

Allein das Messen und Spritzen reicht also nicht – vielmehr muss man insgesamt gesehen auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Für Juristen, die die Rechtsprechung des Gerichts kennen, ist das allerdings nicht überraschend; ich hatte das so bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der einschlägigen Vorschriften prognostiziert

Unklare Unterscheidung

Allerdings lässt das Gericht weiterhin einigermaßen unklar, wie zwischen einem "Einschnitt", einem "wesentlichen Einschnitt" und einem "erheblichen Einschnitt", der sich "gravierend auf die Lebensführung auswirkt", zu unterscheiden ist – diese schwammigen Rechtsbegriffe liegen der Feststellung des Behinderungsgrads aber zugrunde.

Das im Urteil genannte Beispiel, dass jemand "für eine Injektion erheblich mehr Zeit benötigt als ein anderer", scheint allerdings eher theoretisch und dürfte in der Praxis kaum relevant sein. Ich empfehle daher, beim Antrag möglichst umfassend und ausführlich zu schildern, wie bzw. inwieweit man durch den Diabetes in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird.

Ansonsten sagt das Gericht aber immerhin ganz ausdrücklich, dass "die Zahl von vier Insulininjektionen am Tag nicht als absoluter Grenzwert" anzusehen ist. Es sei also nicht – wie manche Ämter es verlangen – erforderlich, dass "ausnahmslos an allen Tagen eine Anzahl von vier Insulininjektionen durchgeführt werden muss". Schließlich bedeute auch "selbständige" Variation der Insulindosis nicht, dass man dafür die Dosis "ständig" anpassen müsse.

Wert – Mahlzeit – Belastung

Entscheidend sei die Abhängigkeit der jeweiligen Dosierung vom

GdB: Es geht nicht um Konsequenz …

Und das Gericht erteilt eine weitere Ohrfeige: "Schließlich geht die von der Klägerin in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht fehl, sie dürfe wegen ihres konsequenten Therapieverhaltens und ihrer vernünftigen Lebensführung in Bezug auf ihre Erkrankung bei der Festsetzung des GdB nicht ‚schlechter‘ behandelt werden als ein behinderter Mensch, der bei gleicher Krankheitslage wegen einer nicht so konsequent durchgeführten Therapie eine schlechtere Stoffwechsellage aufweise und dem deswegen ein höherer GdB als ihr zuerkannt werde."

… der tatsächliche Zustand ist entscheidend!

Weiter heißt es: "Die Klägerin übersieht, dass die Beurteilung des GdB im Schwerbehindertenrecht ausschließlich final, also orientiert an dem tatsächlich bestehenden Zustand des behinderten Menschen zu erfolgen hat, ohne dass es auf die Verursachung der dauerhaften Gesundheitsstörung ankommt." Das mutet auf den ersten Blick seltsam an, denn scheinbar wird damit derjenige quasi "belohnt", der seinen Diabetes absichtlich nicht im Griff hat.

Aber von der Systematik des Gesetzes ist es klar: Es kommt auf den tatsächlichen Ist-Zustand an. Aus welchem Grund es zur Beeinträchtigung kam, spielt grundsätzlich keine Rolle – auch für Diabetiker gilt insoweit nichts anderes als für jemanden, der zum Beispiel aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalles querschnittsgelähmt ist.

Im Ergebnis ändert das Urteil nichts daran: Auch weiterhin ist die Feststellung einer Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes in vielen Fällen möglich. Allerdings müssen die mit der Krankheit einhergehenden, erheblichen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden.

"Erhebliche Einschränkungen": Sie benötigen Belege!

Auch im Antragsverfahren muss auf diese Voraussetzungen eingegangen werden – wer sich dort nur auf den hohen Aufwand seiner Insulin- bzw. Insulinpumpentherapie stützt, wird wahrscheinlich damit keinen Erfolg haben. Sie sollten daher belegen (können), dass Sie erhebliche Einschränkungen erfahren, die sich "gravierend" auf Ihre Lebensführung auswirken.

Ich empfehle, dass Sie dazu möglichst umfassend schildern, wie und inwieweit Sie durch den Diabetes beeinträchtigt werden bzw. was Sie dadurch nicht (mehr) machen können.

Kostenlose Broschüre:

RA Oliver Ebert

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  • Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.

    • Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.

      So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
      Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.

      Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
      Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.

      Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
      https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
      Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷‍♂️

      Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
      Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
      (Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)

    • @ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.

    • @bloodychaos: Moin, ich benutze den G 7 seit Dezember 2022 (vorher G 6). Seit Dezember 2024 in Kombination mit der t:slim X 2 Ja, es hat immer mal wieder einen Sensor gegeben, der nicht richtig funktioniert hat . Dann wurde ein neuer gesetzt, der Vorfall an Dexcom gemeldet und es gab dann wenige Tage später einen neuen Sensor.
      Wie ole-t1 schon geschrieben hat, erst einmal die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Alle auf dem Markt erhältlichen Sensoren haben Schwankungen in der Genauigkeit ihrer Angaben. Wichtig ist daher zu beurteilen, ob das, was der Sensor anzeigt, überhaupt sein kann.
      Zum Beispiel durch blutiges Nachmessen (dabei bitte dran denken, dass der Gewebezucker, den die Sensoren messen, rd. 20-30 Minuten hinter dem Blutzucker hinterher hinkt).

  • loredana postete ein Update vor 1 Woche

    Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.

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