- Soziales und Recht
Schwerbehindertenausweis bei Diabetes – das ist die Rechtslage
5 Minuten
Der Diabetes bringt auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen mit sich. Ein wichtiges Thema ist vor allem der Schwerbehindertenausweis: Dieser bringt u. a. Steuervergünstigungen, einen verbesserten Kündigungsschutz und vor allem die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Eine Zusammenfassung der Rechtslage von Anwalt Oliver Ebert.
Inzwischen ist es nicht mehr so einfach, aufgrund des Diabetes als schwerbehindert anerkannt zu werden. Warum ist das so? Und was müssen Sie beim Antrag beachten?
Was versteht man unter einer (Schwer-)Behinderung?
Gemäß § 2 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperlich, seelisch, geistig) dauerhaft gehindert ist, gleichberechtigt am Alltagsleben teilzuhaben. Eine solche Beeinträchtigung liegt nach dem Gesetz vor, „wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“.
Dies bedeutet, dass nicht jede Beeinträchtigung zu einer Behinderung im gesetzlichen Sinne führt, auch wenn man Einschränkungen oder Aufwand hat. Ein Beispiel sind Brillenträger: Sie haben eine verminderte Sehleistung und können ohne Brille oftmals nicht mehr (richtig) am sozialen Leben teilhaben. Mithilfe der Brille kann die Sehbeeinträchtigung aber wieder ausgeglichen, d. h. kompensiert werden, sodass trotz der Sehbehinderung ein normales Leben möglich ist.
Zudem ist eine verminderte Sehleistung auch nichts Untypisches, sehr viele Menschen aller Altersgruppen sind davon betroffen. Aus diesen Gründen gilt man mit Brille nicht als behindert, obwohl das Tragen einer Brille durchaus zu einigen Einschränkungen führen kann – beispielsweise bei der Berufswahl, im Sport oder im Einzelfall womöglich auch bei der Partnersuche.
Um amtlich als behindert anerkannt zu werden, können Sie einen Antrag auf „Feststellung einer Behinderung“ beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Im Antrag sollten alle relevanten Krankheiten und Gesundheitsstörungen ausführlich beschrieben werden.
Broschüre und Tipps zum Antrag
Eine kostenlose Broschüre mit Tipps und Informationen für den Antrag auf Erhalt eines Schwerbehindertenausweises können Sie auf der Website www.diabetes-forum.de herunterladen.
Eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache gibt es von der Deutschen Diabetes-Hilfe – zum Download unter www.ddh-m.de oder als gedrucktes Heft in der Geschäftsstelle.
Die Behörde prüft dann die angegebenen Beeinträchtigungen, stuft jede auf einer Skala von 0 bis 100 ein und bestimmt so den Grad der Behinderung („GdB“). Sollte es mehrere relevante Gesundheitsbeeinträchtigungen geben, werden die jeweiligen GdB allerdings nicht addiert, sondern es wird eine Gesamtbewertung vorgenommen.
Ein Beispiel: Jemand leidet an Schwerhörigkeit, Bluthochdruck und zudem Bandscheibenproblemen. Die Behörde setzt hierfür vielleicht jeweils einen Einzel-GdB von 10, 20 und 30 fest. Im Rahmen der Gesamtbewertung würde dann trotzdem wohl nur ein Gesamt-GdB von 30 festgestellt werden.
Allerdings bringt die Feststellung eines GdB nicht automatisch den Schwerbehindertenstatus: Eine Schwerbehinderung liegt erst dann vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist. Liegt der GdB bei mindestens 50, erhält man einen entsprechenden Ausweis, mit dem man die mit dem Schwerbehindertenstatus einhergehenden Nachteilsausgleiche beanspruchen kann. Aussagen von Menschen wie „Ich bin 40 Prozent schwerbehindert“, die etwa bei Diabetikertagen zu hören oder auch im Internet öfter zu finden sind, können daher nicht stimmen.
Welchen GdB gibt es bei Diabetes?
Die Höhe des GdB wird von den Behörden auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ermittelt, die für zahlreiche Krankheitsbilder entsprechende Vorgaben gibt. Welche Regeln für Diabetes gelten, können Sie im folgenden Kasten nachlesen. Statt des Begriffs „GdB“ wird hier vom „GdS“, dem Grad der Schädigungsfolgen gesprochen.
Anlage zu § 2 VersMedV (Auszug)
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdB rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.
Menschen mit Diabetes, die eine „Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.“ Das bedeutet, dass eine Schwerbehinderung vorliegt.
Damit der Diabetes zu einer Anerkennung als „schwerbehindert“ führt, müssen hiernach also folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen,
- selbstständige Anpassung der Insulindosis (ICT, Pumpentherapie) UND
- erhebliche Einschnitte, welche gravierend die Lebensführung beeinträchtigen.
- Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.
Eine Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie allein reicht zwischenzeitlich nur noch selten aus, um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Selbst ein hoher Therapieaufwand – also sehr häufiges Messen und Spritzen – stellt nach aktueller Rechtslage noch keine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung dar. Vielmehr muss die Krankheit noch andere Umstände mit sich bringen, durch die man erheblich in der Lebensführung und der Teilhabe am Alltagsleben beeinträchtigt wird.
Eine Schwerbehinderung allein aufgrund des Diabetes wird daher meist nur noch anerkannt, wenn es – zusätzlich zum Therapieaufwand – zu ganz massiven Beeinträchtigungen im Alltagsleben kommt. Dank neuer Technologien und Insuline kann man aber glücklicherweise auch mit Diabetes so gut wie alles im Alltag machen: Gut eingestellte Patienten haben daher nur noch wenige Chancen, allein aufgrund des Diabetes einen höheren GdB als 40 zu erhalten.
Nötig: „erhebliche Einschnitte“
Mehrere Gerichte haben klargestellt, dass der bloße Therapieaufwand für Messen und Spritzen nicht ausreicht, um als schwerbehindert anerkannt zu werden. Man muss zusätzlich nachweisen, dass man zudem noch „durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung“ beeinträchtigt wird. Dafür reicht es nach Auffassung der Rechtsprechung nicht aus, wenn es aufgrund der Krankheit bei Planung des Tagesablaufs, Gestaltung der Freizeit, Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität zu Einschränkungen oder Belastungen kommt.
Selbst wenn diese Aktivitäten „mit einem erhöhten planerischen Aufwand verbunden“ bzw. nur „unter erschwerten Bedingungen (weitere Blutzuckermessungen; beim Schwimmen erneutes Anlegen der Pumpe), letztlich aber nicht ausgeschlossen“ seien (LSG Sachsen-Anhalt, AZ L 7 SB 23/13, Urteil vom 27.08.2014), lässt dies meist noch keinen Rückschluss auf gravierende Teilhabeeinschränkungen zu.
Generell achten die Gerichte auch darauf, dass der Vergleichsmaßstab zu anderen Krankheitsbildern eingehalten wird. Ein GdB von 40, der bei insulinpflichtigem Diabetes so fast immer erreicht wird, ist nämlich schon recht hoch – der Verlust eines Auges führt im Vergleich dagegen ebenfalls nur zu einem GdB von 40.
Eine Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes läge beispielsweise nur vor, wenn „die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen“ (LSG Sachsen-Anhalt, AZ L 7 SB 23/13, Urteil vom 27.08.2014).
Keine zusätzlich benachteiligenden Umstände lägen bei den erforderlichen Blutzuckermessungen und beim Spritzen (separater Raum bzw. Toilette) vor, denn diese seien „der Krankheit immanent und können nicht als gesondert zu berücksichtigende Teilhabeeinschränkungen bewertet werden“.
Hat man neben der Diabetes-Erkrankung allerdings noch andere erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen, stehen die Chancen auf den Schwerbehindertenausweis besser. Relevant sein können hier insbesondere Störungen des Bewegungsapparats, Bandscheibenvorfälle, Allergien oder Folgeerkrankungen (z. B. Neuropathie, Retinopathie, Nephropathie). Diese Erkrankungen werden jeweils gesondert bewertet und mit einem GdB eingestuft. Bei der Gesamtbewertung kann es im Ergebnis dann doch zur Feststellung einer Schwerbehinderung kommen.
Tipps zur Antragstellung
Im Antrag auf Feststellung einer Behinderung sollte man ausführlich auf alle genannten Voraussetzungen eingehen – wer sich dort nur auf den hohen Aufwand seiner Insulin- bzw. Insulinpumpentherapie stützt, wird wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Sie sollten daher nachvollziehbar beschreiben und begründen, inwiefern Sie aufgrund des Diabetes erhebliche Einschränkungen erleiden, die sich „gravierend“ auf Ihre Lebensführung auswirken. Schildern Sie hierzu möglichst umfassend, wie Ihr reguläres Alltagsleben durch den Diabetes beeinträchtigt wird. Denken Sie auch daran, alle zusätzlich noch relevanten Beeinträchtigungen zu schildern.
Bei stark schwankenden Blutzuckerwerten oder häufigen Unterzuckerungen könnte aus medizinischer Sicht möglicherweise eine „instabile Stoffwechsellage“ vorliegen. Wenn diese mit einem ärztlichen Attest nachvollziehbar und plausibel begründet werden kann, könnte dies zu einer Höherstufung führen.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, neben dem Diabetes auch sämtliche anderen Krankheiten bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen aufzuführen, die sich auf Ihren Alltag auswirken.
In der nächsten Ausgabe des Diabetes-Journals erfahren Sie, welche rechtlichen Vorteile mit der Feststellung einer Behinderung/dem Schwerbehindertenstatus verbunden sind.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (4) Seite XX
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marina26 postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Für alle Höhen und Tiefen vor 10 Stunden, 39 Minuten
Huhu, ich bin Marina und 23 Jahre alt, studiere in Marburg, habe schon etwas länger Typ 1 Diabetes und würde mich total über persönlichen Austausch mit anderen jungen Menschen/Studis… freuen, vielleicht auch mal ein Treffen organisieren oder so 🙂 Schreibt mir gerne, wenn ihr auch Lust habt!
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wolfgang65 postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes Typ 3c vor 1 Tag, 6 Stunden
Liebe Leute, ich habe zwei neue Erfahrungen mach dürfen, die Ursächliche nicht so schön, woraus die 2. Erfahrung (notwendig gut) resultiert!
Ich bin kein Liebhaber von Zahnärzten und meine dort geführte Gesundheitsakte ist mit einem riesigen “A” für Angspatient gezeichnet. Ende letzten Jahres ist mir beim letzten verbleibenden Weisheitszahn (nie Schmerzen gemacht) größeres Teil abgebrochen, ZA meint, da geht er nicht bei, weil Zahn quer liegt, allso OP, und danach könnte man sich über Zahnersatz unterhalten … ich natürlich in Schockstarre gefallen, – gleich am selben Tag bei OP-Zahnarzt Termin gemacht, vor Weihnachten nix mehr möglich, gleich Anfang Januar Termin bekommen, Röntgenbild lag dem Chirugen bereits vor. Vieles wurde besprochen, auch der Zahnersatz, wobei der Chirug gleich meinte, dass ausser WZ wohl 3 weitere Zähne raus müssten. Schock nr. 2! Ich wollte mir aber noch 2Meinung einholen und fand Dank guten Rat von Bekannten, einen anderen Zahnarzt, dem ich mein Leid und Angst ausführlich schildern konnte und der auch zum erstenmal die Diabetes in Spiel brachte … kurz um ein bisher bestes aufklärendes Gespräch, wie weit Diabetes auch auf die Zahne und Zahnfleisch gehen kann. Bei mir Fazit Paradontites. (die 1. unschöne Erfahrung). Der Weisheits- und daneben liegende Zahn sind inzwischen raus, – war super gute und schmerzfreie OP, danach keinerlei Schmerzen, durfte allerdings auch Antibiotika nehmen. Die 2. Erfahrung: ich konnte meine Insulindosies halbieren, – bei 10 Tg. Antbiotika, und nun 15 ohne Medizin noch anhaltend niedrige Insulinmenge, mit steigender festen Nahrungsaufnahme.
Heute bei Diabetologen bestätigt, das Diabetiker besonders auf Ihre Zähne und Zahlfleich achten sollten. Da frage ich mich warum der Zahnarzt da nicht im Vorsorgekatalog von DMP aufgenommen ist.
LG Wolfgang
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laila postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes Typ 3c vor 2 Tagen, 1 Stunde
Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!
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suzana antwortete vor 1 Tag, 23 Stunden
Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter! -
laila antwortete vor 1 Tag, 20 Stunden
@suzana: Ich danke Dir für die Nachricht.Könnten wir uns weiterhin austauschen?Es wäre so wichtig für mich.Vielleicht auch privat? Gebe mir bitte Bescheid…Ich kenne mich hier leider nicht so gut aus…Wäre echt super…😊
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wolfgang65 antwortete vor 1 Tag, 6 Stunden
Hallo Leila, auch von mir ein herzliches willkommen. Auch meine Geschichte liest du im weiteren Verlauf.
Zur “chronisch kalfizierende Pankreatitis” kann ich nix sagen, da ist immer das Gespräch mit dem Arzt/Diabetologen vorzuziehen, wie in allen Gesundheitsfragen. Was sagen Ärzte dazu, auch wg. der NICHTzunahme an Gewicht. Wenn ich mit einem Arzt nicht kann, oder dieser mir nicht ausreichende Infos gibt, schaue ich mich nach einem anderen Arzt/Diabetologen um, das ist Dein Recht, es geht um Deine Gesundheit!
Sollte mit der Nichtzunahme noch mehr dahinter Stecken, vielleicht
auch mal einen Psychologen in Deine Überlegung ziehen. Oder eine auf dich zugeschnittene Diabetes Schulung o.Ä., auch hier sollte Dich ein guter Diabetologe aufklären können.Soweit was mir im Moment einfällt. Lass es Dir gut gehen.
Gruss Wolfgang
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michatype3 antwortete vor 1 Tag, 6 Stunden
Hey Laila, du kannst mir gerne hier im Typ 3c Bereich oder via PN schreiben. Ich bin gerade zwar etwas gesundheitlich angeschlagen, versuche aber, so gut es geht zu antworten.
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