Schwerbehindertenausweis bei Diabetes – das ist die Rechtslage

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Schwerbehindertenausweis bei Diabetes – das ist die Rechtslage

Der Diabetes bringt auch in rechtlicher Hinsicht viele Fragen mit sich. Ein wichtiges Thema ist vor allem der Schwerbehindertenausweis: Dieser bringt u. a. Steuervergünstigungen, einen verbesserten Kündigungsschutz und vor allem die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Eine Zusammenfassung der Rechtslage von Anwalt Oliver Ebert.

Inzwischen ist es nicht mehr so einfach, aufgrund des Diabetes als schwerbehindert anerkannt zu werden. Warum ist das so? Und was müssen Sie beim Antrag beachten?

Was versteht man unter einer (Schwer-)Behinderung?

Gemäß § 2 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperlich, seelisch, geistig) dauerhaft gehindert ist, gleichberechtigt am Alltagsleben teilzuhaben. Eine solche Beeinträchtigung liegt nach dem Gesetz vor, „wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“.

Dies bedeutet, dass nicht jede Beeinträchtigung zu einer Behinderung im gesetzlichen Sinne führt, auch wenn man Einschränkungen oder Aufwand hat. Ein Beispiel sind Brillenträger: Sie haben eine verminderte Sehleistung und können ohne Brille oftmals nicht mehr (richtig) am sozialen Leben teilhaben. Mithilfe der Brille kann die Sehbeeinträchtigung aber wieder ausgeglichen, d. h. kompensiert werden, sodass trotz der Sehbehinderung ein normales Leben möglich ist.

Zudem ist eine verminderte Sehleistung auch nichts Untypisches, sehr viele Menschen aller Altersgruppen sind davon betroffen. Aus diesen Gründen gilt man mit Brille nicht als behindert, obwohl das Tragen einer Brille durchaus zu einigen Einschränkungen führen kann – beispielsweise bei der Berufswahl, im Sport oder im Einzelfall womöglich auch bei der Partnersuche.

Um amtlich als behindert anerkannt zu werden, können Sie einen Antrag auf „Feststellung einer Behinderung“ beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Im Antrag sollten alle relevanten Krankheiten und Gesundheitsstörungen ausführlich beschrieben werden.

Broschüre und Tipps zum Antrag


Eine kostenlose Broschüre mit Tipps und Informationen für den Antrag auf Erhalt eines Schwerbehindertenausweises können Sie auf der Website www.diabetes-forum.de herunterladen.

Eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache gibt es von der Deutschen Diabetes-Hilfe – zum Download unter www.ddh-m.de oder als gedrucktes Heft in der Geschäftsstelle.

Die Behörde prüft dann die angegebenen Beeinträchtigungen, stuft jede auf einer Skala von 0 bis 100 ein und bestimmt so den Grad der Behinderung („GdB“). Sollte es mehrere relevante Gesundheitsbeeinträchtigungen geben, werden die jeweiligen GdB allerdings nicht addiert, sondern es wird eine Gesamtbewertung vorgenommen.

Ein Beispiel: Jemand leidet an Schwerhörigkeit, Bluthochdruck und zudem Bandscheibenproblemen. Die Behörde setzt hierfür vielleicht jeweils einen Einzel-GdB von 10, 20 und 30 fest. Im Rahmen der Gesamtbewertung würde dann trotzdem wohl nur ein Gesamt-GdB von 30 festgestellt werden.

Allerdings bringt die Feststellung eines GdB nicht automatisch den Schwerbehindertenstatus: Eine Schwerbehinderung liegt erst dann vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist. Liegt der GdB bei mindestens 50, erhält man einen entsprechenden Ausweis, mit dem man die mit dem Schwerbehindertenstatus einhergehenden Nachteilsausgleiche beanspruchen kann. Aussagen von Menschen wie „Ich bin 40 Prozent schwerbehindert“, die etwa bei Diabetikertagen zu hören oder auch im Internet öfter zu finden sind, können daher nicht stimmen.

Welchen GdB gibt es bei Diabetes?

Die Höhe des GdB wird von den Behörden auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ermittelt, die für zahlreiche Krankheitsbilder entsprechende Vorgaben gibt. Welche Regeln für Diabetes gelten, können Sie im folgenden Kasten nachlesen. Statt des Begriffs „GdB“ wird hier vom „GdS“, dem Grad der Schädigungsfolgen gesprochen.

Anlage zu § 2 VersMedV (Auszug)


15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdB rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.

Menschen mit Diabetes, die eine „Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.“ Das bedeutet, dass eine Schwerbehinderung vorliegt.

Damit der Diabetes zu einer Anerkennung als „schwerbehindert“ führt, müssen hiernach also folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen,
  • selbstständige Anpassung der Insulindosis (ICT, Pumpentherapie) UND
  • erhebliche Einschnitte, welche gravierend die Lebensführung beeinträchtigen.
  • Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Eine Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie allein reicht zwischenzeitlich nur noch selten aus, um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Selbst ein hoher Therapieaufwand – also sehr häufiges Messen und Spritzen – stellt nach aktueller Rechtslage noch keine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung dar. Vielmehr muss die Krankheit noch andere Umstände mit sich bringen, durch die man erheblich in der Lebensführung und der Teilhabe am Alltagsleben beeinträchtigt wird.

Eine Schwerbehinderung allein aufgrund des Diabetes wird daher meist nur noch anerkannt, wenn es – zusätzlich zum Therapieaufwand – zu ganz massiven Beeinträchtigungen im Alltagsleben kommt. Dank neuer Technologien und Insuline kann man aber glücklicherweise auch mit Diabetes so gut wie alles im Alltag machen: Gut eingestellte Patienten haben daher nur noch wenige Chancen, allein aufgrund des Diabetes einen höheren GdB als 40 zu erhalten.

Nötig: „erhebliche Einschnitte“

Mehrere Gerichte haben klargestellt, dass der bloße Therapieaufwand für Messen und Spritzen nicht ausreicht, um als schwerbehindert anerkannt zu werden. Man muss zusätzlich nachweisen, dass man zudem noch „durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung“ beeinträchtigt wird. Dafür reicht es nach Auffassung der Rechtsprechung nicht aus, wenn es aufgrund der Krankheit bei Planung des Tagesablaufs, Gestaltung der Freizeit, Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität zu Einschränkungen oder Belastungen kommt.

Selbst wenn diese Aktivitäten „mit einem erhöhten planerischen Aufwand verbunden“ bzw. nur „unter erschwerten Bedingungen (weitere Blutzuckermessungen; beim Schwimmen erneutes Anlegen der Pumpe), letztlich aber nicht ausgeschlossen“ seien (LSG Sachsen-Anhalt, AZ L 7 SB 23/13, Urteil vom 27.08.2014), lässt dies meist noch keinen Rückschluss auf gravierende Teilhabeeinschränkungen zu.

Generell achten die Gerichte auch darauf, dass der Vergleichsmaßstab zu anderen Krankheitsbildern eingehalten wird. Ein GdB von 40, der bei insulinpflichtigem Diabetes so fast immer erreicht wird, ist nämlich schon recht hoch – der Verlust eines Auges führt im Vergleich dagegen ebenfalls nur zu einem GdB von 40.

Eine Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes läge beispielsweise nur vor, wenn „die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen“ (LSG Sachsen-Anhalt, AZ L 7 SB 23/13, Urteil vom 27.08.2014).

Keine zusätzlich benachteiligenden Umstände lägen bei den erforderlichen Blutzuckermessungen und beim Spritzen (separater Raum bzw. Toilette) vor, denn diese seien „der Krankheit immanent und können nicht als gesondert zu berücksichtigende Teilhabeeinschränkungen bewertet werden“.

Hat man neben der Diabetes-Erkrankung allerdings noch andere erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen, stehen die Chancen auf den Schwerbehindertenausweis besser. Relevant sein können hier insbesondere Störungen des Bewegungsapparats, Bandscheibenvorfälle, Allergien oder Folgeerkrankungen (z. B. Neuropathie, Retinopathie, Nephropathie). Diese Erkrankungen werden jeweils gesondert bewertet und mit einem GdB eingestuft. Bei der Gesamtbewertung kann es im Ergebnis dann doch zur Feststellung einer Schwerbehinderung kommen.

Tipps zur Antragstellung

Im Antrag auf Feststellung einer Behinderung sollte man ausführlich auf alle genannten Voraussetzungen eingehen – wer sich dort nur auf den hohen Aufwand seiner Insulin- bzw. Insulinpumpentherapie stützt, wird wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Sie sollten daher nachvollziehbar beschreiben und begründen, inwiefern Sie aufgrund des Diabetes erhebliche Einschränkungen erleiden, die sich „gravierend“ auf Ihre Lebensführung auswirken. Schildern Sie hierzu möglichst umfassend, wie Ihr reguläres Alltagsleben durch den Diabetes beeinträchtigt wird. Denken Sie auch daran, alle zusätzlich noch relevanten Beeinträchtigungen zu schildern.

Bei stark schwankenden Blutzuckerwerten oder häufigen Unterzuckerungen könnte aus medizinischer Sicht möglicherweise eine „instabile Stoffwechsellage“ vorliegen. Wenn diese mit einem ärztlichen Attest nachvollziehbar und plausibel begründet werden kann, könnte dies zu einer Höherstufung führen.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, neben dem Diabetes auch sämtliche anderen Krankheiten bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen aufzuführen, die sich auf Ihren Alltag auswirken.


In der nächsten Ausgabe des Diabetes-Journals erfahren Sie, welche rechtlichen Vorteile mit der Feststellung einer Behinderung/dem Schwerbehindertenstatus verbunden sind.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (4) Seite XX

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  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

  • gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

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    • Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

    • Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG

  • hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

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