- Soziales und Recht
Seit Mai: Neue Begutachtungsleitlinien
4 Minuten
Zum 1. Mai hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Neufassung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung veröffentlicht. Dort gibt es auch eine Übersicht körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen, die die Eignung zum Führen eines Kfz beeinträchtigen können. Oliver Ebert berichtet.
Begutachtungskriterien bei Diabetes komplett neu geregelt
Für viele Krankheiten sind Vorgaben und Voraussetzungen definiert, die ärztliche Gutachter bei der Bewertung der Fahreignung berücksichtigen müssen. Die Begutachtungskriterien bei Diabetes wurden komplett neu geregelt.
“Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen.” Mit diesem erfreulichen Leitsatz beginnt der komplett neu gefasste Abschnitt “3.5 Diabetes mellitus” der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die am 01.05.2014 in Kraft getreten sind.
Unmissverständliche Klarstellung
Damit wird nun unmissverständlich klargestellt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit – und trotz – Diabetes möglich ist. Auch stellt die Diabetes-Krankheit nun kein grundsätzliches Hindernis mehr für das Führen von Lkw über 3,5 t und die Personenbeförderung dar. Voraussetzung ist aber natürlich, dass Unterzuckerungen (Hypoglykämien) rechtzeitig wahrgenommen werden.
Die Begutachtungsleitlinien stellen nämlich fest, dass beim Diabetes die “Gefährdung der Verkehrssicherheit […] in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen” ausgeht. Also heißt es weiter:
Neu: Unterzuckerungsrisiko der Therapieform maßgeblich
“Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung.” Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nun nicht mehr zwischen der Behandlung mit Insulin oder mit Tabletten unterschieden. Es kommt nun darauf an, ob die Therapie ein niedriges oder ein erhöhtes bzw. hohes Unterzuckerungsrisiko mitbringt. Ein niedriges Risiko liegt vor bei Behandlung mit Tabletten, die keine oder nur geringe Unterzuckerungsgefahr mitbringen wie die Biguanide (z. B. Metformin).
Ein höheres Risiko birgt die Einnahme von Sulfonylharnstoffen (z. B. Glibenclamid, Glimepirid): Sie erhöhen die Abgabe des noch vorhandenen, körpereigenen Insulins durch die Betazellen der Bauchspeicheldrüse und senken so den Blutzucker. Die Insulintherapie mit Insulinpen/-spritze bzw. die Insulinpumpentherapie bergen dagegen ein grundsätzliches hohes Risiko einer Unterzuckung.
Unterscheidung nach Fahrzeuggruppen
Die Begutachtungsleitlinien unterteilen wie bisher die Führerscheinklassen in 2 Gruppen:
Gruppe 1: Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
Gruppe 2: Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Zur Bewertung der Fahreignung gibt es für beide Fahrzeuggruppen unterschiedliche Vorgaben; für die Gruppe 2 gelten insoweit deutlich strengere Maßgaben, denn das Führen von schweren Lkws oder die Personenbeförderung bergen auch höhere Risiken.
Die neuen Bewertungsgrundlagen
Gruppe 1: “Bei Therapie mit Diät, Lebensstilanpassung oder medikamentöser Therapie mit niedrigem Hypoglykämierisiko besteht keine Einschränkung, solange eine ausgeglichene Stoffwechsellage besteht und keine Folgekomplikationen vorliegen.
Bei Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko ist bei ungestörter Hypoglykämiewahrnehmung nach Einstellung und Schulung das Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 möglich, Stoffwechselselbstkontrollen werden empfohlen.”
Zusammengefasst: Wenn Unterzuckerungen rechtzeitig bemerkt werden, dann kann/darf man auch Auto fahren!
Gruppe 2: “Für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 ist grundsätzlich eine stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachzuweisen. Bei Therapie mit Diät und Lebensstilanpassung soll eine fachärztliche Nachbegutachtung durchgeführt werden. Bei Therapie mit oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämierisiko müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein, eine fachärztliche Nachbegutachtung ist erforderlich.
Bei Therapie mit höherem Hypoglykämierisiko (Sulfonylharnstoffe und ihre Analoga, sowie mit hohem Risiko Insulin) ist neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen alle drei Jahre eine fachärztliche Begutachtung erforderlich, bei der Beurteilung der Fahreignung sind Therapieregime, Einstellung und Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen. Geeignete Stoffwechselselbstkontrollen sind regelmäßig durchzuführen.”
Zusammengefasst: Das Führen von Lkws über 3,5 t oder die Personenbeförderung setzt selbstverständlich ebenfalls die Fähigkeit zur Hypoglykämiewahrnehmung voraus, auch muss man eine weitgehend stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachweisen können. Weiterhin müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein, bei Therapie mit erhöhtem Hypoglykämierisiko sind zusätzlich fachärztliche Begutachtungen erforderlich.
Nächste Seite: Verbesserung für insulinbehandelte Patienten, Fahreignung kann wiedererlangt werden sowie die Risiken einer Therapieumstellung.
Deutlich besser für Insulinbehandelte
Für insulinbehandelte Patienten wird dies meiner Auffassung nach nun eine deutliche Verbesserung bringen. Die bisherigen Vorgaben waren viel restriktiver: “Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.
Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind.” Nun hat es sich umgekehrt: es wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich eine Eignung vorliegt
Mehrere Aspekte maßgeblich
Bei der Bewertung der Fahreignung ist also in erster Linie auf das Unterzuckerungsrisiko und die Fähigkeit zur Hypoglykämiewahrnehmung abzustellen. Die Leitlinie sieht vor, dass “wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand” in der Regel die Fahreignung solange ausschließen, “bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist”.
Schwere Hypoglykämie bedeutet die Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person. Wiederholte Hypoglykämie bedeutet zwei schwere Hypoglykämien innerhalb von 12 Monaten. Wer also mehr als einmal eine so schwere Unterzuckerung hatte, dass er sich nicht mehr selbst helfen konnte bzw. sogar den Notarzt brauchte, der gilt grundsätzlich und bis auf Weiteres nicht mehr als fahrgeeignet.
Ursprüngliche Fassung deutlich entschärft
Jedoch konnte der Ausschuss Soziales erreichen, dass die ursprünglich vorgesehene Fassung deutlich entschärft wurde: Durch Einfügung des Zusatzes “in der Regel” wurde die ansonsten kategorische Vorgabe wieder relativiert, d. h. es sind also selbst bei mehreren schweren Hypoglykämien immer noch begründete Ausnahmen möglich.
Ebenfalls auf Bitten des Ausschusses wurde klargestellt, dass die Fahruntauglichkeit aber selbst in solchen Fällen nicht dauerhaft festgeschrieben ist. Sobald die “zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien” wieder sichergestellt ist, hat man auch in solchen Fällen dann wieder Anspruch auf die Fahrerlaubnis.
Fahreignung kann auch wiedererlangt werden
Die Fahreignung kann dann in der Regel “auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämiewahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wieder hergestellt werden”.
Es wird zwar nicht explizit in der Begutachtungsleitlinie genannt: Auch der Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGM-Systems) könnte ein Mittel sein, um die Fahreignung wieder bejahen zu können.
Risiken einer Therapieumstellung
Daneben sind auch die mit einer Therapieumstellung verbundenen Risiken zu beachten. Die Leitlinie sagt: “Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist.”
In der Vergangenheit haben viele Betroffene aus Angst um ihren Führerschein die vom Arzt empfohlene Umstellung auf Insulin verweigert; hohe Werte wurden in Kauf genommen, um nur keine Unterzuckerung zu bekommen.
Auch solche Überzuckerungszustände müssen künftig berücksichtigt werden. Denn “auch Hyperglykämien mit ausgeprägten Symptomen wie z.B. Schwäche, Übelkeit oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen schließen das Führen von Kraftfahrzeugen aus.”
Fazit
Die neuen Regelungen bringen nach meiner Einschätzung keine Verschlechterung,sondern für viele sogar deutliche Verbesserungen. Die Leitlinien enthalten ein klares Bekenntnis dazu, dass die meisten Menschen mit Diabetes in der Lage sind, Kfz beider Gruppen sicher zu führen.
Sofern Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt werden, ist das Führen von Pkws weiterhin problemlos möglich; das Führen von Lkws oder die Personenbeförderung könnte für insulinpflichtige Diabetiker in Zukunft sogar weniger kompliziert möglich werden.

Autor: RA Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (6) Seite 61-63
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 4 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 1 Woche
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig