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Trotz mancher Kritik: Unser Sozialstaat ist weltweit noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Wer krank, behindert oder bedürftig ist, erhält eine Vielzahl von Sozialleistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Zuständigkeiten und Ansprüche bei Diabetes.
Der Sozialstaat bietet eine Vielzahl von Leistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. Diese Leistungen werden von verschiedenen Körperschaften, Anstalten und Behörden, den Leistungsträgern, erbracht. Zu den wichtigsten Leistungsträgern gehören laut Sozialgesetzbuch (SGB) I §12 die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der erste Ansprechpartner für viele Leistungen. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, einschließlich der notwendigen Medikamente und Hilfsmittel. Für Menschen mit Diabetes bedeutet dies beispielsweise, dass Insulin, Blutzucker-Messgeräte, Insulinpumpen und Systeme zum kontinuierlichen Glukose-Messen (CGM) von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch die Teilnahme an Diabetes-Schulungen wird in der Regel von dort finanziert.
Für Fragen der beruflichen Rehabilitation ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Versicherte können von dort Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die Zuständigkeit der Rentenversicherung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Reha-Behandlung ansteht oder krankheitsbedingt eine Umschulung auf einen anderen Beruf notwendig ist.
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