- Soziales und Recht
Sozialleistungen bei Diabetes: Ansprüche und Möglichkeiten der Unterstützung
4 Minuten

Trotz mancher Kritik: Unser Sozialstaat ist weltweit noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Wer krank, behindert oder bedürftig ist, erhält eine Vielzahl von Sozialleistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Zuständigkeiten und Ansprüche bei Diabetes.
Der Sozialstaat bietet eine Vielzahl von Leistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. Diese Leistungen werden von verschiedenen Körperschaften, Anstalten und Behörden, den Leistungsträgern, erbracht. Zu den wichtigsten Leistungsträgern gehören laut Sozialgesetzbuch (SGB) I §12 die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter.
Unterschiedliche Leistungsträger zuständig
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der erste Ansprechpartner für viele Leistungen. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, einschließlich der notwendigen Medikamente und Hilfsmittel. Für Menschen mit Diabetes bedeutet dies beispielsweise, dass Insulin, Blutzucker-Messgeräte, Insulinpumpen und Systeme zum kontinuierlichen Glukose-Messen (CGM) von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch die Teilnahme an Diabetes-Schulungen wird in der Regel von dort finanziert.
Gesetzliche Rentenversicherung
Für Fragen der beruflichen Rehabilitation ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Versicherte können von dort Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die Zuständigkeit der Rentenversicherung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Reha-Behandlung ansteht oder krankheitsbedingt eine Umschulung auf einen anderen Beruf notwendig ist.
In Ausnahmefällen können die Träger der Rentenversicherung sogar für eine Versorgung mit einem CGM-System oder zusätzlichen Blutzucker-Teststreifen zuständig sein – nämlich dann, wenn solche Hilfsmittel zwar für den Beruf, aber (noch) nicht zur Diabetes-Behandlung notwendig sind und deswegen von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Integrationsamt
Der Schwerbehinderten-Status sowie die damit verbundenen Förderungen liegen in der Zuständigkeit des Integrationsamts; dieses ist auch zuständig für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. So kann das Amt beispielsweise Arbeitgebern Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen gewähren.
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moira postete ein Update vor 58 Minuten
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.mr postete ein Update vor 2 Tagen, 18 Stunden
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschen- moira antwortete vor 1 Stunde, 1 Minute
Schön, dass du dabei bist – der Austausch hilft
multi postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 4 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.



