Sozialleistungen bei Diabetes: Ansprüche und Möglichkeiten der Unterstützung

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Sozialleistungen bei Diabetes: Ansprüche und Möglichkeiten der Unterstützung | Foto: master1305 – stock.adobe.com
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Sozialleistungen bei Diabetes: Ansprüche und Möglichkeiten der Unterstützung

Trotz mancher Kritik: Unser Sozialstaat ist weltweit noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Wer krank, behindert oder bedürftig ist, erhält eine Vielzahl von Sozialleistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Zuständigkeiten und Ansprüche bei Diabetes.

Der Sozialstaat bietet eine Vielzahl von Leistungen und Möglichkeiten der Unterstützung. Diese Leistungen werden von verschiedenen Körperschaften, Anstalten und Behörden, den Leistungsträgern, erbracht. Zu den wichtigsten Leistungsträgern gehören laut Sozialgesetzbuch (SGB) I §12 die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter.

Unterschiedliche Leistungsträger zuständig

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der erste Ansprechpartner für viele Leistungen. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, einschließlich der notwendigen Medikamente und Hilfsmittel. Für Menschen mit Dia­be­tes bedeutet dies beispielsweise, dass Insulin, BlutzuckerMessgeräte, Insulinpumpen und Systeme zum kontinuierlichen Glukose-Messen (CGM) von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch die Teilnahme an Diabetes-Schulungen wird in der Regel von dort finanziert.

Gesetzliche Rentenversicherung

Für Fragen der beruflichen Rehabilitation ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Versicherte können von dort Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die Zuständigkeit der Rentenversicherung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Reha-Behandlung ansteht oder krankheitsbedingt eine Umschulung auf einen anderen Beruf notwendig ist.

In Ausnahmefällen können die Träger der Rentenversicherung sogar für eine Versorgung mit einem CGM-System oder zusätzlichen Blutzucker-Teststreifen zuständig sein – nämlich dann, wenn solche Hilfsmittel zwar für den Beruf, aber (noch) nicht zur Diabetes-Behandlung notwendig sind und deswegen von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Integrationsamt

Der Schwerbehinderten-Status sowie die damit verbundenen Förderungen liegen in der Zuständigkeit des Integrationsamts; dieses ist auch zuständig für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. So kann das Amt beispielsweise Arbeitgebern Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen gewähren.

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  • tako111 postete ein Update vor 3 Tagen, 3 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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