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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich bin Typ-1-Diabetiker und trage seit Dezember 2016 ein rtCGM, mit dem ich mehr oder weniger gut klarkomme. Seit Anfang des Jahres werden mir von meiner Diabetespraxis nun nur noch 300 Messstäbchen/Quartal verschrieben, unabhängig davon, wie viele ich brauche. Angeblich DARF der Arzt nicht mehr aufschreiben. Vor dem rtCGM wurde mir in der Praxis auch immer wieder die Grenze von 600 Stäbchen genannt, bis ich einen Bericht von Ihnen aus dem „Diabetes-Journal“ mitbrachte, in dem diese Grenze als Richtschnur, und nicht als Grenze genannt wurde.
Mein Problem ist, dass ich mit den 300 Messungen nicht auskomme – der Sensor misst bei mir nicht immer zuverlässig, und ich soll daher 3-mal täglich blutig kalibrieren. Zudem soll man immer blutig messen, wenn der Glukosewert zu hoch oder zu niedrig ist oder man Symptome zeigt, die nicht zum Wert passen. Dazu kommt, dass ich eigentlich ja auch kein Insulin spritzen darf aufgrund des Glukosewertes, sondern auch vor jeder Mahlzeit blutig gegenmessen soll … Das macht dann im optimalen Fall 6 Messungen pro Tag.
Wobei ich sagen muss, wenn der Sensorwert beim Kalibrieren einigermaßen stimmt und ich mich auch entsprechend fühle, messe ich für die Insulingabe beim anschließenden Essen nicht blutig gegen. Ich komme in der Regel mit 4 Stäbchen/Tag aus – allerdings hatte ich auch schon Sensoren, die überhaupt nicht korrekt gemessen haben, und da reichten die Stäbchen nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Hat mein Arzt recht? Gibt es diese Regel, dass er bei einem CGM nicht mehr als 300 Stäbchen verschreiben darf? Oder muss er mir so viele Stäbchen verschreiben, wie ich brauche? Ich kann ja anhand der Pumpendaten nachweisen, wie viele blutige Messungen ich mache.Über eine Antwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar.
Barbara H., per E-Mail
Es gibt keine verbindliche Obergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes. Allerdings wird man schon begründen müssen, warum zusätzlich zu einem rtCGM noch mehr als 300 Teststreifen pro Quartal medizinisch notwendig sind. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn zahlreiche zusätzliche Kalibrationsmessungen erforderlich sind.
Auch ist es gar nicht so selten, dass die Anzeige am Gerät nicht mit der eigenen Körperwahrnehmung übereinstimmt; dann sollte man zur Sicherheit nachmessen.Wenn es aus Sicht des Arztes jedoch keine solchen Gründe gibt, dann darf er das auch nicht verordnen.
Wichtig ist hier auch Folgendes: Wenn Sie trotz eines rtCGM noch immer so viele Teststreifen benötigen, dann könnte dies womöglich dahingehend interpretiert werden, dass das rtCGM bei Ihnen nicht viel bringt. Es könnte dann passieren, dass die Krankenkasse für Ihren Fall die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit des rtCGM überprüft und eine Folgeverordnung womöglich ablehnt.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (8) Seite 48
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