Unfall mit Diabetes: Wie rede ich richtig mit der Polizei?

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© Christian Horz - iStock / GettyImages
Unfall mit Diabetes: Wie rede ich richtig mit der Polizei?

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss immer damit rechnen, unerwartet mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Unbedachte Äußerungen gegenüber der Polizei können vor allem bei einem Unfall schnell zum Problem werden. Andererseits es ist auch nicht immer ratsam, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Denn dies kann dazu führen, dass man mit hohen Kosten rechnen und womöglich für längere Zeit auf den Führerschein verzichten muss.

Ein elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems ist, dass niemand sich selbst belasten muss. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man daher das Recht, die Aussage zu verweigern, und muss zu den Tatvorwürfen keine Angaben machen, ohne dass dies zu Nachteilen führen darf.

Schweigerecht nutzen

Auch bei Verkehrsunfällen sollte man sich gegenüber der Polizei unbedingt auf sein Schweigerecht berufen und zunächst keine Angaben machen. Denn häufig ist einem in der Aufregung nicht klar, wie die Aussage später von Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht ausgelegt wird oder welche Konsequenzen damit verbunden sind. Hier kann es auf jedes Wort ankommen.

Vor allem bei Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet wurden, kann eine unbedachte vorschnelle Aussage daher ganz erhebliche Nachteile bringen. Nicht wenige Betroffene verlieren den Führerschein oder werden empfindlich bestraft, weil sie sich “um Kopf und Kragen geredet” haben – und dadurch eine erfolgreiche Verteidigung vereiteln. Auch wenn die Polizeibeamten noch so höflich fragen mögen und Verständnis zeigen, sollten Sie sich deshalb auf ihr Schweigerecht berufen. Lassen Sie sich auch nicht unter Druck setzen oder einschüchtern.

Sie müssen daher nur Angaben zu Ihrer Person machen, d. h. die Adressdaten angeben und den Führerschein vorzeigen. Machen Sie zunächst aber keine Angaben zum Unfall-Hergang. Auch den Diabetes (oder eine etwaige Unterzuckerung) sollten Sie nicht erwähnen.

Kompetent beraten lassen

Mit etwas zeitlichem Abstand und klarem Kopf kann man später über das weitere Vorgehen entscheiden. Da grundsätzlich der Verlust des Führerscheins droht, sollte man umgehend kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Anwalt wird dann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, denn erst danach kann man die optimale Vorgehensweise zur Verteidigung bestimmen.

Wann ist eine Stellungnahme sinnvoll?

Gerade bei Unfällen mit Diabetes-Bezug ist es oft nicht sinnvoll, komplett zu den Vorwürfen zu schweigen. Meist ist es sogar geboten, schnellstmöglich und vorab schon eine erste Stellungnahme bzw. Einlassung zu den Akten zu geben, um nachteilige Folgen zu vermeiden. Denn trotz Schweigerechts kann es sich massiv nachteilig auswirken, wenn Ermittlungsbehörden oder Gerichte aufgrund fehlender Informationen falsche Schlüsse ziehen.

So kommt es im Zustand einer Unterzuckerung oft zu einem auffälligen Fahrverhalten, wie beispielsweise Schlangenlinien oder abruptes Anfahren und Abbremsen. Eine von der Polizei veranlasste Blutprobe würde dafür jedoch keine Erklärung liefern, denn diese wird nur auf Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente untersucht. Ohne Angaben der Ursache müssen Ermittlungsbehörden oder Gerichte eine (andere) Erklärung finden. Für diese liegt dann oft nahe, dass der Unfall auf einem extrem rücksichtslosen Fahrverhalten beruht oder sogar absichtlich herbeigeführt worden sein muss wie bei einer Amokfahrt oder einem beabsichtigten Selbstmord.

Eine fundierte anwaltliche und ggf. ärztliche Stellungnahme, die eine Unterzuckerung einräumt, ist in diesem Fall also wahrscheinlich besser als das Schweigerecht. Ob eine solche Einlassung hilfreich ist oder sich doch nachteilig auswirken kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – deshalb der anwaltliche Rat!

Einspruch gegen Strafbefehl?

Nach vielen Unfällen kommt es zunächst zu einem Strafbefehl. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht eine Bestrafung in einem vereinfachten Verfahren beantragt hat. Das Gericht kann dann ohne mündliche Verhandlung einen Strafbefehl erlassen, d. h. eine Strafe sowie ggf. den Entzug der Fahrerlaubnis festsetzen. Man hat zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.

Im Fall eines Einspruchs kommt es zu einem regulären Strafverfahren, d. h. das Gericht wird einen Termin zur Verhandlung festsetzen und dann durch Urteil entscheiden. Dabei kann es passieren, dass das Gericht über die ursprünglich im Strafbefehl festgesetzte Strafe hinausgeht. Bei einer Verurteilung muss man auch die Verfahrenskosten tragen, inklusive der für Zeugen und etwaige Gutachterinnen und Gutachter. Ein Anwalt berät, inwieweit ein Einspruch sinnvoll ist.

Achtung: Entzug der Fahrerlaubnis!

Wenn die Polizei nach einem Unfall den Führerschein belässt, ist dies noch kein Grund zur Beruhigung. Oft wird erst im Laufe eines Ermittlungs-Verfahrens die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Zwar kann man dagegen Rechtsmittel einlegen, die Aussichten auf Erfolg sind aber meist überschaubar. Der Führerschein ist fast immer so lange weg, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Wenn man dort freigesprochen wird, erhält man die Fahrerlaubnis zwar zurück – bis dahin können aber viele Monate oder gar Jahre verstreichen, in denen man nicht fahren darf. Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis ist daher fatal und sollte unbedingt verhindert werden.

Teures Gutachten aufgrund Polizeikontrolle

Ärger droht auch, wenn die Beamten während einer Polizeikontrolle feststellen, dass man Diabetes hat – etwa durch einen Sensor am Arm. Der Hintergrund: Die Polizei ist grundsätzlich verpflichtet, die Führerscheinbehörde zu informieren, wenn sie bei Fahrern konkrete Hinweise auf Krankheiten feststellt, die sich – wie Diabetes – auf die Fahreignung auswirken (können).

Macht die Polizei Meldung, wird deshalb meist geprüft, ob man trotz des Diabetes motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen kann. Manchmal reicht dafür eine ärztliche Bescheinigung. In der Regel fordert die Behörde aber ein (teures, Kosten etwa 400 bis 900 Euro) verkehrsmedizinisches Gutachten an.

Wichtig dabei: Die Behörde kann die Fahreignung auch dann prüfen, wenn gar nichts passiert ist. Auch aus diesem Grund gilt: Man sollte der Polizei nicht mitteilen, dass man Diabetes hat. Im Zweifel sollte man sich zunächst anwaltlich beraten lassen, ob bzw. inwieweit Angaben zum Diabetes sinnvoll sind.


von Oliver Ebert

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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (8) Seite 46-47

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  • bloodychaos postete ein Update vor 2 Tagen, 8 Stunden

    Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.

    • Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.

      So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
      Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.

      Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
      Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.

      Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
      https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
      Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷‍♂️

      Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
      Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
      (Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)

    • @ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.

    • @bloodychaos: Moin, ich benutze den G 7 seit Dezember 2022 (vorher G 6). Seit Dezember 2024 in Kombination mit der t:slim X 2 Ja, es hat immer mal wieder einen Sensor gegeben, der nicht richtig funktioniert hat . Dann wurde ein neuer gesetzt, der Vorfall an Dexcom gemeldet und es gab dann wenige Tage später einen neuen Sensor.
      Wie ole-t1 schon geschrieben hat, erst einmal die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Alle auf dem Markt erhältlichen Sensoren haben Schwankungen in der Genauigkeit ihrer Angaben. Wichtig ist daher zu beurteilen, ob das, was der Sensor anzeigt, überhaupt sein kann.
      Zum Beispiel durch blutiges Nachmessen (dabei bitte dran denken, dass der Gewebezucker, den die Sensoren messen, rd. 20-30 Minuten hinter dem Blutzucker hinterher hinkt).

  • loredana postete ein Update vor 4 Tagen, 5 Stunden

    Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.

  • ambrosia postete ein Update vor 5 Tagen, 3 Stunden

    Ich wünsche allen einen schönen Mittwoch.

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