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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage: 2 Jahre vor meiner Erkrankung mit Typ-1-Diabetes (2009) habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Muss ich diese Erkrankung meiner Versicherung melden? Welche Konsequenzen kann diese Meldung nach sich ziehen?
Silke N.
Oliver Ebert: Krankheiten, die erst nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wurden, müssen grundsätzlich nicht bei der Versicherung gemeldet werden. Sie müssen den Diabetes also nicht nachträglich angeben. Wichtig ist aber, dass Sie beim Vertragsabschluss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum (damaligen) Gesundheitszustand gemacht haben.
von RA Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 46
5 Minuten
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