Versicherung: Krankheit nicht nachmelden!

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Versicherung: Krankheit nicht nachmelden!

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage: 2 Jahre vor meiner Erkrankung mit Typ-1-Diabetes (2009) habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Muss ich diese Erkrankung meiner Versicherung melden? Welche Konsequenzen kann diese Meldung nach sich ziehen?

Silke N.


Oliver Ebert: Krankheiten, die erst nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wurden, müssen grundsätzlich nicht bei der Versicherung gemeldet werden. Sie müssen den Diabetes also nicht nachträglich angeben. Wichtig ist aber, dass Sie beim Vertragsabschluss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum (damaligen) Gesundheitszustand gemacht haben.


von RA Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 46

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  • Viele Menschen mit Typ-1-Diabetes berichten, dass sich ihr Insulinbedarf im Verlauf des Menstruationszyklus verändert – oft deutlich spürbar, aber bisher kaum systematisch erfasst.

    Genau hier setzt die TIMES-Studie an. Wir möchten besser verstehen, wie sich der Zyklus auf Glukosewerte und Insulinbedarf auswirkt – und wie Betroffene damit im Alltag umgehen.

    👉 Wen suchen wir?
    Personen mit Typ-1-Diabetes (18–40 Jahre), wohnhaft in Deutschland, mit regelmässigem Menstruationszyklus und Nutzung eines automatisierten Insulinabgabesystems.

    👉 Was bedeutet die Teilnahme?
    Dauer: 6 Monate, bequem alles von zu Hause aus
    Erfassung von Insulin-, Zyklus- und Aktivitätsdaten
    Als Dankeschön: Clue-Abo (1 Jahr), Garmin-Uhr (zum Behalten) + Aufwandsentschädigung (siehe Flyer)

    Mit eurer Teilnahme helft ihr, Diabetes-Technologien zukünftig besser an zyklusbedingte Veränderungen anzupassen 💙

    Mehr Infos im Flyer 👇

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