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Bevor die rechtliche Grundlage für die Verordnung eines rtCGM-Systems geschaffen wurde, war es als „normaler“ Diabetiker ohne zusätzliche Beeinträchtigungen oder Probleme bei der Einstellung schwierig, ein solches System genehmigt zu bekommen. Bereits drei Jahre vor der Verordnung eines CGM-Systems habe ich herausgefunden, dass es sehr darauf ankommt, wie eine Verordnung außerhalb der Regelversorgung aussehen muss, damit die Krankenkasse diese genehmigt.
Damals benötigte ich öfter Krankengymnastik, als es die Regelversorgung der Krankenkassen vorsieht. Bei einem Besuch gab mir mein damaliger Orthopäde einen vorbereiteten Antrag, damit er mir nach dessen Genehmigung außerhalb der Regel weitere Rezepte zur Krankengymnastik ausstellen durfte. Ich sollte den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen. Dazu sagte er mir, dass die Kasse den Antrag zuerst ablehnen wird. Wenn die Ablehnung da ist, sollte ich wieder in die Praxis kommen, damit er mir einen formulierten Widerspruch geben kann. Ich wunderte mich, dass es der normale Weg ist und man einen Widerspruch stellen muss.
Zuhause angekommen, las ich mir den Antrag sorgfältig durch, schrieb den Text sauber ab und ergänzte noch ein paar Sätze, dass ich mich selbst sehr engagiere und die beantragte Behandlung eine wichtige Säule in der Wiederherstellung meiner Beweglichkeit sei. Weiterhin machte ich Angaben, was ich bereits alles versucht habe und wie wichtig die beantragte Therapie für mich ist.
Nach knapp einer Woche bekam ich Post von meiner Krankenkasse: „Sehr geehrter Patient, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihrem Antrag entsprechen können. Wir genehmigen die Krankengymnastik für die nächsten drei Jahre.“ Die Krankenkasse hatte anstatt abzulehnen die Versorgung gleich für drei Jahre und nicht nur für einen kurzen Zeitraum wie sonst üblich genehmigt.
Beim nächsten Besuch bei meinem Orthopäden konnte dieser es kaum fassen. Ich erzählte ihm, dass ich den Antrag etwas verändert habe. Seitdem gibt der Orthopäde den Antrag mit meinen Ergänzungen an seine Patienten aus.
Da mir bekannt war, dass viele Diabetiker bei der Beantragung eines CGM oder einer Pumpe – ich trage meinen mylife OmniPod seit 2013 – ebenfalls erhebliche Probleme mit der Versicherung oder dem zugehörigen MDK haben, wollte ich es nicht dem Zufall überlassen, ob der Antrag für mein Dexcom G5 Mobile genehmigt wird.
Wenn man bei den Herstellern im Internet schaut, geben diese als Hilfestellung bei der Beantragung ein ausgefülltes Musterrezept aus, wo gerade einmal 4 Zeilen zur Verfügung stehen. Dies ist zu wenig, dass jemand bei der Krankenkasse eine Entscheidung treffen kann.
Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter meiner Versicherung habe ich herausgefunden, dass solche Rezepte fast immer beim MDK landen, damit dieser beurteilt, ob die Verordnung gerechtfertigt ist. Nur die Begründung Typ-1- oder Typ-2-Diabetes reicht eben nicht aus, damit eine Versicherung mehrere tausend Euro pro Jahr für einen Patienten bezahlt. Bei begründeten Zweifeln oder undetaillierter Diagnose wird immer der MDK eingeschaltet, da eine Stellungnahme des behandelnden Arztes die betreffende Kasse bezahlen müsste.
Ich hörte davon, dass der MDK nicht über die gleichen Informationen verfügt wie der behandelnde Arzt und es deshalb vorkommt, dass der MDK zuerst eine Pumpe oder ein CGM nur für drei Monate auf Probe bewilligt. Da ich selber erst nach fast fünfjähriger Tragedauer meiner Pumpe es geschafft habe, mein HbA1c auf das Niveau eines Gesunden zu bekommen, weiß ich, dass ein Zeitraum von drei Monaten nicht ausreicht, das HbA1c als Entscheidung für das Pro oder Kontra, ob das Gerät nach den drei Monaten weiterbezahlt wird, heranzuziehen.
Ich fragte mich, was alles beschrieben werden muss, damit es keine Rückfragen gibt und die Verordnung eindeutig ist. Im Internet gibt es einige Ansätze, worin genau definiert ist, wann ein solches System von wem und für wen verordnet werden darf. Aus diesen Dokumenten habe ich darauf ein Beiblatt zur Verordnung meines Dexcom G5 auf zwei DIN-A4-Seiten geschrieben und dieses meinem Diabetologen vorgelegt. Er war so begeistert, dass er gleich unterschrieben hat und mir die Verordnung auf dem Kassenrezept ausgestellt hat.
Ich sandte die Verordnung zusammen mit dem Beiblatt an das Unternehmen Nintamed, das die Dexcom-Geräte in Deutschland vertreibt. Genau 6 Tage, nachdem mein Brief im Kasten war, hat Dexcom die Genehmigung von der Krankenkasse erhalten.
Mein Beiblatt habe ich in mehrere Teile gegliedert:
Die Punkte 1. bis 4. habe ich dabei als Text auf der ersten Seite zusammengefasst.
Auf der zweiten Seite habe ich darauf die wesentlichen Merkmale nochmals zusammengefasst und als Gliederung mit Punkten aufgeführt. Dabei war es auch wichtig, dass ich mich an die Vorgaben gehalten habe, die in den beiden PDF-Dateien vom Deutschen Diabetiker Bund und vom Gemeinsamen Bundesausschuss aufgeführt sind. Wichtig war für mich dabei, dass einige der Voraussetzungen erfüllt sein müssen und diese auch glaubhaft im Beiblatt dargestellt wurden.
Hier findet ihr die PDF-Datei des Deutschen Diabetiker Bunds und hier das PDF des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Aus eigener Sicht kann ich sagen, dass sich mein Einsatz gelohnt hat. Ich bin sicher, dass es heutzutage kein Problem mehr ist, wenn ein solches Beiblatt vom Patienten selbst geschrieben wird. Viele Diabetiker haben sich schon oft mit ihrer Erkrankung befassen müssen und können bestimmt eine gute Formulierung für ein Beiblatt finden.
Ein solches Schreiben von seinem Diabetologen zu verlangen, ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß, da die benötigte Zeit bezahlt werden muss. Mein Diabetologe war sehr erfreut darüber, dass ich mich selbst darum gekümmert habe, und hat gesehen, dass ich mich mit Engagement darum bemüht habe.
Wenn Ihr ähnliche Erfahrungen gesammelt habt, würde ich mich über einen Kommentar freuen!
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