Dexcom-Systeme jetzt auch in Deutschland erstattungsfähig

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© Dexcom, Inc.
Dexcom-Systeme jetzt auch in Deutschland erstattungsfähig

Seit Anfang September ist die Erstattungsfähigkeit von bestimmten Real-Time-CGM-Systemen rechtskräftig. Das Unternehmen Dexcom meldet, dass seine Systeme G5 Mobile und G4 Platinum die Bedingungen für die Kostenübernahme erfüllen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, dass Real-Time-Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (rtCGM) in vielen Fällen künftig von den Kassen übernommen werden dürfen. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit diesen Beschluss nicht beanstandet hatte, ist die Kostenerstattung seit dem 7. September 2016 rechtskräftig.

Nur Systeme mit Warnmeldungen bei Entgleisungen werden erstattet

Die Entscheidung des G-BA bietet jetzt zahlreichen Patienten die Chance, die innovative rtCGM-Technologie zu nutzen und damit ihren Diabetes besser zu kontrollieren. Die neue Erstattungspolitik in Deutschland betrifft jedoch nur Systeme, die Alarm- und Warnmeldungen vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte senden – darunter fallen auch die rtCGM-Systeme von Dexcom, wie das Unternehmen nun meldet.

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„Wir sind stolz, dass die Dexcom-Real-Time-CGM-Systeme jetzt auch Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen und die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden”, so Kevin Sayer, President und Chief Executive Officer von Dexcom. “Diese bahnbrechende Technologie spielt im Leben von insulinpflichtigen Diabetikern eine wichtige Rolle, denn sie erlaubt es ihnen, ihren Diabetes selbst zu überwachen, die Glukosewerte zu kontrollieren und das Risiko schwerwiegender Hyper- oder Hypoglykämie zu reduzieren.“

„G5 Mobile“ und „G4 Platinum“ in der Liste der erstattungsfähigen Systeme

Das Dexcom G5 Mobile-CGM-System und das Dexcom G4 Platinum sollen in die Liste der rtCGM-Geräte aufgenommen werden, die von Deutschlands GKV-Spitzenverband vergütet werden. Das Dexcom G5 Mobile ermöglicht den Patienten eine Anpassung der Therapie allein auf Basis der angezeigten rtCGM-Informationen unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen.

Dafür und um die hohe Genauigkeit der Messwerte über die gesamte Messdauer zu gewährleisten muss das System lediglich zwei Mal am Tag mit einem herkömmlichen Blutzuckermessgerät kalibriert werden. Eine weitere bestätigende Blutzuckermessung ist nur noch notwendig, falls Symptome oder Erwartungen von den abgelesenen Angaben abweichen.

Des Weiteren bietet das Dexcom G5 Mobile Patienten den Vorteil, dass sie ihre Werte diskret von ihrem mobilen Gerät (iOS, Android folgt) ablesen können. Es ermöglicht Patienten zudem, ihre Glukosewerte und Alarme mit bis zu fünf Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen das Leben der Betroffenen und Angehörigen wird so entspannter und sicherer.

„Enormer Gewinn für Patienten mit Diabetes in Deutschland“

„Die Kostenerstattung ist ein enormer Gewinn für Patienten mit Diabetes in Deutschland“, zeigt sich Dr. Rudolf Messer, Geschäftsführer der Nintamed GmbH & Co. KG, dem Vertriebspartner von Dexcom in Deutschland, erfreut. „Bevor die neue Regelung in Kraft trat, hat die strenge Erstattungspolitik Deutschlands zahlreiche Menschen daran gehindert von rtCGM zu profitieren, sodass nur ein geringer Anteil der insulinpflichtigen Diabetiker in den Genuss dieser wichtigen und potenziell lebensrettenden Technologie kam.“

„Jetzt haben mehr Menschen mit Diabetes, aber auch ihre Familienmitglieder Zugriff auf innovative und qualitativ hochwertige Systeme, mit denen sie ihre Erkrankung besser kontrollieren können“, so Messer weiter.

In Deutschland sind die Dexcom-Real-Time-CGM-Systeme bei der Nintamed GmbH & Co. KG – a Dexcom Company, Mainz, zu beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nintamed.eu.


Quelle: Pressemitteilung der Nintamed GmbH & Co. KG | Redaktion diabetes-online.de

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