Mit Lesegeräten den Raum ansehen

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Mit Lesegeräten den Raum ansehen

Vieles kann das Sehen beeinträchtigen, auch das von Diabetikern. Gefragt, welche Beeinträchtigungen das sein können, antwortet Augenoptiker Helmut Künnecke aus Hannover: "Mit allen."

Sehr lichtempfindlich

Oft fängt es harmlos an: Man braucht immer mehr Licht zum Lesen. Im Anfangsstadium kann es reichen, mit entsprechender Beleuchtung die Lesefähigkeit wiederherzustellen. Augenoptiker Helmut Künnecke aus Hannover: "Manche Menschen sitzen im dunklen Kämmerchen, haben irgendwo an der Seite eine kleine Standleuchte mit einem schönen Schirm darüber – und sie können nicht lesen."

Dann geht es erst einmal darum, aus dem Spektrum der Weißabstufung das am besten geeignete Licht zu finden: gelbes Licht bei 2 700 Kelvin, weißes bei 4 500 Kelvin, Sonnenlicht um 6 000 oder 6 500 Kelvin. Als Nächstes testet er mit dem Betroffenen die Entfernung des Lichts zum Schriftstück. Wenn jemand nur bei einem Abstand von 50 bis 60 cm lesen kann, empfiehlt sich: "Wenn Sie die Lichtquelle dichter an die Schrift ziehen, auf 30 bis 40 cm Abstand, kann der Proband plötzlich lesen."

Entsprechende Lampen gibt es als einfache Tischleuchten, als Standleuchten, mit Akku – wenn man es mobil braucht, zum Beispiel Kinder mit Sehbeeinträchtigungen in der Schule.

Geschulte Augenoptiker

Vor Sehprüfung zum Augenarzt

Im nächsten Schritt wird das Sehvermögen geprüft, mit den Geräten, die man vom Augenoptiker kennt. Das lohnt allerdings nur, wenn der Patient vorher beim Augenarzt abgeklärt hat, dass es sinnvoll ist, an eine Versorgung zu denken. Denn es kann durchaus sein, dass die Diabeteseinstellung erst stabilisiert werden muss.

"Bei Diabetes zum Beispiel erleben Sie das häufiger, dass ein Diabetiker zum Zeitpunkt A kommt und ein brauchbares gutes Sehergebnis hat – vier Stunden später kann das ganz anders aussehen." Schäden am Augenhintergrund kann der Augenoptiker nicht feststellen, er beurteilt nur den Gesamtvisus, also das allgemeine Sehvermögen.

Sehvermögen wird unterschiedlich empfunden

Etwa 50 % Sehvermögen braucht man, um eine Zeitung lesen zu können. Bei einem Sehvermögen von 20 bis 25 % wird eine Versorgung mit Brille und Lupe oder mit einer Brille mit Lupenwirkung notwendig. Sehvermögen ist aber nicht gleich Sehvermögen. Es gibt durchaus Menschen, die mit 5 % Sehvermögen sagen, dass sie alles sehen, und jemand mit 50 % Sehvermögen lässt sich von seinen Angehörigen fast führen.

Das hängt auch vom bisherigen Leben ab, ist die Erfahrung des Hannoveraners: "Es ist auch die Frage, ob ich einen Menschen habe, der sein Leben lang gewohnt ist zu lesen – für den bricht eine Welt zusammen, wenn er nicht mehr lesen kann. Ein anderer, der sagt: ‚Ich habe alle drei Tage mal eine Überschrift in der Zeitung gelesen‘, wird kaum etwas vermissen."

Wünsche des Betroffenen im Vordergrund

Deshalb werden zuerst die Wünsche abgeklärt, bevor man versucht, eine Hilfe zu finden, die auch akzeptiert wird. Denn nicht jede theoretisch gute Hilfe ist für jeden gleich hilfreich und akzeptabel. Manchmal ist es einfach das Aussehen, das stört: An einer großen Lupe ist zum Beispiel ein großer Arm, so dass man beim Lesen die Hände frei hat – aber sie passt nicht zur Wohnungseinrichtung. Bei Lesegeräten kann schlicht die Größe ein Problem darstellen: Bei einer Standardgröße, unter der man gut ein DIN-A-4-Blatt bewegen kann, liegt die Bildschirmgröße zwischen 19 und 24 Zoll.

Brillen, die helfen sollen, können durchaus auch erst einmal eine Umstellung erfordern: Wer eine Brille mit Lupenwirkung verwendet, für den ändert sich der Leseabstand, er muss sehr viel dichter an die Schrift heran. Außerdem reduziert sich der Bildausschnitt mit steigender Lupenwirkung. Es kann passieren, dass dann nicht mehr eine ganze Zeile auf einmal zu sehen ist, sondern nur noch ein oder zwei oder vielleicht auch drei Wörter zu sehen sind. Dadurch ändert sich auch die Lesegeschwindigkeit deutlich.

Für Menschen, die sehbehindert auf die Welt gekommen sind, sieht die Situation anders aus: Für sie sind die unterschiedlichen Hilfsmittel und ihre Anwendung viel vertrauter als bei jemand, der erst im Alter Sehprobleme bekommt und erst einmal aus diesem psychischen Loch wieder herauskommen muss.

Hilfsmittel für jedes Sehvermögen

Lupenbrillen helfen zwar beim Lesen, bieten aber ein paar Probleme. Der Arbeitsabstand ist mitunter sehr gering, manchmal nur 10 bis 14 cm und kann bei sehr hohen Vergrößerungen noch sehr viel weniger sein. Bei einer 8-fachen Vergrößerung mit einer Lupenbrille kann der Anwender etwa drei Buchstaben erkennen. An einem solchen Punkt stellen gesetzliche Krankenkassen durchaus ein Lesegerät zur Verfügung.

Durch das Computerzeitalter werden auch Laptops und Mobiltelefone immer stärker eingesetzt, auch von älteren Menschen. Mit moderner Technik lassen sich Texte aber nicht nur vergrößert lesen, sie lassen sich auch vorlesen.

Lupen nach Bedarf

Bei den Lupen gibt es unterschiedliche Modelle, je nach Bedarf einsetzbar. Es gibt Lupen, die man in der Hand führen kann, und Lupen, die man auf einen kleinen Becher stellen kann, um ein ruhiges Bild zu haben. Lupen auf einem Ständer kann man auch direkt auf den Text zum Lesen stellen. Das ist günstig, wenn man zum Beispiel zittert oder die Lupe zu schwer ist, um sie zu halten. Es gibt auch Lupen zum Aufstellen, auch mit Schwenkarm, die sich zum Beispiel beim Essenvorbereiten wie Kartoffelschälen oder Gemüseputzen einsetzen lassen.

Lupenwirkung kann man auch erzielen mit kleinen Clips, die man auf die eigene vorhandene Brille setzen kann. Hiermit sind 1,7-, 2-, 2,5- und 3-fache Vergrößerungen für das beidseitige Sehen möglich. Wenn nur mit einem Auge vergrößert werden soll, ist die Lupenwirkung steigerbar auf 4- und 7-fach.

Geräte zum Lesen und in die Ferne sehen

Lesegeräte haben etwa die Größe eines Laptops, versehen mit einer Kamera. Dadurch können die Anwender in die Weite und in der Nähe sehen. Sie können das Gerät wie einen Spiegel benutzen, wenn sie die Kamera auf sich selbst richten. Neben den optischen Möglichkeiten können solche Geräte auch Texte vorlesen. Die Kamerafunktion erlaubt auch, sich im Raum umzusehen. Das eignet sich zum Beispiel für Schüler in ihrem Klassenraum oder für Berufstätige, die gern mitbekommen wollen, wer den Laden oder das Büro betritt. Die am Gerät befestigte Kamera kann man manuell einstellen oder elektronisch mit einem Joystick steuern.

Es gibt auch Geräte, die mit zwei Kameras arbeiten: Mit Hilfe einer Bildschirmteilung können die Anwender zum Beispiel mit einer Kamera in den Raum sehen und im anderen Bereich vergrößert einen Text im Computer bearbeiten. Oder wenn jemand eine Maschine betreuen muss, kann er mit der einen Kamera die Maschine beobachten, mit der anderen kann er eine handwerkliche Tätigkeit ausführen.

Technologie seit 45 Jahren

Wie Augenoptiker Künnecke erzählt, gibt es diese Technologien seit etwa 45 Jahren. Damals wurden die Lesegeräte noch in einer Garage zusammengeschraubt. Seitdem die Computer wesentlich besser geworden sind in den letzten 10 bis 15 Jahren, gibt es auch in diesem Bereich große Fortschritte.

Krankenkassen zahlen unter 30% Sehvermögen

Was die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, richtet sich nach Auskunft Künneckes nach der Sehfähigkeit. Besteht ein Sehvermögen über 30 %, müssen alle Sehhilfen aus eigener Tasche bezahlt werden. Erst bei einem Sehvermögen von 20 bis 30 % werden Brillen und Lupenbrillen mitfinanziert, nach Einreichen eines Kostenvoranschlags.

Für Lupen gibt es Festbeträge, orientiert am Vergrößerungsbedarf. Sinkt die Sehfähigkeit unter 20 % und steigt der Vergrößerungsbedarf auf das über 6-Fache, werden elektronische Lupen eingesetzt. Bei einer hochgradigen Sehbeeinträchtigung mit einem Sehvermögen von 10 bis 15 % und einem mindestens 8-fachen Vergrößerungsbedarf kommen elektronische Lesegeräte zum Einsatz. Bei Blindheit gibt es Vorlesegeräte, die Texte vorlesen können.

Elektronische Lupen

Inzwischen gibt es auch elektronische Lupen mit Durchmessern von 4 bis 7 Zoll, die auch unterwegs benutzbar sind, zum Beispiel im Zug, in der Bank und beim Einkaufen. Diese Lupen sehen aus wie ein Smartphone, haben aber spezielle Funktionen. Smartphones selbst können heute auch schon sehr viel und werden gerade von vielen Jüngeren intensiv eingesetzt, zum Beispiel ihre Lupenfunktion über das Zoomen.

Das können die elektronischen Lupen natürlich auch, sie sind aber nach dem Medizinproduktegesetz getestet und können auch von Älteren leichter bedient werden, weil sie auf die wesentlichen Funktionen reduziert sind. Diese Geräte kosten 400 bis 600 €, die Kosten werden oft von Krankenkassen übernommen. Damit bleiben die Geräte Eigentum der Krankenkasse und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt.

Filter bei Blendung

Für Menschen mit starker Blendempfindlichkeit gibt es spezielle Lichtschutzfilter für sehr kurzwelliges blaues Licht, Kantenfilter genannt. Dieses sehr kurzwellige Licht, das zu Sonnenbrand führt, kann auch am Augenhintergrund zu Irritationen und sogar zu schweren Schäden führen. Die Kantenfilter reduzieren das kurzwellige, blaue Licht deutlich, aber nur so weit, dass man straßenverkehrstauglich bleibt, also zum Beispiel ein Blaulicht von Einsatzfahrzeugen oder Ampelfarben erkennt.

Die Filter gibt es in verschiedenen Dunkelheitsgraden mit 15, 50, 60 und 75 % mit Polarisation und mit verschiedenen Filterwirkungen. Die Brillengläser für am grünen Star Operierte, am Fleck des schärfsten Sehens Geschädigte oder auch für Diabetiker haben oft eine Filterwirkung für 470 bis 500 nm.

Die Blendung macht sich dadurch bemerkbar, dass man bei hellem Licht draußen ständig die Augen zukneifen muss, man das Licht abschirmt und möglicherweise Schwierigkeiten hat, eine Straße zu überqueren. Die Versorgung mit Hilfsmitteln, um die Blendung zu reduzieren, muss man meist selbst bezahlen. Ausnahmen bilden zum Beispiel eine Retinopathie, eine Retinitis pigmentosa, ein Albinismus und eine Blauzapfendystrophie. Diabetes oder eine Operation wegen eines grünen Stars zum Beispiel gehören nicht dazu.

Beratung in mehreren Terminen

Wer eine starke Sehbeeinträchtigung hat, sollte wegen der Versorgung mit Hilfsmitteln zu einem Augenoptiker gehen, der damit viel Erfahrung hat. Es gibt Verzeichnisse von Optikern, die spezielle Schulungen erhalten haben (siehe Seite 18). Bei Helmut Künnecke läuft die Versorgung so: "Wir vereinbaren mit jedem Probanden einen Beratungstermin für eine Stunde – nach einer Stunde ist meist die Leistungsgrenze erreicht. Wenn ein zweiter Termin nötig ist, vereinbaren wir einen zweiten.

Den zweiten Termin sollte man nicht gleich am nächsten Tag ausmachen, sondern 10 bis 14 Tage abwarten. Es kann sein, dass in dieser Zeit Wünsche noch einmal neu entwickelt werden."

Fazit

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