Für längere Aufenthalte in Nicht-EU-Staaten ist es wichtig, sich vorab zu informieren: Wie läuft die Versorgung vor Ort und wer kommt für die Kosten auf?
Ein Austauschjahr während der Schulzeit, ein Auslandssemester im Studium, aber auch eine Zeit im Freiwilligendienst oder ein berufliches Sabbatjahr – es gibt gute Gründe, Zeit im Ausland zu verbringen. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, hat dabei innerhalb Europas laut EU-Gesundheitsabkommen grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung gemäß dem Standard im Zielland. Das gilt in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Doch wie läuft die Versorgung in Nicht-EU-Staaten, und wer kommt für die Kosten auf?
Aufenthalt in Nicht-EU-Staaten mit Diabetes: Tipps für die Planung im Vorfeld
Der DDB kann in der Frage nach der passenden Versicherung keinen Marktüberblick geben. Vorstandsmitglied Michael Lomb gibt Betroffenen an dieser Stelle aber Tipps für die eigene Recherche:
Was die Versorgung vor Ort mit geeigneten Insulin-Präparaten, Applikationshilfen/Zubehör und Medikamenten betrifft, gilt:
- Übersichtliche Einstiegsinformationen finden sich auf der Website des Auswärtigen Amts.
- Ihre individuellen Anfragen müssen Betroffene mit Apotheken am Zielort klären. Gegebenenfalls kann in Absprache mit den behandelnden Ärzten die Therapie im Vorfeld an die Möglichkeiten im Zielland angepasst werden.
- Ein weiterer guter Anlaufpunkt für Informationen können nationale Selbsthilfeorganisationen und Interessenvertretungen im Zielland sein.
- Findet der Aufenthalt im Rahmen von Austauschprogrammen oder als Freiwilligendienst statt, kann die entsendende Organisation eventuell unterstützen.
- Für den Transport von Medikamenten und Insulin auf Vorrat gelten die Einfuhr- und Zollbestimmungen des jeweiligen Ziellands. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig. Informationen gibt z. B. die Botschaft des Ziellands. Es ist sinnvoll, auf der Reise ein ärztliches Attest über die mitgeführte Art und benötigte Menge an Medikamenten mitzuführen (auch auf Englisch, Spanisch oder der Sprache des Ziellands).
- Um Medikamente gekühlt zu transportieren, sind spezielle Transportbehälter nötig. Eine Möglichkeit ist, die Fluggesellschaft um Aufbewahrung im Bordkühlschrank während des Flugs zu bitten.
Was bezüglich der Kostenübernahme medizinischer Leistungen wichtig ist
Mit Blick auf die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung rät Michael Lomb:
- Für gesetzlich Versicherte ist zu klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft möglich/nötig ist und wie die Versorgung während des Auslandsaufenthalts und nach der Rückkehr gewährleistet werden kann.
- Gegebenenfalls finanziert die Versicherung einen gewissen Vorrat an Medikamenten und/oder Hilfsmitteln (Achtung: Zollbestimmungen für die Einfuhr in das Zielland beachten).
- Ggf. muss man für medizinische Leistungen in Vorleistung gehen. Die Krankenkasse erstattet dann die Kosten in Höhe der Sätze des Ziellands.
- Manche Krankenversicherungen haben Kooperationspartner für längere Auslandsaufenthalte ihrer Versicherten.
- Längere Auslandsaufenthalte sind grundsätzlich mit privater Krankenversicherung abzusichern – ob über Partnerversicherungen der bisherigen Krankenversicherung, eine deutsche Langzeit-Auslandskrankenversicherung, eine internationale private Krankenversicherung oder eine Krankenversicherung im Zielland. Achtung: Bei jeder Anfrage ist zu klären, ob Zielort, Zweck und Dauer des Aufenthalts durch die Versicherung abgedeckt sind und ob die laufende Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln übernommen wird. In der Regel aber sind Erkrankungen, die vor Antritt der Reise bereits vorlagen, nicht von diesen nicht von diesen Versicherungen abgedeckt. Menschen mit chronischen Krankheiten müssen gegebenenfalls damit rechnen, verpflichtet zu sein, Risikozuschläge zu zahlen.
- Das deutsche Melderecht sieht vor, dass man sich abmeldet, wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland behält. Mit der Versicherung ist zu klären, ob die Auslandskrankenversicherung gilt, wenn die oder der Versicherte keinen Wohnsitz in Deutschland (mehr) hat.
- Manche Entsende-Organisationen für den Freiwilligendienst oder Schüleraustausch/Auslandssemester haben die Möglichkeit, im Einzelfall Kosten zu übernehmen, die von der Krankenversicherung
- nicht abgedeckt sind. Die Frage nach der Unterstützungsbedarfsfinanzierung ist jeweils im Einzelfall mit der Organisation zu klären.
Weiterführende, individuelle Beratung zu Auslandsaufenthalten mit chronischer Erkrankung bietet die „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD; patientenberatung.de). Eine ausführliche Version des hier vorliegenden Textes ist zu finden auf der DDB-Website.
Fazit: Längere Aufenthalte außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Krankenversicherung wollen gut geplant sein, damit sie zu einer positiven Erfahrung werden. Dazu gehört, sich eingehend über die Bedingungen der Reise sowie die Regelungen im Zielland zu informieren. Wir danken der Organisation „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit“ für die Informationen zu diesem Beitrag.
Und nun sind Sie dran:
Wie ist es bei Ihnen gelaufen? Waren Sie schon einmal länger im Nicht-EU-Ausland, etwa für ein Austauschjahr oder ein Auslandssemester? Welche Erfahrungen haben Sie mit Blick auf die Versorgung gemacht? Wo haben Sie gute Beratung gefunden? Schreiben Sie uns: kontakt@diabetikerbund.de.
von Dr. Ulrike Schneeweiß