- Soziales und Recht
Was bringt der Schwerbehindertenausweis bei Diabetes?
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Menschen mit Diabetes kann man ihre Erkrankung nicht auf den ersten Blick ansehen. Trotzdem kann die Stoffwechselstörung im Alltag mit erheblichen Belastungen einhergehen. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Diabetes ein Schwerbehindertenausweis zusteht.
Bei dem Stichwort ‚schwerbehindert‘ kommen den meisten Leuten Menschen in den Sinn, die z. B. auf einen Rollstuhl, Prothesen oder einen Blindenhund angewiesen sind. Eine chronische Erkrankung wie Diabetes scheint im Vergleich dazu keine ‚echte‘ Behinderung zu sein. Doch als behindert gelten auch Menschen, die durch ihre Erkrankung aufgrund des erforderlichen Therapieaufwands im Alltag erheblich eingeschränkt sind.
Leben mit Diabetes ist mit Einschränkungen verbunden
Als erhebliche Einschränkungen werden dabei auch mehrfach tägliche Glukosemessungen, Anpassungen der Insulindosis und Vorsichtsmaßnahmen, um Über- und Unterzuckerungen zu vermeiden, gewertet. Menschen mit Diabetes und ihre Angehörigen können daher unter bestimmten Bedingungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Zuständig für den Schwerbehindertenausweis ist das jeweilige Versorgungsamt
Jedes Bundesland hat ein Versorgungsamt, das für das Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen zuständig ist. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung bescheinigt dieses Amt bestimmte Grade der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung gibt es bei den Landesversorgungsämtern keine einheitlichen Regelungen.
Eine Anleitung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises findest Du auf der Website www.einfach-teilhaben.de, die das Bundeministerium für Arbeit und Soziales anbietet.
Früher haben die Behörden Menschen mit Diabetes, die mehrmals täglich ihren Blutzucker testen, Kohlenhydrate berechnen und mindestens viermal am Tag Insulin injizieren, meist einen GdB von 50 zugesprochen. Doch in jüngster Zeit bewerten die Behörden Anträge restriktiver und erkennen nur noch einen GdB von 40 an. Wer allerdings neben dem Diabetes mit weiteren Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen lebt, kann diese beim Antrag ebenfalls geltend machen. Unter Umständen ergibt sich auf diese Weise doch noch ein GdB von mindestens 50 und damit eine Chance auf einen Schwerbehindertenausweis.
Pluspunkte für den Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: Nachteilsausgleiche
Ein Schwerbehindertenausweis hat eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Im Arbeitsleben: Ab einem GdB von 50 kann man einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Angestellte Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz, außerdem haben sie ein Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage und können früher in Altersrente gehen.
- Kultur und Konsum: Viele Museen, Theater und Konzertveranstalter gewähren Schwerbehinderten ermäßigten Eintritt, Sonderrabatte gibt es auch bei etlichen Autoherstellern. Allerdings ist in der Regel ein GdB von mindestens 50 Voraussetzung für die Vergünstigungen.
- Kinder mit Diabetes: Kinder mit einem GdB ab 50 erhalten bis zum 16. Lebensjahr das Kennzeichen „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis. Das H steht für „hilflos“ und berechtigt sie, kostenlos den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
- Begleitpersonen: Wenn der oder die Schwerbehinderte auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen ist, wird dies im Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“ bermerkt. Es berechtigt auch die Begleitperson zu kostenlosen Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.
- Parkausweise: Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Menschen mit Schwerbehinderung orangefarbene Parkausweise erhalten. Damit dürfen sie an Stellen parken, an denen das Parken ansonsten verboten ist. Mit einem blauen EU-Parkausweis darf man auf Behindertenparkplätzen parken, die mit einem Rollstuhl gekennzeichnet sind. Allerdings darf nicht jeder Mensch mit Schwerbehindertenausweis automatisch auf Behindertenparkplätzen parken!
Das spricht gegen den Schwerbehindertenausweis bei Diabetes
Demgegenüber stehen ein paar Nachteile, die mit einem Schwerbehindertenausweis einhergehen (können):
- Behörden: Mit Erteilen eines Schwerbehindertenausweises ist die Schwerbehinderung bei den Behörden ‚aktenkundig‘.
- Versicherungen: Beim Abschluss von Versicherungen kann sich eine nachweisliche Schwerbehinderung manchmal als hinderlich erweisen.
- Jobsuche: Auch bei der Jobsuche gibt es gelegentlich Probleme, weil manche Arbeitgeber Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderungen hegen. Allerdings muss eine Schwerbehinderung nicht zwingend bei der Bewerbung angegeben werden.
von Antje Thiel
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