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G-BA erkennt die Bedeutung von Wundmanagement und Podologie an – die podologische Nagelspangenbehandlung wird nun zur Kassenleistung. Die Hoffnung gerade für Menschen mit Diabetes ist nun groß den Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen zu unterbrechen.
Für Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) kann ein eingewachsener Fußnagel zu schweren Infektionen führen und schlimmstenfalls eine Amputation notwendig machen. Ursachen hierfür sind meist ungeeignetes Schuhwerk, Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels oder eine genetische Veranlagung. Durch die professionelle podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig vermieden werden. Diese Therapie hat der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) jetzt verordnungsfähig gemacht. Die DDG sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt, konservative Fußbehandlungen von Hochrisikopatient*innen zur Kassenleistung zu machen.
Die AG Fuß der DDG fordert seit Jahren, die vielen Möglichkeiten der konservativen sanften Maßnahmen auszuschöpfen, bevor Gliedmaßen amputiert werden. Zwei Drittel aller Amputationen der unteren Extremitäten erfolgten bei Menschen mit Diabetes und DFS. „Es gibt leider keine Heilung des DFS – aber rezidivfreie Phasen, die wir so lange wie möglich erhalten wollen“, erklärt Dr. Sybille Wunderlich von der AG Fuß. Umso wichtiger sei daher eine professionelle, präventive und Gliedmaßen erhaltende Therapie. Die Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin verweist darauf, dass manche Patient*innen aus finanziellen Gründen eine nicht-operative Behandlung scheuen, die nicht verordnungsfähig ist. Auch aus diesem Grund begrüßt die DDG den aktuellen G-BA-Beschluss zur Kassenleistung.
Bei der Nagelspangenbehandlung fertigen Podolog*innen eine Korrekturspange an, die dem einge-wachsenen Nagel individuell angepasst wird. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen. „Mit dieser Behandlung verringert sich die Gefahr für einen Entzündungsprozess oder das weitere Einwachsen des Nagels in umliegendes Gewebe“, erläutert Elisabeth Dalick, Diabetesberaiabetesberaterin und Podologin aus Aachen. Damit kann ein möglicher Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen unterbunden werden.
Der aktuelle Beschluss folgt der vom G-BA erweiterten Verordnungsfähigkeit der medizinischen Fußpflege aus dem Jahr 2020. „Es ist erfreulich, dass die Gesundheitspolitik offenbar die Bedeutung von Wundmanagement und Podologie in der Behandlung des DFS erkannt hat und wertschätzt“, sagt Dalick. Darüber hinaus fördert ein solcher Beschluss die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Podologinnen und Diabetologinnen, die besonders in der Versorgung des diabetischen Fußsyndroms charakteristisch und notwendig ist. „Das DFS ist ein komplexes Krankheitsbild, das von Beginn an einer interdisziplinären Behandlungskonzeption bedarf“, so die Podologin.
Die podologische Nagelspangenbehandlung kann laut G-BA von Ärzt*innen voraussichtlich ab Juli 2022 verordnet werden.
von Redaktion Diabetes-Anker
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