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Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf
2 Minuten

Eine Diabeteserkrankung wirkt sich nicht nur auf das gesundheitliche Wohlbefinden aus – auch in Schule und Beruf können Probleme auftreten.
Kindergarten und Schule:
Grundsätzlich können auch Kinder mit Diabetes problemlos in einen normalen Kindergarten. Es muss aber sichergestellt sein, dass es aufgrund der Gesundheitslage zu keiner gravierenden Gefährdung kommt.
Das Personal im Kindergarten (das gilt auch für die Schule) ist grundsätzlich nur zur Notfallhilfe verpflichtet; bei einer erkennbaren Unterzuckerung muss natürlich Traubenzucker oder Glukagon gegeben und ggf. der Notarzt gerufen werden. Die Blutzuckerkontrolle oder das Spritzen zählen nicht zu den Aufgaben des Kindergartenpersonals; die damit einhergehende Verantwortung muss nicht übernommen werden.
Integrationshilfe möglich
Soweit es zur „Integration“ des Kindes erforderlich ist – also um diesem den Besuch im regulären Kindergarten bzw. in der Schule zu ermöglichen –, kann man beim zuständigen Amt eine Integrationshilfe beantragen. Gewährt werden kann hierzu entweder eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst, der während der Schulzeiten vorbeischaut. Alternativ können die Eltern auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d. h. eine monatliche Geldleistung, mit der man selbst dann eine Begleitperson beauftragen und bezahlen kann.
Wenn durch Messen und Spritzen bei Schulprüfungen ein erheblicher Zeitverlust entsteht, kann beantragt werden, dass dem betroffenen Kind eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird.
Ausbildung und Beruf:
Bei der Wahl des (Ausbildungs-)Berufs kann es aufgrund eines Diabetes – wenn auch nur in wenigen Ausnahmen – zu Einschränkungen kommen. So sind beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheit von Piloten sehr streng. Auch die Tauglichkeitsvorschriften bei der Bundeswehr gehen pauschal davon aus, dass insulinpflichtige Diabetiker keinen Dienst an der Waffe tun dürfen.
Bewerbungsgespräche
In Bewerbungsgesprächen darf man die Antwort verweigern – oder aber auch wahrheitswidrig den Diabetes verneinen, was meist taktisch klüger ist. Auch die Frage nach einem Schwerbehindertenausweis muss nach neuester Rechtsauffassung nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden – denn vielmals wird man mit Ausweis nicht eingestellt. Selbstverständlich sollte man dann aber seine (engsten) Kollegen über den Diabetes informieren, damit sie wissen, was im Notfall zu tun ist.
Kündigungsschutz
Nach Ablauf der Probezeit kann man – zumindest in Betrieben mit 10 und mehr Arbeitnehmern – nicht mehr ohne Grund gekündigt werden. Der Diabetes allein reicht als Grund nicht aus; allerdings ist eine Kündigung wegen Krankheit natürlich trotzdem möglich, nämlich dann, wenn (aufgrund hoher Fehlzeiten etc.) eine negative Zukunftsprognose besteht, dass man den Job krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können wird.
Wem allerdings ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 attestiert wird, genießt durch den Schwerbehindertenstatus einen besonderen Kündigungsschutz (bei Gleichstellung kann dafür auch ein GdB von 30 ausreichen) sowie weitere auch berufsrelevante Nachteilsausgleiche.
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mr postete ein Update vor 1 Tag, 10 Stunden
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 3 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver





Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).