Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf

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Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf

Eine Diabeteserkrankung wirkt sich nicht nur auf das gesundheitliche Wohlbefinden aus – auch in Schule und Beruf können Probleme auftreten.

Kindergarten und Schule:

Grundsätzlich können auch Kinder mit Diabetes problemlos in einen normalen Kindergarten. Es muss aber sichergestellt sein, dass es aufgrund der Gesundheitslage zu keiner gravierenden Gefährdung kommt.

Das Personal im Kindergarten (das gilt auch für die Schule) ist grundsätzlich nur zur Notfallhilfe verpflichtet; bei einer erkennbaren Unterzuckerung muss natürlich Traubenzucker oder Glukagon gegeben und ggf. der Notarzt gerufen werden. Die Blutzuckerkontrolle oder das Spritzen zählen nicht zu den Aufgaben des Kindergartenpersonals; die damit einhergehende Verantwortung muss nicht übernommen werden.

Integrationshilfe möglich

Soweit es zur „Integration“ des Kindes erforderlich ist – also um diesem den Besuch im regulären Kindergarten bzw. in der Schule zu ermöglichen –, kann man beim zuständigen Amt eine Integrationshilfe beantragen. Gewährt werden kann hierzu entweder eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst, der während der Schulzeiten vorbeischaut. Alternativ können die Eltern auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d. h. eine monatliche Geldleistung, mit der man selbst dann eine Begleitperson beauftragen und bezahlen kann.

Wenn durch Messen und Spritzen bei Schulprüfungen ein erheblicher Zeitverlust entsteht, kann beantragt werden, dass dem betroffenen Kind eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird.

Ausbildung und Beruf:

Bei der Wahl des (Ausbildungs-)Berufs kann es aufgrund eines Diabetes – wenn auch nur in wenigen Ausnahmen – zu Einschränkungen kommen. So sind beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheit von Piloten sehr streng. Auch die Tauglichkeitsvorschriften bei der Bundeswehr gehen pauschal davon aus, dass insulinpflichtige Diabetiker keinen Dienst an der Waffe tun dürfen.

Bewerbungsgespräche

In Bewerbungsgesprächen darf man die Antwort verweigern – oder aber auch wahrheitswidrig den Diabetes verneinen, was meist taktisch klüger ist. Auch die Frage nach einem Schwerbehindertenausweis muss nach neuester Rechtsauffassung nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden – denn vielmals wird man mit Ausweis nicht eingestellt. Selbstverständlich sollte man dann aber seine (engsten) Kollegen über den Diabetes informieren, damit sie wissen, was im Notfall zu tun ist.

Kündigungsschutz

Nach Ablauf der Probezeit kann man – zumindest in Betrieben mit 10 und mehr Arbeitnehmern – nicht mehr ohne Grund gekündigt werden. Der Diabetes allein reicht als Grund nicht aus; allerdings ist eine Kündigung wegen Krankheit natürlich trotzdem möglich, nämlich dann, wenn (aufgrund hoher Fehlzeiten etc.) eine negative Zukunftsprognose besteht, dass man den Job krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können wird.

Wem allerdings ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 attestiert wird, genießt durch den Schwerbehindertenstatus einen besonderen Kündigungsschutz (bei Gleichstellung kann dafür auch ein GdB von 30 ausreichen) sowie weitere auch berufsrelevante Nachteilsausgleiche.


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  • tako111 postete ein Update vor 21 Stunden, 22 Minuten

    Mein Abo?

  • hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

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