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Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf
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Eine Diabeteserkrankung wirkt sich nicht nur auf das gesundheitliche Wohlbefinden aus – auch in Schule und Beruf können Probleme auftreten.
Kindergarten und Schule:
Grundsätzlich können auch Kinder mit Diabetes problemlos in einen normalen Kindergarten. Es muss aber sichergestellt sein, dass es aufgrund der Gesundheitslage zu keiner gravierenden Gefährdung kommt.
Das Personal im Kindergarten (das gilt auch für die Schule) ist grundsätzlich nur zur Notfallhilfe verpflichtet; bei einer erkennbaren Unterzuckerung muss natürlich Traubenzucker oder Glukagon gegeben und ggf. der Notarzt gerufen werden. Die Blutzuckerkontrolle oder das Spritzen zählen nicht zu den Aufgaben des Kindergartenpersonals; die damit einhergehende Verantwortung muss nicht übernommen werden.
Integrationshilfe möglich
Soweit es zur „Integration“ des Kindes erforderlich ist – also um diesem den Besuch im regulären Kindergarten bzw. in der Schule zu ermöglichen –, kann man beim zuständigen Amt eine Integrationshilfe beantragen. Gewährt werden kann hierzu entweder eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst, der während der Schulzeiten vorbeischaut. Alternativ können die Eltern auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d. h. eine monatliche Geldleistung, mit der man selbst dann eine Begleitperson beauftragen und bezahlen kann.
Wenn durch Messen und Spritzen bei Schulprüfungen ein erheblicher Zeitverlust entsteht, kann beantragt werden, dass dem betroffenen Kind eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird.
Ausbildung und Beruf:
Bei der Wahl des (Ausbildungs-)Berufs kann es aufgrund eines Diabetes – wenn auch nur in wenigen Ausnahmen – zu Einschränkungen kommen. So sind beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheit von Piloten sehr streng. Auch die Tauglichkeitsvorschriften bei der Bundeswehr gehen pauschal davon aus, dass insulinpflichtige Diabetiker keinen Dienst an der Waffe tun dürfen.
Bewerbungsgespräche
In Bewerbungsgesprächen darf man die Antwort verweigern – oder aber auch wahrheitswidrig den Diabetes verneinen, was meist taktisch klüger ist. Auch die Frage nach einem Schwerbehindertenausweis muss nach neuester Rechtsauffassung nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden – denn vielmals wird man mit Ausweis nicht eingestellt. Selbstverständlich sollte man dann aber seine (engsten) Kollegen über den Diabetes informieren, damit sie wissen, was im Notfall zu tun ist.
Kündigungsschutz
Nach Ablauf der Probezeit kann man – zumindest in Betrieben mit 10 und mehr Arbeitnehmern – nicht mehr ohne Grund gekündigt werden. Der Diabetes allein reicht als Grund nicht aus; allerdings ist eine Kündigung wegen Krankheit natürlich trotzdem möglich, nämlich dann, wenn (aufgrund hoher Fehlzeiten etc.) eine negative Zukunftsprognose besteht, dass man den Job krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können wird.
Wem allerdings ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 attestiert wird, genießt durch den Schwerbehindertenstatus einen besonderen Kündigungsschutz (bei Gleichstellung kann dafür auch ein GdB von 30 ausreichen) sowie weitere auch berufsrelevante Nachteilsausgleiche.
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thomas55 postete ein Update vor 2 Tagen, 20 Stunden
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 3 Tagen, 14 Stunden
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 4 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]







Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße