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Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf
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Eine Diabeteserkrankung wirkt sich nicht nur auf das gesundheitliche Wohlbefinden aus – auch in Schule und Beruf können Probleme auftreten.
Kindergarten und Schule:
Grundsätzlich können auch Kinder mit Diabetes problemlos in einen normalen Kindergarten. Es muss aber sichergestellt sein, dass es aufgrund der Gesundheitslage zu keiner gravierenden Gefährdung kommt.
Das Personal im Kindergarten (das gilt auch für die Schule) ist grundsätzlich nur zur Notfallhilfe verpflichtet; bei einer erkennbaren Unterzuckerung muss natürlich Traubenzucker oder Glukagon gegeben und ggf. der Notarzt gerufen werden. Die Blutzuckerkontrolle oder das Spritzen zählen nicht zu den Aufgaben des Kindergartenpersonals; die damit einhergehende Verantwortung muss nicht übernommen werden.
Integrationshilfe möglich
Soweit es zur „Integration“ des Kindes erforderlich ist – also um diesem den Besuch im regulären Kindergarten bzw. in der Schule zu ermöglichen –, kann man beim zuständigen Amt eine Integrationshilfe beantragen. Gewährt werden kann hierzu entweder eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst, der während der Schulzeiten vorbeischaut. Alternativ können die Eltern auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d. h. eine monatliche Geldleistung, mit der man selbst dann eine Begleitperson beauftragen und bezahlen kann.
Wenn durch Messen und Spritzen bei Schulprüfungen ein erheblicher Zeitverlust entsteht, kann beantragt werden, dass dem betroffenen Kind eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird.
Ausbildung und Beruf:
Bei der Wahl des (Ausbildungs-)Berufs kann es aufgrund eines Diabetes – wenn auch nur in wenigen Ausnahmen – zu Einschränkungen kommen. So sind beispielsweise die gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheit von Piloten sehr streng. Auch die Tauglichkeitsvorschriften bei der Bundeswehr gehen pauschal davon aus, dass insulinpflichtige Diabetiker keinen Dienst an der Waffe tun dürfen.
Bewerbungsgespräche
In Bewerbungsgesprächen darf man die Antwort verweigern – oder aber auch wahrheitswidrig den Diabetes verneinen, was meist taktisch klüger ist. Auch die Frage nach einem Schwerbehindertenausweis muss nach neuester Rechtsauffassung nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden – denn vielmals wird man mit Ausweis nicht eingestellt. Selbstverständlich sollte man dann aber seine (engsten) Kollegen über den Diabetes informieren, damit sie wissen, was im Notfall zu tun ist.
Kündigungsschutz
Nach Ablauf der Probezeit kann man – zumindest in Betrieben mit 10 und mehr Arbeitnehmern – nicht mehr ohne Grund gekündigt werden. Der Diabetes allein reicht als Grund nicht aus; allerdings ist eine Kündigung wegen Krankheit natürlich trotzdem möglich, nämlich dann, wenn (aufgrund hoher Fehlzeiten etc.) eine negative Zukunftsprognose besteht, dass man den Job krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können wird.
Wem allerdings ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 attestiert wird, genießt durch den Schwerbehindertenstatus einen besonderen Kündigungsschutz (bei Gleichstellung kann dafür auch ein GdB von 30 ausreichen) sowie weitere auch berufsrelevante Nachteilsausgleiche.
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 7 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 9 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 7 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
