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Bei der bisherigen Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung sieht die Deutsche Diabetes Gesellschaft noch viel Nachholbedarf. Daher blickt man bei der DDG aufmerksam auf die heutige Beratung der Bundesregierung zur „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ – und präsentiert der Politik den aktualisierten Kodex Digitalisierung als Handlungsrahmen unter Berücksichtigung von Evidenz, Ethik und medizinischen Standards vor.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen verläuft aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) bisher eher schleppend. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde beispielsweise von weniger als einem Prozent der Patienten genutzt. Die Informationen seienteils lückenhaft, der Registrierungs- und Anwendungsprozess kompliziert und der Datenschutz bedenklich. Dabei könnten die Digitalisierung und damit verbundene Maßnahmen die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung deutlich verbessern. Denn der Austausch von relevanten Patientendaten zwischen verschiedenen Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Forschungseinrichtungen sei von großer Bedeutung.
Besonders Menschen mit Diabetes könnten von der Anfang 2021 eingeführten ePA profitieren, so die DDG. Denn damit sind bei einem Arztwechsel oder in Notfällen alle relevanten Daten inklusive Medikationsplan sofort verfügbar. „Das spart wertvolle Ressourcen für doppelte Anamnese und Diagnostik und schafft uns mehr Behandlungszeit für die Patientinnen und Patienten“, so Dr. med. Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und niedergelassener Diabetologe in Leipzig. „Dies trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei, da sich das medizinische Personal stärker auf die ganzheitliche und individuelle Behandlung konzentrieren kann.“
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Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz; DVG) bringe einen wichtigen Aspekt der Digitalisierung mit sich und eröffne neue Perspektiven für die Versorgung, betont Dr. Wiesner: „Niedergelassene Ärzte können wichtige Gesundheitsanwendungen auf Rezept verordnen, Videosprechstunden für ihre Patienten anbieten und auch auf ihrer Website darauf hinweisen.“ Auch Papier und Fax könnten dann der Vergangenheit angehören: „Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept können wir auch Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege elektronisch verordnen.“ Damit werde die zeitaufwendige, aber wichtige Dokumentation erleichtert – für den Experten auch ein Punkt, von dem die individuelle Versorgung erheblich profitieren wird.
Damit die Digitalisierung erfolgreich umgesetzt werden kann, ist für die DDG eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung über die Telematik-Infrastruktur erforderlich. „Hier fehlt es aber an einigen Stellen noch an Interoperabilität“, findet DDG-Mediensprecher Prof. Dr. Baptist Gallwitz. Er berichtet, dass Soft- und Hardware in Arztpraxen und Krankenhäusern derzeit meist inselartig implementiert seien und der Datenaustausch zwischen den einzelnen Systemen nicht funktioniere. „Daran zu arbeiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben im Digitalisierungsprozess. Wenn die Schnittstellen dafür geschaffen sind, wird nicht nur die Versorgung, sondern auch die Wissenschaft enorm davon profitieren. Für den medizinischen Fortschritt braucht es große Datenmengen in der Forschung.“
Weiterführende Informationen:
➤ „Kodex Digitalisierung der Deutschen Diabetes Gesellschaft“ auf der DDG-Website
Um den digitalen Transformationsprozess seitens der Politik aus diabetologischer Perspektive zu begleiten, arbeitet der Dach-Verband seit 2017 am „Kodex Digitalisierung der Deutschen Diabetes Gesellschaft“. Dieser wird kontinuierlich fortgeführt und aktualisiert. „Damit Kommunikations- und Interaktionsprozesse die Patientenversorgung und Forschung optimieren und nicht zu Lasten des Einzelnen gehen, braucht es klare Leitplanken“, sagt Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland. Er ist Vorsitzender der DDG-Kommission „Digitalisierung“ und Mitautor des in diesem Jahr erneut aktualisierten Kodex. Medizinische Standards und Datenschutz seien dabei Grundvoraussetzungen. Zudem gelte es sowohl die Perspektive der Patienten als auch die Belange des medizinischen Fachpersonals zu berücksichtigen. Nur so lasse sich ein funktionierender Ablauf zwischen allen Beteiligten und den Betroffenen sicherstellen.
Zu all diesen Themen biete der „Kodex Digitalisierung der DDG“ einen guten Handlungsrahmen für die Politik.
von Redaktion Diabetes-Anker
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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