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Wie kann die geplante Krankenhaus-Reform eine zukunftsfähige Diabetes-Versorgung sicherstellen? Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert, dass die kürzlich vorgestellten Eckpunkte zur Reform derzeit noch keine ausreichend qualifizierte Diabetes-Expertise in allen Versorgungsleveln vorsehen und damit die Behandlungsqualität in Zukunft gefährden. Die Einführung von Vorhaltepauschalen begrüßt die DDG. Sie warnt jedoch, dass der Bereich “Komplex Diabetologie/Endokrinologie” nach den vorgestellten Eckpunkten weiterhin unterfinanziert sein wird und diabetologische Leistungen nicht angemessen vergütet werden.
Lediglich 17 Prozent aller Kliniken in Deutschland halten laut DDG derzeit eine ausreichende Diabetes-Expertise vor. Grund dafür sei die knapp bemessene Vergütung, die für viele Leistungen der diabetologischen Behandlung im entsprechenden Katalog vorgesehen ist. „Es gibt kaum einen medizinischen Fachbereich, der über die letzten Jahre und Jahrzehnte finanziell und personell so ausgeblutet ist“, kritisiert der neue DDG-Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche aus Tübingen.
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Dies habe zur Folge, dass die stetig wachsende Anzahl an Menschen mit Diabetes oft nicht mehr leitliniengerecht behandelt werde. Der Komplexität der vielschichtigen Erkrankung würde so kaum noch Rechnung getragen, so der Experte. „Der Aufenthalt in Krankenhäusern ist für Menschen mit Diabetes zunehmend gefährlich, weil sie oft keinen qualifizierten Ansprechpartner für ihre Erkrankung haben.“ Das sei besonders dann der Fall, wenn die Betroffenen mit einer Diabetes-Erkrankung als Nebendiagnose aufgenommen werden und wegen einer anderen Behandlung vor Ort sind.
„Wir begrüßen daher die Vorschläge zur Neuordnung der Krankenhaus-Landschaft ausdrücklich. Die Zentralisierung von Versorgungsleistungen und Finanzierung von Vorhaltekosten werden insbesondere in der Diabetologie seit langem gefordert“, betont DDG-Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz. „Doch momentan droht einer adäquaten diabetologischen Versorgung auch nach der Krankenhaus-Reform praktisch das Aus.“ Die Regierungskommission subsummiert derzeit die Diabetologie in Level-I-Krankenhäusern unter ‚Basisbehandlung Innere Medizin‘. So sei nicht gewährleistet, dass jede Klinik auch eine speziell diabetologische Expertise aufweist, kritisiert der Experte.
„Doch eine flächendeckende und verlässliche, sichere Grundversorgung für die zurzeit rund 8,7 Millionen Menschen mit Diabetes ist nur sichergestellt, wenn Krankenhäuser aller Versorgungslevel eine entsprechende Diabetes-Expertise vorhalten“, mahnt der Tübinger Diabetologe Prof. Gallwitz. Angesichts der steigenden Patientenzahlen sei außerdem wichtig, die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diabetologie konsequent zu fördern und in allen Versorgungsleveln zu berücksichtigen: „Es ist besonders wichtig, Medizinstudierende und angehende Fachärztinnen und Fachärzte möglichst früh für die Diabetologie und die besonderen medizinischen Bedürfnisse diabetologischer Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren“, so Prof. Gallwitz.
Die DDG bringt sich im Schulterschluss mit anderen Fachgesellschaften maßgeblich in die Krankenhaus-Reform ein. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat sie wichtige Eckpunkte für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Leistungskomplexe Diabetologie/Endokrinologie definiert. Sie merken dazu an: „Grundsätzlich ist es schwierig, wenn die Vorhaltepauschalen sich weiter über Falldefinitionen und einen ICD-Code definieren“, so DDG-Präsident Prof. Fritsche. Die dann zunehmende Überschneidung von verschiedenen Leistungsgruppen, so der Experte, schaffe direkt oder indirekt abermals eine wirtschaftliche Konkurrenz zwischen den internistischen Schwerpunkten: „Als Sprechende Medizin steht die Diabetologie schon heute im DRG-System schlecht da – ohne grundlegende Änderungen wird sich dieses Dilemma nicht lösen.“
Prof. Fritsche fordert deshalb, die Krankenhaus-Reform als Chance zu nutzen und diabetologische Leistungen attraktiv zu gestalten. Das beginnt für ihn nun bei den Mindestanforderungen für die jeweilige medizinische Ausstattung und Personalplanung, bei der es um die gelungene Balance gehe. Die Mindestanforderungen für diabetologische Leistungen müsse auskömmlich geplant werden, sodass das breite Aufgabenspektrum und große Behandlungsteam mit einer passenden Finanzierung möglich bleibt und zukunftsfähig ist.
Im Sinne des Anspruchs der Krankenhaus-Reform „Qualität vor Wirtschaftlichkeit“ müssten für die Diabetologie drei wichtige Punkte in die politische Agenda miteinfließen, um die Versorgungsqualität von Menschen mit Diabetes auch in Zukunft gewährleisten zu können:
Von der Closed-Loop-Insulindosierung, über Diabetes-Fachschulungen, Beratung per Telemedizin, hin zur Behandlung von Kindern und Schwangeren mit Diabetes oder eines diabetischen Fußpatienten oder Menschen mit Diabetes und weiteren Folge- oder Nebenerkrankungen: „An keiner Stelle darf die Krankenhaus-Reform zum Abbauprogramm für das medizinische Fachpersonal werden oder zu einem Fachkomplex heranwachsen, der über die Maßen kostenintensiv ist“, mahnt der DDG-Präsident. „Die Diabetologie leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der heterogenen Volkskrankheit Diabetes. Dies muss sich in der Positionierung des Faches in der zukünftigen Krankenhauslandschaft auf allen Leveln wiederfinden – für eine hochwertige Versorgung der vielen Millionen Menschen mit Diabetes.“
von Redaktion Diabetes-Anker
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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