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Video-Schulungen für Menschen mit Diabetes: Fachverbände fordern Richtlinien-Anpassungen
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Bis auf die Zeit der Corona-Pandemie waren Video-Schulungen im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) von Menschen mit Diabetes bisher nicht möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant aktuell in einer Anpassung der Richtlinien zu den DMP-Anforderungen, auch die Videoschulung zu ermöglichen. Mehrere diabetologische Fachverbände begrüßen dies, fordern aber auch wichtige Anpassungen.
In vielen internationalen Studien konnte die Effektivität von Video-Schulungen bei der Versorgung von Menschen mit einer chronischen Erkrankung nachgewiesen werden. Und auch die Nachfrage ist da, wie Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen bestätigt: „Die Bereitschaft ist insbesondere bei jungen Menschen, Familien und Kindern hoch, Online-Angebote zu nutzen, und wird inzwischen von vielen als Standard gefordert“, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Pädiatrische Diabetologie“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Die DDG, ihre AG „Diabetes & Technologie“ und „Pädiatrische Diabetologie“ sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendendokrinologie (DGKED), der Bundesverband der niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen daher in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Videoschulungen in seine Richtlinie zu den DMP-Anforderungen aufnehmen möchte und als Alternative zu Präsenz-Schulungen akzeptiert.
„Die Richtlinie ermöglicht eine zeitgemäße moderne Schulung der im Rahmen der DMP-Anforderungen zugelassenen Schulungs- und Behandlungsprogramme und bietet Menschen mit Diabetes eine Alternative zur Präsenz-Schulung. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Qualität der Schulung erhalten bleibt “, erklärt Dr. med. Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und des BVND.
Forderung für Richtlinien-Anpassung: Video-Schulungen nur durch qualifiziertes Personal
Im Beschlussentwurf über eine Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP A-RL) habe der G-BA bislang uneindeutig formuliert, wie eine digitale Schulung genau aussehen soll und wer die Patienten-Schulungen per Video durchführen darf, bemängelt die DDG in einer Pressemitteilung. „Video-Schulungen sind lediglich eine andere Form der Schulung – an den Grundsätzen einer strukturierten Patienten-Schulung sollte sich nichts ändern“, gibt Dr. Wiesner zu Bedenken. Die Verbände plädieren daher dafür, in der Richtlinie den Begriff der Video-Schulung zu präzisieren und schlagen vor: Die Schulung von Versicherten sollte wahlweise in Präsenz, online oder in einer Kombination aus Präsenz- und Online-Einheiten mit evaluierten Programmen erfolgen. Und Behandelnde, die an einem DMP teilnehmen, setzen diese dann mit krankheitsspezifischer Expertise um, um die Integration von Therapie und Schulung zu gewährleisten.
So müsse in der Richtlinie klar formuliert sein, dass Video-Schulungen – äquivalent zu Präsenz-Schulungen – in der qualifizierten Arztpraxis durchgeführt werden, welche die betroffenen Patientinnen und Patienten auch sonst medizinisch betreut. „Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme sind ein unerlässlicher Bestandteil der Diabetes-Therapie, ein integraler Bestandteil der Langzeitbetreuung und sollten daher unbedingt von Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer Expertise umgesetzt werden“ führt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland von der DDG aus.
Damit solle auch sichergestellt werden, dass es eine Abgrenzung zwischen strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen und anderen digitalen Angeboten wie beispielsweise reinen Online-Vorträgen, Videos (z.B. Tutorials), Video-Sprechstunden zur Beratung oder autonome Online-Tools (z.B. DiGA) erfolgt. „Diese stellen keinen Ersatz für eine strukturierte Patientenschulung dar, sondern sind nur ein Add-on“, ergänzt Dr. Nicola Haller vom VDBD.
Menschen mit Diabetes als aktive Partner einbinden
Die G-BA-Richtlinie sollte zudem im Sinne der in der Diabetes-Schulung inzwischen üblichen Methode der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) im Wortlaut angepasst werden: „Die Formulierungen sind nicht mehr zeitgemäß. Betroffene und ihre aktive Rolle im Behandlungsprozess müssen gewürdigt und entsprechend eingebunden werden“, sagt DDG-Experte Professor Dr. Bernhard Kulzer. So regen die Autoren der Stellungnahme an, den „§ 4 zu Anforderungen an die Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten“ im Duktus der PEF zu formulieren.
Da qualifizierte Video-Schulungsprogramme lediglich eine andere Darbietungsform der bereits evaluierten Präsenz-Schulungen sind, ist eine Neubewertung, wie der G-BA in seiner Richtlinie formuliert, nicht notwendig. „Bereits bestehende Schulungsprogramme sollten von der zusätzlichen Evaluationspflicht freigestellt werden, da dies keinen wissenschaftlichen Mehrwert erbringt sowie eine unangemessene Härte für die Anbieter und eine weitere Verzögerung des Patientenangebots bedeuten würde“, betont Dr. Sandra Schlüter, Vorsitzende der DDG-AG „Diabetes & Technologie“.
Redaktion Diabetes-Anker
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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