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Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin.
„Immer wieder behaupten selbsternannte Experten, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch“, sagt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“ Denn Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen.
Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe „verwendbar bis“. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten.
Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Es basiert auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.
Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.
Schadstoffmobil, -sammelstelle
Medikamente können bei vielen Schadstoffmobilen oder Schadstoffsammelstellen zurückgegeben werden.
Apotheke
Einige Apotheken nehmen nicht verbrauchte Medikamente zurück. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, ob Sie Ihre Altmedikamente dort zurückgeben können.
Auf keinen Fall sollten Medikamente über die Toilette entsorgt werden, denn das gefährdet das Grundwasser. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel wie zum Beispiel Hustensäfte.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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