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Nach Kanada ist Großbritannien weltweit erst das zweite Land, in dem Menschen, die mit Insulin behandelt werden, trotzdem eine Berufspilotenlizenz erhalten können. Ein striktes Protokoll und medizinisches Prüfverfahren sollen die Sicherheit gewährleisten. Eine nun durchgeführte Analyse zeigt, dass dieses Programm sehr gut funktioniert.
Anhand einer Studie konnten britische Forscher belegen, dass Piloten auch mit einem insulinpflichtigen Diabetes Flugzeuge sicher führen können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden auf dem diesjährigen Kongress der Europäischen Gesellschaft zur Erforschung des Diabetes (European Association for the Study of Diabetes – EASD) vorgestellt, der derzeit (12. bis 16. September 2016) in München stattfindet.
Im Jahr 2012 war Großbritannien nach Kanada das weltweit erst zweite Land, in dem Menschen, die mit Insulin behandelt werden, ein medizinisches Attest erster Klasse erhalten konnten, das Voraussetzung ist für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence – CPL). Ein Gremium von Medizinern und Luftfahrtexperten hat dazu ein umfangreiches Prüfprotokoll entwickelt. Zertifizierte Piloten müssen anschließend strikte Bedingungen erfüllen, die von der nationalen Luftfahrtbehörde streng überprüft werden – inklusive engmaschiger Blutzuckerkontrollen vor dem Flug und während des Fluges.
Dadurch hat das Vereinigte Königreich mittlerweile die größte Gruppe an insulinpflichtigen Piloten. Die nun präsentierte Studie untersuchte die ersten Erfahrungen und vor allem die Sicherheit dieses Programms. Dazu wurden Daten von allen insulinbehandelten zertifizierten Piloten erhoben. Dies umfasste:
Die Ergebnisse der Datenanalyse: 26 insulinpflichtige Piloten haben das medizinische Attest erster Klasse erhalten. Diese sind alle männlich mit einem durchschnittlichen Alter von 41 Jahren. 85 Prozent von ihnen haben einen Typ-1-Diabetes, die durchschnittliche Diabetesdauer beträgt 8 Jahre und zwischen Lizenzerhalt und Datenerhebung lagen im Schnitt 19,5 Monate. Vor dem Lizenzerhalt lag der HbA1c-Wert im Schnitt bei 7,01 Prozent bzw. 53,1 mmol/mol, bei der Datenerhebung betrug er 7,16 Prozent bzw. 54,8 mmol/mol.
Insgesamt flossen 8.897 Blutzuckerwerte, die während 4.900 Flugstunden gemessen wurden, in die Analyse mit ein. Bei den Kurz- und Mittelstreckenflügen (unter 6 Stunden) waren 96 Prozent (7.829) der Werte im grünen Bereich der Luftfahrtbehörde; bei den Langstreckenflügen (über 6 Stunden) waren es 97 Prozent (1.068). Im roten Bereich waren auf allen Strecken insgesamt nur 0,2 Prozent (19) der Werte. Eine medizinisch bedingte Fluguntauglichkeit eines Piloten aufgrund zu hoher oder zu niedriger Blutzuckerwerte kam nicht vor.
Studienleiterin Dr. Christine Hine (Royal Surrey County Hospital) kommentierte die Ergebnisse wie folgt: „Insulinbehandelte Piloten müssen eine exzellente Blutzuckereinstellung sowie Kenntnisse über ihren Diabetes nachweisen können, um ein medizinisches Attest erster Klasse zu erhalten. Eine wachsende Zahl insulinbehandelter Piloten hat sich seitdem in Großbritannien erfolgreich um eine Berufspilotenlizenz beworben. Bislang hat sich das Protokoll der britischen Luftfahrtbehörde als gut funktionierend erwiesen, ohne Berichte über Sicherheitsprobleme sowie ohne Verschlechterung der jeweiligen Diabeteseinstellung.“
„Engmaschiges Blutzuckermessen im Cockpit stellt sicher, das jegliche Schwankung erkannt und frühzeitig korrigiert werden kann“, so Hine weiter. „Ist ein Pilot aufgrund von Anforderungen bezüglich der Flugzeugführung zeitweilig nicht in der Lage, seinen Blutzucker zu messen, muss er laut Protokoll als Vorsichtsmaßnahme 10 bis 15 g leicht absorbierbare Kohlenhydrate zu sich nehmen und dann die Messung innerhalb von 30 Minuten nachholen.“
Die Analyse der Daten insulinpflichtiger Piloten wird zukünftig kontinuierlich fortgesetzt. Sollten bereits lizensierte Piloten eine Diabeteserkrankung entwickeln, können sie von nun an das Prüfprotokoll der Luftfahrtbehörde durchlaufen, um bei Erfüllung der Kriterien ihre Fluglizenz zu behalten.
Im April 2015 hat sich Irland dem britischen Programm angeschlossen. Laut Hine haben bereits zahlreiche weitere europäische Staaten ihr Interesse daran bekundet. In Deutschland werden Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 mit insulinpflichtigem Diabetes bislang noch generell als untauglich beurteilt – können also keine Berufspilotenlizenz erwerben.
von Gregor Hess
Redaktion diabetes-online.de, Kirchheim-Verlag,
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