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Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) bezeichnet es als Fehler, dass die Fachkompetenz der Apotheker bei der Medikationsplan-Regelung des neuen E-Health-Gesetzes nicht stärker eingebunden wird.
Ab 1. Oktober haben gesetzlich Versicherte, die mehr als drei Arzneimittel benötigen, das Recht auf einen Medikationsplan in Papierform. Dieser soll nach dem neuen E-Health-Gesetz vom Arzt erstellt und von Apothekern auf Wunsch des Patienten aktualisiert werden.
“Ein Medikationsplan ist sinnvoll, ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement allerdings nur ein erster Schritt. Aber es ist ein Konstruktionsfehler und eine Schieflage, dass beim Umgang mit dem Medikationsplan die Fachkompetenz der Apotheker nicht stärker eingebunden wird”, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK).
Nach Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband erhalten Ärzte zukünftig für die Erstellung des Medikationsplans 163 Millionen Euro. “Es ist richtig, den Ärzten die Erstellung dieses Medikationsplans zu honorieren. Aber es ist ein Fehler, die Leistungen der Apotheker nicht in Anspruch zu nehmen. Auch hierfür sollte ein angemessenes Honorar bereit gestellt werden.”
Der BAK-Präsident weiter: “Beim Medikationsplan und dessen Honorierung besteht dringender Handlungsbedarf – spätestens in der nächsten Legislaturperiode, wenn der elektronische Medikationsplan eingeführt wird. Nur wenn es Ärzten und Apothekern gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konsolidieren, profitieren die Patienten davon.”
Der Bedarf an apothekerlicher Beteiligung am Medikationsplan ist offenkundig: Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2015 haben 88 Prozent der Patienten, die dauerhaft drei oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel brauchen, eine Stammapotheke. 29 Prozent der Patienten mit Polymedikation nehmen zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel ein und 54 Prozent bekommen von mehr als einem Arzt Arzneimittel verordnet.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
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