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Mehrere Diabetesverbände fordern in einem aktuellen Positionspapier die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu auf, ein bundesweit flächendeckendes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie zu bewilligen – auch nach der Corona-Pandemie.
Um Patientinnen und Patienten vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 8. April 2020 einen Eilbeschluss zum Aussetzen der Schulungen und Dokumentationen im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) erlassen. Auch darin enthaltene verpflichtende Schulungen für Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes sind davon betroffen. Einzelne KV-Bezirke erlauben übergangsweise Online-Angebote, die jedoch laut G-BA-Beschluss nur noch bis Ende 2020 unterstützt werden.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert gemeinsam mit weiteren Diabetesverbänden in einem aktuellen Positionspapier die Kassenärztlichen Vereinigungen und den G-BA dazu auf, rasch Regelungen zu verabschieden, die eine Videoschulung als Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatient:innen im Rahmen der DMP Diabetes während des neuen Lockdowns – aber auch dauerhaft – ermöglichen.
Denn jährlich erkranken über 500.000 Menschen neu an Typ-2-Diabetes und rund 3.100 Patient:innen an Typ-1-Diabetes. Und diese „benötigen zeitnah nach der Diagnose eine strukturierte Schulung, um das notwendige Wissen und die Fertigkeiten im Umgang mit dem Diabetes zu erlernen und mögliche, auch tödliche, Risiken der Stoffwechselerkrankung wie schwere Unterzuckerungen und auch Folgekomplikationen zu vermeiden“, erklärt Professor Dr. phil. Bernhard Kulzer, Mitglied des DDG-Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“.
Es sei daher eine wichtige und richtige Entscheidung einzelner KV-Bezirke gewesen, nach dem G-BA-Beschluss im April die Videoschulung für DMP-anerkannte strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme übergangsweise während der COVID-19-Pandemie zu erlauben. „Durch die Videoschulungen konnten viele Betroffene weiterhin regelmäßig und ohne Ansteckungsgefahr strukturiert geschult werden.“
Doch da diese Angebote noch nicht flächendeckend verfügbar und auch bislang nicht dauerhaft geplant sind, fordern DDG, der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, auch über das Jahresende hinaus Schulungen per Video als einen zentralen Bestandteil der strukturierten Diabetestherapie zu ermöglichen.
„Die Dringlichkeit besteht besonders für die Zeit des neuen bundesweiten Lockdowns bis zum 10. Januar 2021“, so Kulzer. Bundesweit müssen alle Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohle von Menschen mit Diabetes sehr rasch Sonderregelungen für die Videoschulung treffen.
Denn besonders die Corona-Pandemie stelle Menschen mit chronischen Erkrankungen vor eine harte Belastungsprobe: „Schulungsmaßnahmen sind also gerade in für Diabetespatienten besonders belastenden Zeiten von COVID-19 eine sehr empfehlenswerte Maßnahme, um durch eine bessere glykämische Kontrolle das Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung zu minimieren, sowie psychische Belastungen zu reduzieren und psychischen Problemen vorzubeugen“, betont Kulzer.
Die Erfahrungen mit Videoschulungen in den letzten Monaten zeigten, dass diese nicht nur eine wichtige Alternative in Coronazeiten darstellen, sondern auch eine geeignete ergänzende Option zur Präsenzschulung sind. „Seit dem Beschluss des G-BA sind schon in 10 von 17 Bezirken der KV befristete Regelungen geschaffen worden“, begrüßt Kulzer. DDG, VDBD, BVND und diabetesDE setzen sich deshalb für ein dauerhaftes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie ein.
„Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten einheitliche Regelungen für alle KV-Bezirke Deutschlands treffen und damit die Videoschulung als Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP Diabetes ermöglichen“, so DDG-Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer. „Wir sehen den G-BA in der Pflicht, durch eine entsprechende Änderung der Richtlinien die Videoschulung als Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP Diabetes zu regeln.“
Generelle Voraussetzungen seien jedoch die Durchführung von Videoschulungen mit den DMP-Diabetes zertifizierten strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gesetzten Datenschutzstandards sowie die entsprechende Qualifikation – eine Weiterbildung zur Diabetesberater:in DDG beziehungsweise Diabetesassistent:in DDG.
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