Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken: neuer Höchststand

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Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken: neuer Höchststand

Höchststand aus dem Jahr 2015 übertroffen: Im vergangenen Jahr gab es so viele Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken wie noch nie zuvor; über 8.900 Meldungen gingen 2016 bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ein.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bearbeitete im Jahr 2016 rund 8.900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken. Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8.400 Fälle. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.

In drei Vierteln der Fälle ging es um verschreibungspflichtige Arzneimittel

Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (6.132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1.907 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (30 Prozent) entfiel in 2016 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler.

Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (70 Prozent) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen.

Was sind Arzneimittelrisiken?

Der Begriff Arzneimittelrisiken ist im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie des Stufenplans zu verstehen und umfaßt alle Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können. Er umfaßt sowohl pharmazeutische herstellerbedingte Qualitätsmängel, als auch unerwünschte Wirkungen, Medikationsfehler sowie Fehl- und Missbrauch.

Nach Stufenplan (Bundesanzeiger Nr. 31 vom 15.02.05) versteht man unter Arzneimittelrisiken insbesondere

  • Nebenwirkungen, (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und auch außerhalb)
  • Wechselwirkungen mit anderen Mitteln,
  • Resistenzbildung,
  • Missbrauch, Fehlgebrauch,
  • Gewöhnung, Abhängigkeit,
  • Mängel der Qualität, auch technischer Art,
  • Mängel der Behältnisse und äußeren Umhüllungen,
  • Mängel der Kennzeichnung und der Fach- und Gebrauchsinformationen,
  • Arzneimittelfälschungen,
  • Nicht ausreichende Wartezeit bei Tierarzneimitteln,
  • Potenzielle Umweltrisiken aufgrund der Anwendung eines Tierarzneimittels

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)

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