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Für sinkende oder steigende Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente kann es verschiedene Gründe geben; die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) benennt sie.
Änderungen der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel erfolgen zum 1. und 15. eines Monats. Neben pharmazeutischen Informationen fließen auch neue gesetzliche, vertragliche oder wirtschaftliche Fakten zu diesen Terminen in die Software der Apotheken ein. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, wie hoch die Zuzahlung für ein ärztlich verordnetes Präparat ist.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, kann jeder Patient auch aktuell in der Zuzahlungsbefreiungsliste des Verbraucherportals APONET unter www.aponet.de nachschlagen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich versicherten Patienten aufmerksam.
Für sinkende oder steigende Zuzahlungen kann es verschiedene Gründe geben. So können die Festbeträge – das sind Erstattungshöchstbeträge aller gesetzlichen Krankenkassen – angepasst werden; somit verändern sich auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, die jeweils 30 Prozent darunter liegen.
Zudem können die pharmazeutischen Unternehmer ihre sogenannten Herstellerabgabepreise erhöhen oder senken. Nicht zuletzt treten immer wieder neue Rabattverträge einzelner Krankenkassen in Kraft, wobei jede Kasse selbst entscheiden kann, ob sie ihre Versicherten dann komplett oder zumindest zur Hälfte von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist jedoch immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an, wobei eben auch zuzahlungsfreie Medikamente in die Kalkulation einfließen (Stand: 2013).
Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
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