Autofahren mit Diabetes: Was sollte Leon beachten?

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Autofahren mit Diabetes: Was sollte Leon beachten?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage:

Unser Sohn Leon (Typ-1-Diabetes, Insulinpumpe, leider etwas übergewichtig) wird bald 18, und der Führerschein steht daher an. Nun stellt sich für uns die Frage, ob der Diabetes ihm womöglich einen Strich durch die Rechnung macht.

Muss er den Diabetes denn beim Führerscheinantrag oder in der Fahrschule angeben? Wird der Diabetes dann im Führerschein eingetragen? Und wie sieht es bei der KFZ-Versicherung oder bei Polizeikontrollen aus – muss er dort den Diabetes mitteilen?

Man liest und hört dazu unterschiedliche Meinungen, so dass wir etwas verunsichert sind.

Martina W. aus München

Die Antwort von Oliver Ebert:

Ich denke, Sie müssen sich hier nicht zu viele Sorgen machen. Es gibt keine Belege dafür, dass Menschen mit Diabetes ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen. In den amtlichen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist daher klargestellt, dass „gut eingestellte und geschulte“ Menschen mit Diabetes grundsätzlich sowohl PKW als auch LKW sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus). Voraussetzung ist allerdings, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden.

Kann angeordnet werden: verkehrsmedizinisches Gutachten

Es kann jedoch passieren, dass die Behörde die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens anordnet. Hiergegen kann man leider juristisch nichts ausrichten. Einer solchen Anordnung der Behörde sollte man daher unbedingt Folge leisten, sonst wird die Behörde nämlich davon ausgehen, dass keine Kraftfahreignung besteht und die Erteilung der Fahrerlaubnis verweigern.

Man sollte für ein solches Gutachten einen auf Diabetes spezialisierten Verkehrsmediziner beauftragen. Möglicherweise kann der behandelnde Arzt einen entsprechend qualifizierten Arzt in der Nähe benennen; ansonsten starten Sie eine Suche unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de.

Wird ein Gutachten verlangt, ist das zwar ärgerlich (insbesondere wegen der Kosten von 300 bis 800 Euro), aber letztlich wohl keine Hürde: Wenn aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, insbesondere weil Leon Unterzuckerungen rechtzeitig und zuverlässig wahrnimmt, darf er am Straßenverkehr teilnehmen. Um solche Gutachten zu vermeiden, sollte der Diabetes nicht ungefragt der Behörde mitgeteilt bzw. auf dem Führerscheinantrag angegeben werden; auch freiwillig erbetene Angaben sollte man nicht machen.

Wahrheitsgemäße Angaben bei konkreter Nachfrage

Allerdings: Anders als häufig behauptet wird, muss man wahrheitsgemäße Angaben machen, wenn im Führerscheinantrag konkret nach dem Diabetes gefragt wird. Gleiches gilt für die Frage, ob Krankheiten vorliegen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können; auch hier muss man den Diabetes angeben. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Beantwortung dieser Fragen ausdrücklich als freiwillig gekennzeichnet ist; in diesen Fällen sollte man dann keine Antwort geben.

Sofern nach dem Diabetes gefragt wird, kann es sinnvoll sein, der Führerscheinbehörde unaufgefordert ein ausführliches Attest des Diabetologen vorzulegen. Wenn dieser die Fahreignung bescheinigt und bestätigt, dass keine schweren Unterzuckerungen auftraten, bestehen gute Chancen, dass die Behörde hier keine weiteren Fragen stellt bzw. auf ein teures Gutachten verzichtet.

Etwas anders sieht es bei der Fahrschule aus: Für den Fahrlehrer ist es wichtig, etwaige Risiken und Gefahren zu kennen; dazu zählt natürlich auch ein Unterzuckerungsrisiko. Der Fahrlehrer darf diese Information aber ohne Zustimmung nicht an die Behörde weitergeben – dies sollte man ihm nachdrücklich einschärfen.

KFZ-Versicherungen erfragen meines Wissens bislang keine Auskünfte zum Gesundheitszustand der vorgesehenen Fahrer. Sollte ein Versicherungsvertrag tatsächlich aber solche Fragen enthalten und Sie möchten diese Versicherung dennoch abschließen, müssen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.

Bei Polizeikontrollen muss man den Dia­betes nicht mitteilen. Auch und gerade bei einem Unfall sollte man nur seine Personalien angeben, man muss keine weiteren Angaben machen. Eine Eintragung der Diabeteserkrankung im Führerschein erfolgt ebenfalls nicht mehr.

Utensilien nicht offen liegen lassen

Es empfiehlt sich aber, die Diabetes-Utensilien nicht so offen im Auto herumliegen zu lassen, dass sie bei einer Kontrolle ins Auge springen – viele Polizeibeamte wissen mittlerweile, was es damit auf sich hat. Wenn es dumm läuft, könnten die Polizeibeamten solche Hinweise auf eine Dia­beteserkrankung der Führerscheinbehörde melden, die dann womöglich ein Gutachten zur Prüfung der Fahreignung verlangt.

Ich halte es daher natürlich auch für keine so gute Idee, den Gesundheitspass Dia­betes im Führerscheinmäppchen aufzubewahren oder Aufkleber am Auto anzubringen, die einen erkennbaren Bezug zu Diabetes nahelegen. Auch Tattoos, die im sichtbaren bzw. unbedeckten Körperbereich auf den eigenen Diabetes hinweisen, könnten sich für den Fahrer als nachteilig erweisen – das gilt übrigens in gleicher Weise für die Stellensuche bzw. das Bewerbungsgespräch.

Rechtsfragen einsenden
Haben Sie Fragen zum Bereich „Diabetes und Recht“, zu Pumpe, CGM, Schwerbehinderung etc.? Dann schreiben Sie unserem Rechtsexperten Oliver Ebert – über seine Internetseite diabetes-und-recht.de oder per Mail. Sie können sich auch an DEJ-Redakteurin Nicole Finkenauer wenden. Sie leitet Ihr Anliegen umgehend weiter.

von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
E-Mail: sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2019; 11 (4) Seite 20-21

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