9 Minuten
Derzeit werden die Schulen schrittweise wieder geöffnet. Viele Eltern fragen sich sicher: “Darf mein Kinder mit Diabetes auch wieder in die Schule? Immer wieder hört und liest man, dass Menschen mit Diabetes zur Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören – und mein Kind hat Diabetes!” Die Einschätzung der Kinderdiabetologen zu dieser Frage ist klar, auch die diabetologische Fachgesellschaft (DDG) hat sich eindeutig geäußert. Die Lage in den einzelnen Bundesländern ist aber doch unterschiedlich…
Wer Diabetes hat, gehört zur Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf – so pauschal kann man das glücklicherweise nicht sagen, – junge Menschen mit Diabetes ohne Folgeerkrankungen gehören nicht zur Risikogruppe.
Zudem erklärt Professor Thomas Danne, Kinderdiabetologe und Chefredakteur des Diabetes-Eltern-Journals, in diesem Video, was eine Infektion mit dem Corona-Virus für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes bedeutet. Er gibt Entwarnung und geht davon aus, dass bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Diabetes in der Regel mit einem „guten Verlauf“ einer Corona-Erkrankung zu rechnen ist. Und er gibt im Video auch Hinweise, worauf man im Fall einer Infektion in der Diabetesbehandlung achten sollte – und bei welchen Symptomen das Diabetesteam kontaktiert werden sollte.
Genau diesen Standpunkt vertritt auch die Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetetologie (AGPD). Die Mitglieder der AGPD sind Kinderdiabetolog*innen oder betreuen in einer anderen beruflichen Funktion Kinder und Jugendliche mit Diabetes.Das Statement der AGPD vom 23. April 2020 dazu können Sie hier nachlesen:
Anhand der aktuellen Informationslage kann die AGPD folgende Informationen und Empfehlungen geben:
Darüber hinaus gelten die gleichen Empfehlungen für das Management des Diabetes wie bei anderen Virusinfekte der Atemwege:
Sollten sich neue Aspekte ergeben, so wird diese Information ggf. aktualisiert.
Von Professor Danne kam auch der Hinweis, dass das niedersächsische Kultusministerium Kinder mit Diabetes auch zur Risikogruppe zählt – also zu den Menschen mit Vorerkrankungen, die zu Hause bleiben sollen/dürfen. In einem Brief an die Eltern aller Kinder und Jugendlichen, die in der Diabetesambulanz des Kinder- und Jugendkrankenhauses „Auf der Bult“ in Hannover betreut werden, erklärt das Diabetesteam deshalb: „Nach unserer Einschätzung gehören Kinder mit Diabetes im Gegensatz zu Erwachsenen NICHT ZU RISIKOPERSONEN und dürfen in die Schule.“
Diese Einschätzung stützt sich auch auf aktuelle Daten zur Morbidität aus Italien. Gezählt wurden 4 tote Kinder unter 9 Jahren, keine Adoleszenten bis 19 Jahre gegenüber 21.500 Toten bei Erwachsenen. Erwähnt wird als Vorerkrankung nur Typ-2-Diabetes bei Erwachsenen; Asthma wird nicht erwähnt. Das Fazit von Prof. Dann aus diesen Zahlen: „Kinder mit Asthma und Diabetes sind keine Risikokinder!“
Die Daten der italienischen SARS-CoV-2 Surveillance Group können Sie sich hier anschauen.
Liebe Eltern,
Niedersachsen will mit dem Schulbetrieb ab 27. April behutsam beginnen, aber noch bis zu den Sommerferien werden Kinder und Jugendliche in den Schulen nur eingeschränkt unterrichtet. Lehrer und Schüler, die zu den Risikogruppen zählen, dürfen zu Hause bleiben. Das RKI zählt dazu Personen, die älter als 60 Jahre sind, sowie alle Menschen mit Vorerkrankungen. Das Kultusministerium wird sich diesen Empfehlungen wohl anschließen.
Nach unserer Einschätzung gehören Kinder mit Diabetes im Gegensatz zu Erwachsenen NICHT ZU RISIKOPERSONEN und dürfen in die Schule.
Die Zahlen dazu: Von 2572 im Labor bestätigten Fällen im Kindesalter von < 18 Jahren lagen für 80 Patienten Informationen über Vorerkrankungen vor: 40 hatten eine chronische Lungenerkrankung , 25 eine Herz-Kreislauf-Erkrankung und 10 eine Immunsuppression, aber weder Typ-1- noch Typ-2-Diabetes wurde erwähnt.
Im Gegensatz dazu waren bei Erwachsenen die am häufigsten gemeldeten Komorbiditäten Diabetes mellitus (784, 10,9%), chronische Lungenerkrankungen (656, 9,2%) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (647, 9,0%).
Wir hoffen, das beruhigt Sie.
Selbstverständlich liegt es in Ihrem Ermessen, wie Sie bei Ihrem Kind vorgehen, aber uns ist es wichtig, Ihnen den gegenwärtigen Stand des Wissens mitzuteilen. Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, werden wir Sie umgehend auf gleichem Wege informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen vom Diabetesteam
Dieselbe Meinung vertritt die Deutsche Diabetes Gesellschaft, die sich dabei auch auf das Statement der AGPD bezieht. DDG-Vizepräsident und Kinderdiabetologe Dr. Andreas Neu (Tübingen) bilanziert: „Aus kinderdiabetologischer Sicht spricht also nichts dagegen, dass im Zuge der aktuell geplanten Schulöffnungen auch die hierzulande rund 30.000 Kinder und Jugendlichen mit Diabetes die Schule besuchen.“
Einige Bundesländer wie Thüringen zählen Schülerinnen und Schüler mit Diabetes dennoch zur Risikogruppe, also zu jenen Menschen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben. Die Länder beziehen sich dabei auf den Hinweis des Robert Koch-Instituts (RKI), dass Diabetespatienten zur Risikogruppe zählen. Schülerinnen und Schüler mit Diabetes sollen deshalb nicht zur Schule gehen und werden vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Dieses Vorgehen kritisiert auch Dr. Thomas Kapellen, Kinderdiabetologe und Sprecher der AGPD.
Kapellen sagt in einer Verlautbarung der DDG, dass die betroffenen Familien durch bürokratische Entscheidungen in einzelnen Regionen nun unnötig in Bedrängnis geraten, sich weiterhin um die Betreuung zu sorgen. Aus organisatorischer und psychosozialer Sicht sei es bedenklich, diese Kinder ohne objektive medizinische Gründe und nur aufgrund ihres Diabetes vom Unterricht fernzuhalten. „Dies käme einer Diskriminierung gleich“, ergänzt Kinderdiabetologe Dr. Andreas Neu.
Welche Informationen die einzelnen Bundesländer dazu herausgegeben haben und welche Vorgaben es gibt, können Sie den in der folgenden Liste hinterlegten Links entnehmen (Stand: 28. April 2020).
Hier finden Sie Informationen zu jedem Bundesland. Am Anfang jeden Abschnitts steht eine kurze Zusammenfassung zur ersten Orientierung, es folgt eine ausführlichere Erläuterung. Nutzen Sie bitte außerdem die weiterführenden Links.
Erziehungsberechtigte entscheiden über Teilnahme am Unterricht.
Hier gelten die Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg.
Darin heißt es:
„Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören. Für eine ggf. Teilnahme an Prüfungen werden – soweit irgend möglich – individuelle räumliche Möglichkeiten eröffnet. Hierzu ergehen noch gesonderte Hinweise. Für schwangere Schülerinnen gelten die Regelungen analog zu den Risikogruppen.“
Schulleitung klärt aufgrund eines fachärztlichen Zeugnisses.
In Bayern gibt es ein FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen. Beim Punkt “Informationen zum Infektionsschutz an Schulen”/”Wie wird mit Schülerinnen und Schülern verfahren, für die das Coronavirus individuell eine besondere Risikosituation darstellt?” findet sich diese Passage:
„Soweit der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf die aktuelle COVID 19- Pandemie individuell eine besondere Risikosituation darstellt, ist im konkreten Einzelfall auf der Grundlage eines (fach-)ärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung zu klären, ob die Schülerin oder der Schüler aus zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 BaySchO).“
Eine solche Risikosituation liegt in Bayern vor, wenn eine chronische Vorerkrankung wie Diabetes vorliegt.
Diabetes von Schülerinnen und Schülern ist nicht genannt als Vorerkrankung, die es nötig machen kann, zu Hause zu lernen.
In der Pressemitteilung zum Musterhygieneplan Corona für die Schulen steht:
“Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können zu Hause lernen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Notwendig ist die Glaubhaftmachung gegenüber der Schule, soweit die Erkrankung der Schule nicht ohnehin hinreichend bekannt ist (vgl. Organisationsschreiben zur Wiederöffnung der Schulen).”
Bisher keine Aussage, wie sich Schülerinnen und Schüler mit Vorererkrankungen verhalten sollen.
Auf der Seite des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport gibt es eine FAQ-Liste. Zur Frage, wie sich Schüler*innen mit einer Vorerkrankung verhalten sollen, gibt es dort bisher keine Aussage.
Lehrkräfte mit Diabetes sollen ihren Dienst von zu Hause aus verrichten.
Sehr differenzierte Sicht (bitte dem Link folgen) und die Aussage, dass „bei Kindern bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet wurde“.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung.
Beim Punkt „Wiedereinstieg in den Kita- und Schulbetrieb” lohnt ein Blick in das PDF „Risikogruppen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“. Dort wird stark differenziert, interessant ist diese Passage: „Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet.“
Bisher keine Aussage, wie sich Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen verhalten sollen.
Für Hamburg wurde eine FAQ-Liste für den Themenkomplex Schule zusammengestellt. Zur Frage, wie sich Schüler*innen mit einer Vorerkrankung verhalten sollen, gibt es dort bisher keine Aussage.
Menschen mit Diabetes gehören zur Risikogruppe, es wird aber nach dem Alter differenziert. Schülerinnen und Schüler, bei denen es zu einem schweren Verlauf kommen könnte, werden mit ärztlicher Bescheinigung vom Schulbesuch befreit.
In Hessen gibt es einen Hygieneplan für die Schulen. Unter dem Punkt „6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf“ zählen auch Menschen mit Diabetes zu den Risikogruppen, es wird jedoch auch nach dem Alter differenziert.
Für Schülerinnen und Schüler gilt nach dem hessischen Hygieneplan:
„Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.“
Menschen mit Diabetes gehören zur Risikogruppe, Schülerinnen und Schüler mit Diabetes „können auf Antrag bei der unteren Schulaufsichtsbehörde zu Hause bleiben.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Hygieneplan Corona für Schulen.
Unter Punkt 6. (Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf) heißt es:
„Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren der genannten Vorerkrankungen leiden, können auf Antrag bei der unteren Schulaufsichtsbehörde zu Hause bleiben (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.“
Möglichkeit des Home-Office mit ärztlichem Attest
In diesem ausführlichen Dokument des Niedersächsischen Kultusministeriums heißt es:
“Was gilt für Personen aus sogenannten Risikogruppen? – Beschäftigte in Schulen, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im ‘Home Office’ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins ‘Home Office’ gehen. Für die betroffenen Beschäftigten in Schule gilt, dass sie von zu Hause aus nach Weisung durch die Schulleitung schulische Aufgaben übernehmen.
Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen verbleiben, werden von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt. Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des Robert-Koch-Institutes Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen: Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen, Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen.”
Die Eltern entscheiden (evtl. nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt). Diabetes ist mit in der Liste der Vorerkrankungen. Die Art der Vorerkrankung muss gegenüber der Schule aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
In einer ausführlichen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen heißt es unter Punkt II:
“Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.”
In der Liste der Vorerkrankungen wird auch Diabetes genannt.
Schülerinnen und Schülern, die unter einer der genannten Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Auch Diabetes wird als Vorerkrankung genannt.
In Rheinland-Pfalz gibt es einen Hygiene-Plan für die Schulen. Darin heißt es:
„Schülerinnen und Schüler, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.“
Zu den Vorerkrankungen zählt auch Diabetes.
Es geht explizit um einen „schlecht eingestellten Diabetes“ als Vorerkrankung. Bei Schülerinnen und Schülern mit schlecht eingestelltem Diabetes „ist auf eine Präsenzpflicht beim Unterricht in der Schule zu verzichten“.
Im Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen ist explizit von „Diabetes (schlecht eingestellt)“ die Rede, ebenso auch von „Asthma (schlecht eingestellt)“. Personen mit diesen und anderen Vorerkrankungen gelten als „vulnerabel“; es besteht bei ihnen also ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Verfahren werden soll so:
„Bei Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit häuslichen Risikopersonen ist auf eine Präsenzpflicht beim Unterricht in der Schule zu verzichten. Hierfür legt der Schüler bzw. die Schülerin der Schulleitung eine entsprechende ärztliche Empfehlung vor. Die von der Präsenzpflicht befreiten Schülerinnen und Schüler werden in die häusliche Unterrichtung einbezogen.“
Keine eindeutige Aussage, aber eine gesonderte Regelung für Schülerinnen und Schüler, die an einer Prüfung teilnehmen.
Für Sachsen findet sich ein Schreiben des Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt an das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Darin heißt es:
„Selbstverständlich sollten ausschließlich Kinder mit gutem Allgemeinbefinden Schulen und Kitas besuchen. Kinder mit Grunderkrankungen oder in deren Haushalt eine gefährdete Person lebt, sollten vom Schul- bzw. Kitabesuch noch befreit oder eine Möglichkeit gefunden werden, um diese effektiv vor lnfektionen zu schützen.“ Um welche Grunderkrankungen es sich konkret handelt, wird in diesem Brief nicht ausgeführt.“
Für Schülerinnen und Schüler, die in Sachsen an einer Abschlussprüfung teilnehmen, gibt es eine gesonderte Regelung.
Bisher keine eindeutige Aussage.
In Sachsen-Anhalt wurden Informationen zum Themenkomplex „Corona und Schulen“ gebündelt. Hier geht es zur Liste der „Häufig gestellten Fragen“. Zur Frage, wie sich Schüler*innen mit einer Vorerkrankung verhalten sollen, gibt es dort aber bisher keine Aussage.
Bisher keine eindeutige Aussage, Sonderregel für Schüler, die an Prüfungen teilnehmen.
Unter diesem Link werden in Schleswig-Holstein Fragen zum Umgang mit Corona an Schulen gebündelt.
Für Schülerinnen und Schüler, die an Prüfungen teilnehmen, gibt es gesonderte Regelungen.
Menschen mit Diabetes zählen in Thüringen zur Risikogruppe. „Für diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet kein Präsenzunterricht in Gruppen statt.“
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert auf der Seite Covid-19-Krise: Aktuelles zur Lage an Thüringens Schulen und Kindergärten.
In der Liste häufig gestellter Fragen findet sich unter Eckdaten der Punkt „Wie werden Risikogruppen geschützt?“ folgende Aussage:
„Schülerinnen und Schüler, die zu Risikogruppen gehören oder in einem gemeinsamen Haushalt mit besonders gefährdeten Personen leben: Für diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet kein Präsenzunterricht in Gruppen statt. Sie werden vorrangig zu Hause beschult und nur im Einzelfall zu dringend erforderlichen Konsultationen in ausreichend großen Räumen eingeladen. Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist ein ärztliches Attest vorzulegen.“
Menschen mit Diabetes zählen in Thüringen zur Risikogruppe.
Wenn Sie weitergehende/andere Informationen haben, melden Sie sich gerne, dann wird diese Liste entsprechend geändert/ergänzt.
von Nicole Finkenauer
Redaktion Diabetes-Eltern-Journal, Kirchheim-Verlag,
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de
5 Minuten
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Beliebte Themen
Ernährung
Aus der Community
Push-Benachrichtigungen