Nachgefragt | Recht: Entscheidungsbefugnis für ein Elternteil

2 Minuten

Nachgefragt | Recht: Entscheidungsbefugnis für ein Elternteil

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

In Ausgabe 3/2021 hatte Claudia B. gefragt, wie sie erreichen kann, dass der Vater von Tochter Leni, von dem sie getrennt lebt, nicht mehr in das Diabetesmanagement „reinreden“ darf. Rechtsanwalt Ebert hatte darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Sorgerecht auch im Fall einer Trennung erhalten bleibt. Im zweiten Teil seiner Antwort weist er deshalb auf die Entscheidungsbefugnis hin.

Bettina O.

(Den ersten Teil der Antwort können Sie hier aufrufen.)

Die Antwort von Oliver Ebert

Das alleinige Sorgerecht ist ja vielleicht gar nicht erforderlich: Vielmals sprechen die Gerichte dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über ärztliche Behandlungen oder Ernährung zu, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet. Grundsätzlich müssen dann nur solche medizinischen Eingriffe, die weder Routinebehandlungen noch Akutmaßnahmen (z. B. nach einem Unfall) sind, vorab mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen werden.

Wenn Leni also die meiste Zeit bei Ihnen ist, werden grundsätzlich auch Sie über die medizinischen Behandlungen/die Therapie bestimmen dürfen. Bei grundlegenden Entscheidungen (z. B. einer kompletten Therapieumstellung) oder wenn erhebliche Schäden drohen bzw. das Kindeswohl gefährdet wird, wäre aber die Zustimmung des Vaters erforderlich.

Selbst wenn Sie das alleinige Sorgerecht hätten, bliebe der Kindesvater nicht komplett außen vor: Jeder Elternteil kann Auskunft verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dies dem Kindeswohl nicht zuwiderlaufen würde. Dieser Auskunftsanspruch (geregelt in § 1686 BGB) besteht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind/waren oder wer das Sorgerecht hat. Auskunft kann man aber nur verlangen, wenn sich die Informationen nicht anders selbst beschaffen lassen, z. B., wenn das Kind noch zu klein ist, um solche Fragen zu beantworten.

Im Wege einer solchen Auskunft kann man sich über die Entwicklung des Kindes informieren, insbesondere über den Gesundheitszustand bzw. etwaige Krankheiten, Aufenthaltswechsel, Besuch von vorschulischen/schulischen Einrichtungen. So muss z. B. darüber informiert werden, welche Medikamente das Kind bekommt und ob/wie lange es diese noch nehmen muss. Ob weitergehende Informationen zu Arzt- und Laboruntersuchungen mitgeteilt werden müssen, hängt dagegen vom Einzelfall ab. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Unfällen wird man das wohl eher bejahen, zu Routineuntersuchungen dürfte dagegen kein Auskunftsanspruch bestehen. Auch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Überlassung medizinischer Unterlagen oder den Nachweis von Arztbesuchen.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (4) Seite 28

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Vierteljahrhundert Diabetes und Partnerschaft: 25 + 25 = ?

Ein Vierteljahrhundert Beziehung und ebenso lange Leben mit Diabetes: In einem persönlichen Rückblick erzählt Daniel, wie eng seine Partnerschaft und seine Erkrankung miteinander verwoben sind – und welche Rolle seine Frau in 25 gemeinsamen Jahren mit seinem Diabetes gespielt hat.
Viertjahrhundert Diabetes und Partnerschaft: 25 + 25 = ? | Foto: privat

11 Minuten

Community-Beitrag

Tipps für die Fasten-Zeit: Mit Typ-1-Diabetes im Ramadan

Für Millionen Muslime in Deutschland steht eine der spirituell und gesellschaftlich wichtigsten Abschnitte des Jahres vor der Tür: der Fastenmonat Ramadan. Menschen mit Diabetes sind vom Fasten befreit, möchten oft aber doch an diesem Ereignis teilhaben.
Tipps für die Fasten-Zeit: Mit Typ-1-Diabetes im Ramadan | Foto: Rawpixel.com – stock.adobe.com

3 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage

Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Community-Feed

  • cina_polada postete ein Update vor 3 Tagen, 1 Stunde

    Hi, ich bin Julija und komme aus Frankfurt. Vor ein paar Wochen wurde bei mir Diabetes Typ 2 mit gerade mal 33 Jahren diagnostiziert.. Kämpfe im Moment noch sehr mit der Diagnose und würde mich über etwas Austausch sehr freuen 🙂

  • lauf-chris postete ein Update vor 3 Tagen, 2 Stunden

    Ich habe jetzt seit ca 1 Jahr die YpsoPump. Bin gut damit zufrieden. Ist aber auch kein Selbstläufer!

  • Huhu, ich bin Marina und 23 Jahre alt, studiere in Marburg, habe schon etwas länger Typ 1 Diabetes und würde mich total über persönlichen Austausch mit anderen jungen Menschen/Studis… freuen, vielleicht auch mal ein Treffen organisieren oder so 🙂 Schreibt mir gerne, wenn ihr auch Lust habt!

    • Hallo Marina, wir vom Diabetes-Anker treffen uns am 25.2 virtuell per Teams falls das für dich relevant ist 🙂 Schau gerne mal in den Veranstaltungen…liebe Grüße
      Lena

Verbände