- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Besteht eine Entscheidungsbefugnis beim Diabetes-Management bei gemeinsamen Sorgerecht?
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Wer entscheidet beim gemeinsamen Sorgerecht über das Diabetes-Management eines Kindes? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, wie Entscheidungsbefugnis und Auskunftsanspruch geregelt sind.
Die Frage
In Ausgabe 3/2021 hatte Claudia B. gefragt, wie sie erreichen kann, dass der Vater von Tochter Leni, von dem sie getrennt lebt, nicht mehr in das Diabetes-Management „reinreden“ darf. Rechtsanwalt Ebert hatte darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Sorgerecht auch im Fall einer Trennung erhalten bleibt. Im zweiten Teil seiner Antwort weist er deshalb auf die Entscheidungsbefugnis hin.
Bettina O.
(Den ersten Teil der Antwort können Sie hier aufrufen.)
Die Antwort von Oliver Ebert
Das alleinige Sorgerecht ist ja vielleicht gar nicht erforderlich: Vielmals sprechen die Gerichte dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über ärztliche Behandlungen oder Ernährung zu, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet. Grundsätzlich müssen dann nur solche medizinischen Eingriffe, die weder Routinebehandlungen noch Akutmaßnahmen (z. B. nach einem Unfall) sind, vorab mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen werden.
Wenn Leni also die meiste Zeit bei Ihnen ist, werden grundsätzlich auch Sie über die medizinischen Behandlungen/die Therapie bestimmen dürfen. Bei grundlegenden Entscheidungen (z. B. einer kompletten Therapieumstellung) oder wenn erhebliche Schäden drohen bzw. das Kindeswohl gefährdet wird, wäre aber die Zustimmung des Vaters erforderlich.
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Selbst wenn Sie das alleinige Sorgerecht hätten, bliebe der Kindesvater nicht komplett außen vor: Jeder Elternteil kann Auskunft verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dies dem Kindeswohl nicht zuwiderlaufen würde. Dieser Auskunftsanspruch (geregelt in § 1686 BGB) besteht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind/waren oder wer das Sorgerecht hat. Auskunft kann man aber nur verlangen, wenn sich die Informationen nicht anders selbst beschaffen lassen, z. B., wenn das Kind noch zu klein ist, um solche Fragen zu beantworten.
Im Wege einer solchen Auskunft kann man sich über die Entwicklung des Kindes informieren, insbesondere über den Gesundheitszustand bzw. etwaige Krankheiten, Aufenthaltswechsel, Besuch von vorschulischen/schulischen Einrichtungen. So muss z. B. darüber informiert werden, welche Medikamente das Kind bekommt und ob/wie lange es diese noch nehmen muss. Ob weitergehende Informationen zu Arzt- und Laboruntersuchungen mitgeteilt werden müssen, hängt dagegen vom Einzelfall ab. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Unfällen wird man das wohl eher bejahen, zu Routineuntersuchungen dürfte dagegen kein Auskunftsanspruch bestehen. Auch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Überlassung medizinischer Unterlagen oder den Nachweis von Arztbesuchen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (4) Seite 28
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uho1 postete ein Update vor 3 Tagen, 3 Stunden
@calvin240
Ich hätte eine Frage zum
Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute- calvin240 antwortete vor 3 Tagen, 3 Stunden
Habe ich angenommen, schreibe mir gerne eine Nachricht
Liebe Grüße
123novesia postete ein Update vor 5 Tagen
Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.
- lena-schmidt antwortete vor 4 Tagen, 2 Stunden
Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staatsexamen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena
jseiffert postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo zusammen,
heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
Wir freuen uns auf Euch! 🙂Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im September – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 8. September! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




