„Kinderrechte im Grundgesetz verankern“

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„Kinderrechte im Grundgesetz verankern“

Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag reiche nicht aus, um eine kindgerechte Gesundheitspolitik durchsetzen zu können, kritisiert der BVKJ.

Für eine kindgerechte Gesundheitspolitik müssten zum einen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert und jeweils ein Kinderbeauftragter in allen deutschen Parlamenten eingerichtet werden, forderte Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), beim Kinder- und Jugend-Ärztetag im Juni in Berlin.

Um diese Ziele durchzuboxen, kündigte Hartmann an, dass der BVKJ hierfür eine Petition in Gang bringen wolle. Ziel dabei sei es, im Zeitraum von vier Wochen 50.000 Unterschriften zu sammeln. Damit solle dann politisch der Forderung nach der Institutionalisierung eines Kinderbeauftragten im Deutschen Bundestag Nachdruck verliehen werden, der mit gleich großen Kompetenzen wie der Wehbeauftragte (derzeit rund 50 Personalstellen) ausgestattet werden soll.

Hartmann untermauerte in diesem Zusammenhang das Recht der Kinder auf eine möglichst optimale Förderung ihrer Entwicklung, Erziehung und Bildung. Zugleich warnte er aber vor den überzogenen Ansprüchen so genannter „Helikopter-Eltern, die uns in zunehmendem Maße begegnen.“ Es sei nicht im Interesse von Kindern, wenn diese bis ins Adoleszentenalter überbehütet „an der Leine“ geführt und so jeglicher Möglichkeit zur selbständigen Entwicklung beraubt würden.


von Raimund Schmid

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