LKW fahren mit Diabetes? Das geht!

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LKW fahren mit Diabetes? Das geht!

In den neuen “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung” wurden die Begutachtungskriterien bei Diabetes komplett neu geregelt und bringen zahlreiche Erleichterungen.

Petra K.: Ich habe gelesen, dass es seit Mai neue Regeln für den Führerschein gibt, und man nun auch mit Diabetes LKW fahren darf. Unser Sohn Michael (17) möchte gerne Fernfahrer werden, bislang wurde uns aber gesagt, dass dies wegen seines Diabetes nicht möglich sei. Hat sich da was geändert? Muss der Diabetes eigentlich beim Führerscheinantrag angegeben werden?

Oliver Ebert: Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung”. Dort sind körperliche und/oder geistige Einschränkungen zusammengestellt, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können. Die Begutachtungskriterien bei Diabetes wurden komplett neu geregelt und bringen zahlreiche Erleichterungen.

Im Gegensatz zur bis dahin geltenden Situation ist nun klargestellt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit – und trotz – Diabetes möglich ist. In der neuen Begutachtungsleitlinie ist dazu festgeschrieben, dass “gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes” sowohl einen PKW als auch LKW “sicher führen” können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).

Der Diabetes stellt somit also kein grundsätzliches Hindernis mehr für das Führen von LKWs über 3,5 t und die Personenbeförderung dar. Die bislang geltende Regelung war noch deutlich restriktiver.

Allerdings ist eine Teilnahme am Straßenverkehr auch künftig natürlich nur unter der Voraussetzung zulässig, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden: Wer innerhalb von zwölf Monaten wiederholt eine so schwere Unterzuckerung hat, dass er fremde Hilfe benötigt, darf in der Regel zunächst nicht mehr fahren. Den Führerschein bekommt man aber dann wieder, sobald nachgewiesen werden kann, dass “wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist”.

Der Diabetes wird dem Berufswunsch von Michael also grundsätzlich nicht mehr im Wege stehen. Allerdings sollte er sich trotzdem sehr genau überlegen, ob er als chronisch kranker Mensch wirklich einen solchen Berufsweg einschlagen will, der sehr stark von gesundheitlichen Voraussetzungen abhängt: Denn sein Gesundheitszustand bzw. seine Fähigkeit zur Unterzuckerungswahrnehmung kann sich ja jederzeit so verschlechtern, dass er plötzlich nur noch eingeschränkt – oder womöglich überhaupt nicht mehr – fahren darf. Die Folge wären dann Arbeitsplatzverlust oder schlimmstenfalls Berufsunfähigkeit.

Zur Frage, ob der Diabetes beim Führerscheinantrag angegeben werden muss, gibt es sehr viele Irrtümer und Fehlinformationen. Die Vorgehensweise ist bundesweit nicht einheitlich: In manchen Landkreisen wird nach Krankheiten gefragt, in manchen nicht. Generell gilt: Wenn nicht gefragt wird, muss (und sollte) man den Diabetes nicht angeben. Wenn die Behörde allerdings nach bestimmten Krankheiten wie Diabetes fragt, muss man wahrheitsgemäß und vollständig antworten.


Kontakt:
REK Rechtsanwälte Stuttgart/Balingen

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E-Mail: Sekretariat@rek.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (3) Seite 33

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