- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Meine Tochter ist mit 13 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt. Sie hat damals auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Und wenn ich mich nicht irre, ich weiß es aber auch nicht mehr so genau, wurde uns damals gesagt, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr gilt. Nun hat die Behörde (der Antrag auf jährliche Verlängerung läuft noch) aber durchblicken lassen, dass er nicht mehr verlängert werde, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben seien.
Nun ist die Frage: Welche Voraussetzungen sind gemeint? Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich an dieser Krankheit nichts ändern wird, da ja auch immer noch nicht der Grund bekannt ist, warum die Krankheit überhaupt auftritt. Und da meine Tochter Ende 2013 16 Jahre alt geworden ist, kann das Alter doch eigentlich auch nicht der Grund sein. Oder ist das ein Missverständnis meinerseits und der Ausweis wird nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt? Und wenn ja, warum nur bis zum 16. Lebensjahr? Einen plausiblen Grund dafür wüsste ich nicht.
Herr R.
Die Antwort von Oliver Ebert
Allein das Vorliegen der Diabeteserkrankung sowie der damit einhergehende Therapieaufwand reichen nicht aus, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Zur Feststellung einer Behinderung müssen sich Versorgungsämter an der Versorgungsmedizin-Verordnung orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten Vorgaben (versorgungsmedizinische Grundsätze) festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Eine Schwerbehinderung darf aufgrund des Diabetes nur unter bestimmten Voraussetzungen festgestellt werden, bei:
“An Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.”
Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen also erhebliche Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.
Das Bundessozialgericht hat dies für Diabetes in aktuellen Entscheidungen mehrfach bestätigt: Für die Feststellung einer Schwerbehinderung reicht es somit nicht, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird. Vielmehr muss die betreffende Person krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.
Status bis zum 16. Lebensjahr kein Problem
Die meisten Versorgungsämter stellen bei Kindern mit Diabetes jedoch meistens unproblematisch eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr fest, mitunter auch bis zum 18. Lebensjahr.
Gem. Teil A Nr. 5d jj) der Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch Hilflosigkeit anzunehmen, sodass bis dahin auch das Merkzeichen “H” zuerkannt wird. Mit diesem Merkzeichen kann man u. a. höhere Steuervorteile und eine kostenlose Beförderung im Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Diese Kulanzregelungen gelten aber nur für Kinder bzw. Jugendliche; danach muss nachgewiesen werden, dass die obigen, regulären Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung oder eine Hilflosigkeit vorliegen. Dies ist nun auch bei Ihrer Tochter der Fall.
Einschränkungen auf Lebensführung
Sie sollte daher gegenüber der Behörde belegen, dass der Diabetes nicht nur einen hohen Therapieaufwand, sondern auch sonstige erhebliche Einschränkungen auf ihre Lebensführung mitbringt. Ich empfehle, dass sie hierzu möglichst umfassend schildert, wie und inwieweit sie durch den Diabetes beeinträchtigt wird bzw., was sie dadurch nicht (mehr) machen kann.
Problematisch dabei ist: Eine solche Darstellung kann im Ergebnis auf eine Selbstdiskriminierung hinauslaufen. Man sollte daher sehr sorgfältig abwägen, was der Ausweis im Einzelfall überhaupt bringt.
Über meine Internetseite www.diabetes-und-recht.de können Sie eine kostenlose Broschüre mit Checklisten und weiteren Infos herunterladen, die ich für diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erstellt habe. Wenn Sie sich hieran orientieren und die Beeinträchtigungen Ihrer Tochter umfassend schildern, dann sollte es eigentlich klappen, den Ausweis Ihrer Tochter zu verlängern.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (2) Seite 20-21
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
