Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?

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Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Meine Tochter ist mit 13 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt. Sie hat damals auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Und wenn ich mich nicht irre, ich weiß es aber auch nicht mehr so genau, wurde uns damals gesagt, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr gilt. Nun hat die Behörde (der Antrag auf jährliche Verlängerung läuft noch) aber durchblicken lassen, dass er nicht mehr verlängert werde, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben seien.

Nun ist die Frage: Welche Voraussetzungen sind gemeint? Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich an dieser Krankheit nichts ändern wird, da ja auch immer noch nicht der Grund bekannt ist, warum die Krankheit überhaupt auftritt. Und da meine Tochter Ende 2013 16 Jahre alt geworden ist, kann das Alter doch eigentlich auch nicht der Grund sein. Oder ist das ein Missverständnis meinerseits und der Ausweis wird nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt? Und wenn ja, warum nur bis zum 16. Lebensjahr? Einen plausiblen Grund dafür wüsste ich nicht.

Herr R.

Die Antwort von Oliver Ebert

Allein das Vorliegen der Diabeteserkrankung sowie der damit einhergehende Therapieaufwand reichen nicht aus, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.

Zur Feststellung einer Behinderung müssen sich Versorgungsämter an der Versorgungsmedizin-Verordnung orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten Vorgaben (versorgungsmedizinische Grundsätze) festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Eine Schwerbehinderung darf aufgrund des Diabetes nur unter bestimmten Voraussetzungen festgestellt werden, bei:

“An Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.”

Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen also erhebliche Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.

Das Bundessozialgericht hat dies für Diabetes in aktuellen Entscheidungen mehrfach bestätigt: Für die Feststellung einer Schwerbehinderung reicht es somit nicht, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird. Vielmehr muss die betreffende Person krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

Status bis zum 16. Lebensjahr kein Problem

Die meisten Versorgungsämter stellen bei Kindern mit Diabetes jedoch meistens unproblematisch eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr fest, mitunter auch bis zum 18. Lebensjahr.

Gem. Teil A Nr. 5d jj) der Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch Hilflosigkeit anzunehmen, sodass bis dahin auch das Merkzeichen “H” zuerkannt wird. Mit diesem Merkzeichen kann man u. a. höhere Steuervorteile und eine kostenlose Beförderung im Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Diese Kulanzregelungen gelten aber nur für Kinder bzw. Jugendliche; danach muss nachgewiesen werden, dass die obigen, regulären Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung oder eine Hilflosigkeit vorliegen. Dies ist nun auch bei Ihrer Tochter der Fall.

Einschränkungen auf Lebensführung

Sie sollte daher gegenüber der Behörde belegen, dass der Diabetes nicht nur einen hohen Therapieaufwand, sondern auch sonstige erhebliche Einschränkungen auf ihre Lebensführung mitbringt. Ich empfehle, dass sie hierzu möglichst umfassend schildert, wie und inwieweit sie durch den Diabetes beeinträchtigt wird bzw., was sie dadurch nicht (mehr) machen kann.

Problematisch dabei ist: Eine solche Darstellung kann im Ergebnis auf eine Selbstdiskriminierung hinauslaufen. Man sollte daher sehr sorgfältig abwägen, was der Ausweis im Einzelfall überhaupt bringt.

Über meine Internetseite www.diabetes-und-recht.de können Sie eine kostenlose Broschüre mit Checklisten und weiteren Infos herunterladen, die ich für diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erstellt habe. Wenn Sie sich hieran orientieren und die Beeinträchtigungen Ihrer Tochter umfassend schildern, dann sollte es eigentlich klappen, den Ausweis Ihrer Tochter zu verlängern.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (2) Seite 20-21

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/