- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Meine Tochter ist mit 13 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt. Sie hat damals auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Und wenn ich mich nicht irre, ich weiß es aber auch nicht mehr so genau, wurde uns damals gesagt, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr gilt. Nun hat die Behörde (der Antrag auf jährliche Verlängerung läuft noch) aber durchblicken lassen, dass er nicht mehr verlängert werde, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben seien.
Nun ist die Frage: Welche Voraussetzungen sind gemeint? Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich an dieser Krankheit nichts ändern wird, da ja auch immer noch nicht der Grund bekannt ist, warum die Krankheit überhaupt auftritt. Und da meine Tochter Ende 2013 16 Jahre alt geworden ist, kann das Alter doch eigentlich auch nicht der Grund sein. Oder ist das ein Missverständnis meinerseits und der Ausweis wird nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt? Und wenn ja, warum nur bis zum 16. Lebensjahr? Einen plausiblen Grund dafür wüsste ich nicht.
Herr R.
Die Antwort von Oliver Ebert
Allein das Vorliegen der Diabeteserkrankung sowie der damit einhergehende Therapieaufwand reichen nicht aus, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Zur Feststellung einer Behinderung müssen sich Versorgungsämter an der Versorgungsmedizin-Verordnung orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten Vorgaben (versorgungsmedizinische Grundsätze) festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Eine Schwerbehinderung darf aufgrund des Diabetes nur unter bestimmten Voraussetzungen festgestellt werden, bei:
“An Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.”
Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen also erhebliche Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.
Das Bundessozialgericht hat dies für Diabetes in aktuellen Entscheidungen mehrfach bestätigt: Für die Feststellung einer Schwerbehinderung reicht es somit nicht, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird. Vielmehr muss die betreffende Person krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.
Status bis zum 16. Lebensjahr kein Problem
Die meisten Versorgungsämter stellen bei Kindern mit Diabetes jedoch meistens unproblematisch eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr fest, mitunter auch bis zum 18. Lebensjahr.
Gem. Teil A Nr. 5d jj) der Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch Hilflosigkeit anzunehmen, sodass bis dahin auch das Merkzeichen “H” zuerkannt wird. Mit diesem Merkzeichen kann man u. a. höhere Steuervorteile und eine kostenlose Beförderung im Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Diese Kulanzregelungen gelten aber nur für Kinder bzw. Jugendliche; danach muss nachgewiesen werden, dass die obigen, regulären Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung oder eine Hilflosigkeit vorliegen. Dies ist nun auch bei Ihrer Tochter der Fall.
Einschränkungen auf Lebensführung
Sie sollte daher gegenüber der Behörde belegen, dass der Diabetes nicht nur einen hohen Therapieaufwand, sondern auch sonstige erhebliche Einschränkungen auf ihre Lebensführung mitbringt. Ich empfehle, dass sie hierzu möglichst umfassend schildert, wie und inwieweit sie durch den Diabetes beeinträchtigt wird bzw., was sie dadurch nicht (mehr) machen kann.
Problematisch dabei ist: Eine solche Darstellung kann im Ergebnis auf eine Selbstdiskriminierung hinauslaufen. Man sollte daher sehr sorgfältig abwägen, was der Ausweis im Einzelfall überhaupt bringt.
Über meine Internetseite www.diabetes-und-recht.de können Sie eine kostenlose Broschüre mit Checklisten und weiteren Infos herunterladen, die ich für diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erstellt habe. Wenn Sie sich hieran orientieren und die Beeinträchtigungen Ihrer Tochter umfassend schildern, dann sollte es eigentlich klappen, den Ausweis Ihrer Tochter zu verlängern.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (2) Seite 20-21
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uho1 postete ein Update vor 6 Tagen, 12 Stunden
@calvin240
Ich hätte eine Frage zum
Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute- calvin240 antwortete vor 6 Tagen, 12 Stunden
Habe ich angenommen, schreibe mir gerne eine Nachricht
Liebe Grüße
123novesia postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.
- lena-schmidt antwortete vor 1 Woche
Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staatsexamen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena
jseiffert postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo zusammen,
heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
Wir freuen uns auf Euch! 🙂Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im September – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 8. September! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




