Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?

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Nachgefragt | Recht: Schwerbehinderten-Ausweis zum 16. Geburtstag verlängern?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Meine Tochter ist mit 13 Jahren an Typ-1-Diabetes erkrankt. Sie hat damals auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Und wenn ich mich nicht irre, ich weiß es aber auch nicht mehr so genau, wurde uns damals gesagt, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr gilt. Nun hat die Behörde (der Antrag auf jährliche Verlängerung läuft noch) aber durchblicken lassen, dass er nicht mehr verlängert werde, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben seien.

Nun ist die Frage: Welche Voraussetzungen sind gemeint? Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich an dieser Krankheit nichts ändern wird, da ja auch immer noch nicht der Grund bekannt ist, warum die Krankheit überhaupt auftritt. Und da meine Tochter Ende 2013 16 Jahre alt geworden ist, kann das Alter doch eigentlich auch nicht der Grund sein. Oder ist das ein Missverständnis meinerseits und der Ausweis wird nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt? Und wenn ja, warum nur bis zum 16. Lebensjahr? Einen plausiblen Grund dafür wüsste ich nicht.

Herr R.

Die Antwort von Oliver Ebert

Allein das Vorliegen der Diabeteserkrankung sowie der damit einhergehende Therapieaufwand reichen nicht aus, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.

Zur Feststellung einer Behinderung müssen sich Versorgungsämter an der Versorgungsmedizin-Verordnung orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten Vorgaben (versorgungsmedizinische Grundsätze) festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Eine Schwerbehinderung darf aufgrund des Diabetes nur unter bestimmten Voraussetzungen festgestellt werden, bei:

“An Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.”

Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen also erhebliche Beeinträchtigungen an der Teilhabe im sozialen Leben vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.

Das Bundessozialgericht hat dies für Diabetes in aktuellen Entscheidungen mehrfach bestätigt: Für die Feststellung einer Schwerbehinderung reicht es somit nicht, dass eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird. Vielmehr muss die betreffende Person krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

Status bis zum 16. Lebensjahr kein Problem

Die meisten Versorgungsämter stellen bei Kindern mit Diabetes jedoch meistens unproblematisch eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr fest, mitunter auch bis zum 18. Lebensjahr.

Gem. Teil A Nr. 5d jj) der Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch Hilflosigkeit anzunehmen, sodass bis dahin auch das Merkzeichen “H” zuerkannt wird. Mit diesem Merkzeichen kann man u. a. höhere Steuervorteile und eine kostenlose Beförderung im Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Diese Kulanzregelungen gelten aber nur für Kinder bzw. Jugendliche; danach muss nachgewiesen werden, dass die obigen, regulären Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung oder eine Hilflosigkeit vorliegen. Dies ist nun auch bei Ihrer Tochter der Fall.

Einschränkungen auf Lebensführung

Sie sollte daher gegenüber der Behörde belegen, dass der Diabetes nicht nur einen hohen Therapieaufwand, sondern auch sonstige erhebliche Einschränkungen auf ihre Lebensführung mitbringt. Ich empfehle, dass sie hierzu möglichst umfassend schildert, wie und inwieweit sie durch den Diabetes beeinträchtigt wird bzw., was sie dadurch nicht (mehr) machen kann.

Problematisch dabei ist: Eine solche Darstellung kann im Ergebnis auf eine Selbstdiskriminierung hinauslaufen. Man sollte daher sehr sorgfältig abwägen, was der Ausweis im Einzelfall überhaupt bringt.

Über meine Internetseite www.diabetes-und-recht.de können Sie eine kostenlose Broschüre mit Checklisten und weiteren Infos herunterladen, die ich für diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe erstellt habe. Wenn Sie sich hieran orientieren und die Beeinträchtigungen Ihrer Tochter umfassend schildern, dann sollte es eigentlich klappen, den Ausweis Ihrer Tochter zu verlängern.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2014; 7 (2) Seite 20-21

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 2 Wochen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße