- Eltern und Kind
Welche Versicherungen machen Sinn?
2 Minuten
Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wird vom Versicherer eine monatliche Rente bezahlt – oder je nach Vertrag auch eine Einmalzahlung geleistet. Eine solche Versicherung sollte man so früh wie möglich abschließen, denn für Kinder angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten oft auch einen Schutz bei Schulunfähigkeit. Ein weiterer Vorteil ist, dass man die Versicherung später oft in eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln kann, ohne dass dann eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert wird.
Alternativ könnte eine funktionelle Invaliditätsversicherung in Betracht kommen. Diese deckt die finanziellen Folgen ab, die durch Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und durch den Verlust von Grundfähigkeiten auftreten. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man seinen Beruf noch ausüben kann. Mit einer solchen Versicherung können Organschäden, Unfälle, Krebs, psychische Erkrankungen, der Verlust von Grundfähigkeiten und die Pflegebedürftigkeit über eine lebenslange monatliche Rente abgesichert werden.
Eine Unfallversicherung – nicht zu verwechseln mit der Kfz-Haftpflichtversicherung – deckt vor allem die eigenen Schäden ab, die durch einen Unfall entstehen, z. B. Krankenhaus- und Behandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, oder die Zahlung einer Invaliditätsrente. Auch der Abschluss einer Unfallversicherung ist daher grundsätzlich empfehlenswert.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung werden beim Vertragsabschluss nicht immer Gesundheitsfragen gestellt. Dies liegt daran, dass die Versicherung ja nur bei einem Unfall bezahlt, daher werden vorhandene gesundheitliche Einschränkungen meist als nur weniger risikorelevant angesehen. Achten Sie aber darauf, dass keine Diabetesklausel enthalten ist: Unfälle, die mit dem Diabetes zusammenhängen, also ein Sturz infolge einer Unterzuckerung, sollten nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Auch sollte man keine Vertragsbedingungen akzeptieren, die Unfälle infolge einer Bewusstlosigkeit ausschließen, denn bei Unterzuckerungen könnte ja gerade dies die Hauptgefahr sein!
Nachdenken könnte man auch über eine Lebensversicherung als private Altersvorsorge; hier sollten Sie aber sehr genau nachrechnen, ob es sich unter dem Strich lohnt.
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist eine allgemeine Haftpflichtversicherung. Für den Vertragsabschluss müssen in der Regel keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Versicherung tritt ein, wenn durch eigenes Verschulden jemand anderes zu Schaden kommt. Auch wenn dies auf den ersten Blick weit entfernt erscheinen mag – im Alltag kann man sehr schnell in eine solche Haftung kommen:
Ein Radfahrer oder Fußgänger beispielsweise, der ein Auto zum Ausweichen zwingt und hierdurch einen Unfall verursacht, wird zumindest eine Teilschuld haben und muss einen Teil des Schadens bezahlen. Wer hierfür keine Versicherung hat, muss gerade bei Personen- oder hohen Sachschäden mit möglicherweise existentiell bedrohlichen Forderungen rechnen. Auch Kinder kann unter Umständen bereits schon ab einem Alter von sieben Jahren eine Haftung treffen!
Zum Abschluss möchte ich noch auf ein häufiges Missverständnis hinweisen: Bei Invaliditäts- oder Unfallversicherungen wird ab Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrads die Versicherungsleistung fällig. Der Invaliditätsgrad ist aber in der Regel nicht mit dem sozialrechtlichen Grad der Behinderung (GdB) gleichzusetzen. Bei Versicherungen wird nämlich darauf abgestellt, ob bzw. welche Organe oder Körperteile nicht mehr funktionsfähig sind und inwieweit dadurch die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Es kommt also in erster Linie auf den tatsächlichen Ausfall von Körperfunktionen an. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet, der sich aus der "Gliedertaxe" ergibt. Das ist eine Tabelle, in der aufgeführt ist, von welchem Invaliditätsgrad beim Totalverlust eines Körperbereichs auszugehen ist. Bei Verlust eines Auges wird beispielsweise in der Regel von einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ausgegangen, denn damit ist ein erheblicher Funktionsverlust des wesentlichen Körperbereichs "Sehvermögen" verbunden.
Der amtliche GdB soll dagegen ausdrücken, wie sehr jemand an der Teilhabe im Leben eingeschränkt wird. Für den Verlust des Sehvermögens auf einem Auge wird daher nur ein GdB von 30 festgestellt. Ein GdB von 50 bzw. ein Schwerbehindertenausweis bedeuten also nicht automatisch, dass die Versicherung dann auch einen Invaliditätsgrad von 50 anerkennen müsste.
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hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 2 Tagen, 14 Stunden
Hallo,
das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann? -
uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 3 Tagen, 5 Stunden
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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Hallo hexle,
ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”
Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.
Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.
Beste Grüße
PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.