- Eltern und Kind
Welche Versicherungen machen Sinn?
2 Minuten
Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wird vom Versicherer eine monatliche Rente bezahlt – oder je nach Vertrag auch eine Einmalzahlung geleistet. Eine solche Versicherung sollte man so früh wie möglich abschließen, denn für Kinder angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten oft auch einen Schutz bei Schulunfähigkeit. Ein weiterer Vorteil ist, dass man die Versicherung später oft in eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln kann, ohne dass dann eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert wird.
Alternativ könnte eine funktionelle Invaliditätsversicherung in Betracht kommen. Diese deckt die finanziellen Folgen ab, die durch Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und durch den Verlust von Grundfähigkeiten auftreten. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man seinen Beruf noch ausüben kann. Mit einer solchen Versicherung können Organschäden, Unfälle, Krebs, psychische Erkrankungen, der Verlust von Grundfähigkeiten und die Pflegebedürftigkeit über eine lebenslange monatliche Rente abgesichert werden.
Eine Unfallversicherung – nicht zu verwechseln mit der Kfz-Haftpflichtversicherung – deckt vor allem die eigenen Schäden ab, die durch einen Unfall entstehen, z. B. Krankenhaus- und Behandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, oder die Zahlung einer Invaliditätsrente. Auch der Abschluss einer Unfallversicherung ist daher grundsätzlich empfehlenswert.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung werden beim Vertragsabschluss nicht immer Gesundheitsfragen gestellt. Dies liegt daran, dass die Versicherung ja nur bei einem Unfall bezahlt, daher werden vorhandene gesundheitliche Einschränkungen meist als nur weniger risikorelevant angesehen. Achten Sie aber darauf, dass keine Diabetesklausel enthalten ist: Unfälle, die mit dem Diabetes zusammenhängen, also ein Sturz infolge einer Unterzuckerung, sollten nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Auch sollte man keine Vertragsbedingungen akzeptieren, die Unfälle infolge einer Bewusstlosigkeit ausschließen, denn bei Unterzuckerungen könnte ja gerade dies die Hauptgefahr sein!
Nachdenken könnte man auch über eine Lebensversicherung als private Altersvorsorge; hier sollten Sie aber sehr genau nachrechnen, ob es sich unter dem Strich lohnt.
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist eine allgemeine Haftpflichtversicherung. Für den Vertragsabschluss müssen in der Regel keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Versicherung tritt ein, wenn durch eigenes Verschulden jemand anderes zu Schaden kommt. Auch wenn dies auf den ersten Blick weit entfernt erscheinen mag – im Alltag kann man sehr schnell in eine solche Haftung kommen:
Ein Radfahrer oder Fußgänger beispielsweise, der ein Auto zum Ausweichen zwingt und hierdurch einen Unfall verursacht, wird zumindest eine Teilschuld haben und muss einen Teil des Schadens bezahlen. Wer hierfür keine Versicherung hat, muss gerade bei Personen- oder hohen Sachschäden mit möglicherweise existentiell bedrohlichen Forderungen rechnen. Auch Kinder kann unter Umständen bereits schon ab einem Alter von sieben Jahren eine Haftung treffen!
Zum Abschluss möchte ich noch auf ein häufiges Missverständnis hinweisen: Bei Invaliditäts- oder Unfallversicherungen wird ab Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrads die Versicherungsleistung fällig. Der Invaliditätsgrad ist aber in der Regel nicht mit dem sozialrechtlichen Grad der Behinderung (GdB) gleichzusetzen. Bei Versicherungen wird nämlich darauf abgestellt, ob bzw. welche Organe oder Körperteile nicht mehr funktionsfähig sind und inwieweit dadurch die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Es kommt also in erster Linie auf den tatsächlichen Ausfall von Körperfunktionen an. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet, der sich aus der "Gliedertaxe" ergibt. Das ist eine Tabelle, in der aufgeführt ist, von welchem Invaliditätsgrad beim Totalverlust eines Körperbereichs auszugehen ist. Bei Verlust eines Auges wird beispielsweise in der Regel von einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ausgegangen, denn damit ist ein erheblicher Funktionsverlust des wesentlichen Körperbereichs "Sehvermögen" verbunden.
Der amtliche GdB soll dagegen ausdrücken, wie sehr jemand an der Teilhabe im Leben eingeschränkt wird. Für den Verlust des Sehvermögens auf einem Auge wird daher nur ein GdB von 30 festgestellt. Ein GdB von 50 bzw. ein Schwerbehindertenausweis bedeuten also nicht automatisch, dass die Versicherung dann auch einen Invaliditätsgrad von 50 anerkennen müsste.
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 5 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 7 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 5 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
