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Ein Gericht hat es einem Unternehmen untersagt, die in Frankreich entwickelte und eingesetzte Lebensmittelkennzeichnung „Nutri-Score“ auch in Deutschland zu verwenden – aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Laut Deutscher Allianz Nichtübertragbare Krankheiten steht hier ursächlich die Politik in der Verantwortung, die die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt habe.
Zum heutigen Urteil des Landgerichts Hamburg, nach dem die Verwendung der Lebensmittelkennzeichnung „Nutri-Score“ in Deutschland wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist, kommentiert Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK):
„Das Urteil zeigt, dass die deutsche Politik die Entwicklung im Lebensmittelmarkt verschlafen hat. Verbraucher und Hersteller wünschen sich eine klarere Nährwertkennzeichnung, wie sie durch den wissenschaftlich fundierten Nutri-Score gewährleistet ist. Innovative Hersteller dürfen diesen aber in Deutschland nicht verwenden, auch weil das Ernährungsministerium sich weigert, den Nutri-Score einzuführen – vermutlich aus Rücksicht auf die Hersteller ungesunder Produkte.“
„Stattdessen hat Frau Klöckner nun angekündigt, ein ganz neues Kennzeichnungssystem entwickeln zu wollen. Das von ihr beauftragte Max-Rubner-Institut weist in seinem Bericht darauf hin, dass dies ‚mehrere Jahre‘ dauern würde. Dies ist angesichts der hohen Quoten von Übergewicht in Deutschland und den dramatischen Folgen eine völlig inakzeptable und unnötige Verzögerung.“
„Denn der Bericht des Max-Rubner-Instituts zeigt auch: Der Nutri-Score erfüllt die allermeisten geprüften Kriterien für eine gute Lebensmittelkennzeichnung. Eine Verschiebung um mehrere Jahre ist daher nur ein Geschenk an die Teile der Lebensmittelindustrie, die ihrer Verantwortung gegenüber dem Verbraucher nicht gerecht werden wollen.“
„Wir fordern Frau Klöckner auf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt noch in diesem Sommer eine neue Kennzeichnung für Deutschland vorzulegen. Aufgrund des Berichts des Max-Rubner-Instituts kann dies nur der Nutri-Score sein. Das Institut betont in seinem Bericht auch, dass jede Kennzeichnung einen Mehrwert bei der Produktauswahl bietet gegenüber gar keiner Kennzeichnung. Frau Klöckner muss den notwendigen Rahmen schaffen, damit Hersteller ihren Kunden diesen Mehrwert bieten können.“
Das betroffene Unternehmen Iglo hat bereits angekündigt, „schnellstmöglich Berufung gegen das Urteil einzulegen, damit Verbraucher kurzfristig Verpackungen mit Nutri-Score im Handel erhalten“.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)
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