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Sie kennen das ja: Als Diabetiker müssen Sie regelmäßig in die Apotheke gehen, um ihre Rezepte für Diabetesmedikamente, Insulin oder Blutzuckerteststreifen einzulösen. Viele Patienten bestellen ihre Arznei- und Hilfsmittel aber auch bei Online-Apotheken, um von deren Rabatten zu profitieren.
Dieser Preisvorteil wird wohl bald der Vergangenheit angehören. Für gesetzlich Krankenversicherte soll bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ab kommendem Jahr überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei der ortsnahen Apotheke.
Das sieht der neue Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. „Die Apotheke vor Ort ist für die meisten Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patienten“, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Seit 2016 dürfen ausländische Versandapotheken Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente geben und diese zu Patienten nach Deutschland schicken (Urteil des Europäischen Gerichtshofs). Für deutsche Vor-Ort-Apotheken ist eine solch günstige Medikamentenabgabe finanziell nicht machbar.
Dieses Preisdilemma soll das neue Gesetz jetzt beenden. Es sei uneingeschränkt zu begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf eingebracht habe, erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Den Gesetzgebungsprozess werde die ABDA in den kommenden Monaten inhaltlich begleiten und weitere Verbesserungsvorschläge einbringen, wie ein effektiveres Durchsetzen von Sanktionen, wenn sich Online-Anbieter nicht an den geplanten einheitlichen Apothekenabgabepreis halten. Bislang war dies noch nie gelungen. Hier drohen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro pro Verstoß.
Neben dem Gesetzentwurf gibt es eine weitere Neuregelung. Sie heißt „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ und soll dafür sorgen, dass Apotheker künftig mehr Geld für Notdienste und neue Dienstleistungen erhalten: 150 Mio. Euro stehen dafür bereit. So können Vor-Ort-Apotheken künftig auch Krebspatienten und pflegebedürftige Menschen intensiv betreuen.
„Jahrzehntelang haben wir Apotheker dafür gekämpft, neben der packungsbezogenen Beratung neue, hochwertige und patientenzentrierte Dienstleistungen erbringen zu können“, heißt es in einem aktuellen Brief von Friedemann Schmidt an seine Kollegen. „Dafür wird es nun erstmalig die Gelegenheit geben.“
Mit den angedachten Neuerungen erhielten gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf bezahlte pharmazeutische Dienstleistungen, so Schmidt: „Von der Medikationsanalyse für multimorbide Senioren bis zum Screening für die Früherkennung von Volkskrankheiten ist vieles denkbar, was die Versorgung verbessert.“
In der neuen Verordnung vorgesehen ist auch eine Entlastung für chronisch kranke Patienten. So soll es für Ärzte künftig möglich sein, Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, wie etwa Metformin oder Insulin bei Diabetes, ein speziell gekennzeichnetes Rezept auszustellen. Apotheker können damit nicht nur einmal, sondern bis zu 3 weitere Male das entsprechende Arzneimittel abgeben.
Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten.
von Angela Monecke
Redaktionsbüro Angela Monecke,
Kopenhagener Str. 74, 10437 Berlin,
E-Mail: angelamonecke@aol.com
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (9) Seite 56-57
5 Minuten
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