Autofahren mit ­Diabetes: Was geht, was geht nicht?

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Autofahren mit ­Diabetes: Was geht, was geht nicht?

Viele Menschen sind beruflich auf den Führerschein und auf Auto oder Motorrad angewiesen. Auch privat braucht man oft das Auto, vor allem wenn es keinen vernünftigen öffentlichen Nahverkehr gibt und – wie oft im ländlichen Raum – größere Entfernungen überbrückt werden müssen zum Einkaufen, zur Schule oder zum Arzt. Eine der ersten Fragen, die nach der Diagnose „Diabetes“ gestellt werden, ist daher die Frage nach dem Autofahren. Wir geben Antworten.

Es ist ganz klar: Am Straßenverkehr darf nur teilnehmen, wer gesundheitlich dazu geeignet ist. Fraglich ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vor allem dann, wenn jemand ein erhöhtes Risiko hat, wegen einer Krankheit oder sonstiger Gründe plötzlich bewusstlos und/oder fahruntauglich zu werden. Dies kann z. B. bei Patienten mit Epilepsie der Fall sein: Ein epileptischer Anfall auf der Autobahn kann in einer Katastrophe enden.

Auch Menschen mit Diabetes, die Insulin spritzen oder bestimmte Tabletten gegen zu hohe Glukosewerte nehmen, können durch eine Unterzuckerung (Hypo­glyk­ämie) die Kontrolle verlieren und einen Unfall verursachen. Nicht zu unterschätzen sind auch Diabetesfolgen: Eine fortgeschrittene Nerven­erkrankung (Neuropathie) kann z. B. dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, die Fußpedale im Auto sicher zu bedienen.

Anhand welcher Kriterien die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen ist, wird von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgegeben: Die Verordnung verweist in Anlage 4a auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Herausgeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, Stand: 31.12.2019, kostenloser Download: www.bit.ly/2SpiE9Z). Im dortigen Kapitel 3.5 sind die Vorgaben zur Bewertung der Fahreignung bei Dia­betes mellitus beschrieben.

Fahrtauglichkeit hängt vor allem von der Unterzuckerungsgefahr ab

Nach aktueller Datenlage gibt es in Deutschland rund 8 Mio. Menschen mit Diabetes. Dies dürfte einem Anteil von ca. 10 % aller Führerschein­inhaber entsprechen. Trotz dieses hohen Anteils an der Gesamtzahl der Führerschein­inhaber gibt es bislang aber keine Belege dafür, dass Diabetiker ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen.

Auch in den Begutachtungsleitlinien ist seit einiger Zeit daher klargestellt, dass „gut eingestellte und geschulte“ Menschen mit Diabetes grundsätzlich sowohl Pkw als auch Lkw sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).

Das Risiko beim Diabetes liegt in erster Linie darin, dass es zu Unterzuckerungen mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen kommen kann. Wesentliche Voraussetzung für eine Teilnahme am Straßenverkehr ist daher, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden können: „Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand“ schließen in der Regel die Fahreignung so lange aus, bis wieder eine „hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien“ sichergestellt ist.

„Schwere Hypoglykämie“ meint dabei die „Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person“. „Wiederholte Hypoglykämie“ meint das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten. Dies bedeutet: Wenn es innerhalb eines Jahres mehr als einmal zu einer so schweren Unterzuckerung kam, dass man sich nicht mehr selbst helfen konnte bzw. sogar notärztliche Hilfe benötigte, dann darf man bis auf Weiteres nicht mehr Auto fahren.

Behandelnde müssen über Risiken im Straßenverkehr aufklären

Ärzte bzw. Diabetesberatung müssen Patienten über die mit dem Diabetes verbundenen Risiken im Straßenverkehr aufklären. Wenn eine unzureichende Unterzuckerungswahrnehmung vorliegt, wird man Ihnen zumindest für eine gewisse Zeit dringend vom Autofahren abraten und ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Auch wenn Sie mit einer Insulintherapie mit Pen oder Pumpe beginnen, dürfen Sie so lange nicht fahren, bis Sie die damit verbundenen Gefahren beherrschen bzw. die Auswirkungen auf den Körper einschätzen können.

Wenn Ihnen der Arzt das Fahren verbietet, sollten Sie dem unbedingt folgen. Wer nach dem Motto „der Arzt kann mir gar nichts verbieten“ weiterfährt, der macht sich in der Regel gemäß § 315c StGB strafbar. Kommt es zu einem Unfall, muss man zusätzlich mit einer Strafbarkeit nach weiteren Normen (u. a. § 222 und § 229 StGB) sowie Leistungsausschlüssen bzw. Regressen der Haftpflichtversicherer rechnen, da das Ignorieren begründeter ärztlicher Weisungen grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen ist.

Überzuckerungen können ebenfalls ­relevant sein

Für die Fahreignung spielen aber nicht nur Unterzuckerungen eine Rolle. Auch Überzuckerungen „mit ausgeprägten Symptomen wie z. B. Schwäche, Übelkeit oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen“ können die Fahrtauglichkeit einschänken. Daneben sind auch die mit einer Therapieumstellung verbundenen Risiken zu beachten.

Die Begutachtungsleitlinien sagen hierzu: „Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase nach ärztlicher Einschätzung durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (insbesondere bezüglich der Normalisierung des Sehvermögens sowie der Wahrnehmung von Hypoglykämien) abgeschlossen ist.“ Dies bedeutet: Unter Umständen können auch sehr hohe Blutzuckerwerte die Fahreignung vorübergehend ausschließen.

Eine Obergrenze für einen HbA1c-Wert gibt es allerdings nicht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die Relevanz des HbA1c-Wertes für die wissenschaftliche Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ (als Patientenversion zu finden unter www.bit.ly/35sf8OI) untersucht. Es konnte kein Nachweis dazu gefunden werden, dass ein hoher HbA1c-Wert automatisch dazu führen muss, dass die Fahreignung wesentlich beeinträchtigt wird. Es gibt somit zwar keine starren Normwerte, aber Arzt und Patient müssen die jeweilige Situation verantwortungsbewusst einschätzen. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise, die Sie von Arzt und Dia­betesteam erhalten.

Fahreignung meist nur vorübergehend beeinträchtigt

Man kann also einigermaßen beruhigt sein: Der Diabetes führt nur selten dazu, dass die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigt bzw. ausgeschlossen ist. Sobald eine „zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien“ wieder sichergestellt ist, kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen meist wieder attestiert werden. Nach den Begutachtungsleitlinien kann die Fahreignung in der Regel „auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämiewahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wieder hergestellt werden“.

Es stehen mittlerweile immer mehr Instrumente zur Verfügung, um die Teilnahme am Straßenverkehr wieder zu ermöglichen. Als Maßnahme der Therapieänderung könnte beispielsweise der Umstieg auf Insuline mit anderem Wirkprofil in Frage kommen. Häufig kann bereits eine erhöhte Anzahl an Blutzuckerselbstkontrollen dazu beitragen, dass man die Stoffwechsellage besser einschätzen bzw. vorhersehen kann, sodass überraschende Hypo­glyk­ämien verhindert werden können.

Auch durch den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGM-Systems, siehe unten) und der damit verbundenen Alarmierungs- und Warnmöglichkeit bei abfallenden Glukosewerten lassen sich die mit einer Hypoglykämiegefahr verbundenen Risiken minimieren. Und das eingangs erwähnte Beispiel der Neuropathie bedeutet nicht automatisch das Aus für den Führerschein: In vielen Fällen kann man das Auto umrüsten, sodass die Bedienung von Gas- und Bremspedal am Lenkrad erfolgt. Die Kosten für solche Umbauten werden vielmals im Wege der Eingliederungshilfe übernommen bzw. kann man steuerlich geltend machen.

CGM: wichtig, aber kein Allheilmittel

Die technischen Möglichkeiten durch CGM und Insulinpumpen bringen zusätzliche Sicherheit im Straßenverkehr. Dennoch sind diese keine Allheilmittel, man darf als Autofahrer auch nicht blind auf solche Hilfsmittel vertrauen. Kontrollieren Sie daher unbedingt, ob die Alarme sinnvoll programmiert sind und die Lautstärke des Alarmtons ausreichend hoch ist. Auch ist es wichtig, dass das Empfangsgerät über ausreichende Akkulaufzeit verfügt. Falls das CGM-System eine Kalibration benötigt, muss diese entsprechend den Herstellervorgaben gemacht werden.

Auch sollte man regelmäßig prüfen, ob die Verbindung zwischen Sensor, Transmitter und Empfänger nicht unterbrochen ist – es empfiehlt sich, das Empfangsgerät mittels einer Kfz-Halterung so anzubringen, dass man das Display dauerhaft im Blick hat und das Gerät nicht in die Hand nehmen muss. Wichtig ist auch, Vorsorge für einen möglichen Ausfall des CGM-Systems zu treffen – gerade beim Einsteigen oder mit dem Sicherheitsgurt kann man schnell mal mit dem Sensor hängenbleiben und diesen abreißen.

Führen Sie daher unbedingt auch ein Blutzuckermessgerät mit, um die Zeit bis zum Einsatz eines neuen Sensors zu überbrücken. Vor allem bei längeren Fahrten sollte man auch durch Messungen des Blutzuckers kontrollieren, ob das CGM-System wirklich zuverlässige Werte liefert.

Unterzuckerungen: in den meisten ­Fällen verhinderbar!

Bei vielen Unfällen, in denen Unterzuckerungen eine Rolle spielten, dürften in erster Linie Verhaltensfehler die eigentliche Ursache sein: Zu nennen sind hier vor allem, dass zu selten der Blutzucker gemessen wurde, eine falsche Insulin- oder Medikamentendosierung, Verwechslung der Insulinsorte oder eine Unterzuckerung nach vorausgegangenem Alkoholkonsum.

Jeder, der Auto fahren will, muss die zur Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten beachten. Gefahrenquellen bzw. Risiken sollten vermieden oder zumindest bestmöglich reduziert werden. Diabetiker müssen daher alles dafür tun, dass Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können, ohne dass es deswegen zu einem Unfall kommt. Die DDG empfiehlt in ihrer Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ u. a. folgende Maßnahmen, über die Patienten auch vom Arzt aufgeklärt werden sollen:

Patientenleitlinie Diabetes und Straßenverkehr:

  • Der Blutzucker sollte vor Fahrtantritt und während der Fahrt gemessen werden. Vor Fahrtantritt sollte der Glukosewert möglichst nicht unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l) liegen. Liegt der Blutzuckerwert darunter, sollte er durch Zufuhr von Kohlenhydraten angehoben werden.
  • Bei längeren Fahrten sollte der Blutzucker spätestens alle 3 Stunden gemessen werden. Häufigere Messungen sind notwendig, wenn niedrigere Grenzwerte angestrebt werden, z. B. bei insulinbehandelten Schwangeren.
  • Kohlenhydrathaltige Lebensmittel („Hypo-­KE“) sollten griffbereit mitführt werden.
  • Blutglukosewerte und Behandlungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.
  • Bei Anzeichen einer Hypoglykämie oder bei einem gemessenen Blutzuckerwert unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) sollte man sofort anhalten und ausreichend Kohlenhydrate zu sich nehmen.
  • Zur akuten Behandlung einer Hypoglyk­ämie sollten mindestens 20 g schnell wirksame Kohlenhydrate (z. B. Traubenzucker/Dextrose, Fruchtsaft/Limonade) eingenommen werden.
  • Nach einer Unterzuckerung sollte man erst dann weiterfahren, wenn die geistige Leistungsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Das ist frühestens nach 20 Minuten der Fall. Auch sollte man durch Kontrollmessungen sicherstellen, dass der Blutzucker wieder im Normalbereich ist.

Wer mehr wissen möchte, der findet in der Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der DDG ausführliche Informationen. Diese erklärt in patientenverständlicher Sprache den Stand der Wissenschaft und gibt Patienten eine Orientierung, wie sie mit ihrem Diabetes sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Na dann, liebe Leserinnen und Leser, Ihnen allen gute Fahrt zur Arbeit, zum Einkauf, ins Blaue … oder in den Urlaub!


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (8) Seite 18-21

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  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

  • gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

    Uploaded Image
    • Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

    • Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG

  • hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

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