Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun Antrag stellen?

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Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun (neuen) Antrag stellen? | Foto: Bundessozialgericht/Dirk Felmeden
Foto: Bundessozialgericht/Dirk Felmeden
Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun Antrag stellen?

Das Bundessozialgericht hat in zwei richtungsweisenden Urteilen die Ansprüche auf Pflegegrad 2 und somit auf Pflegegeld für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes gestärkt. Lohnt sich jetzt ein (neuer) Antrag? Rechtsanwalt Matthias Meyer ordnet die Folgen der Entscheidungen ein.

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 streiten oftmals mit ihrer Pflegeversicherung über die Gewährung von Leistungen nach einem Pflegegrad 2. Sie hoffen dabei auf einen finanziellen Ausgleich für den höheren Versorgungsaufwand eines Kindes mit Typ-1-Diabetes. Ab Pflegegrad 2 wird nämlich unter anderem ein monatliches Pflegegeld in Höhe von aktuell 347 Euro an die Familien gezahlt.

So wird der Pflegegrad festgelegt

Nach dem Stellen eines Antrags auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegeversicherung in der Regel den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten das Unternehmen medicproof mit der Begutachtung des Kindes im häuslichen Umfeld. Dabei werden anhand der Begutachtungs-Richtlinie sechs Module nach Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten untersucht. Es wird also beurteilt, in welchen Lebensbereichen die Versorgung eines Kindes mit Typ-1-Diabetes erheblich aufwendiger ist als die Versorgung eines gleichaltrigen, stoffwechselgesunden Kindes.

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, sind dabei insgesamt mindestens 27 gewichtete Punkte erforderlich. Vielfach stellten die Gutachter der Pflegeversicherung in der Vergangenheit jedoch nur Punkte im Modul 5, teilweise noch wenige Punkte im Modul 6 fest. Die Module 3 und 4 fanden keine Berücksichtigung (weitere Informationen siehe Info rechts). Damit konnte ein Pflegegrad 2 in der Regel nicht erreicht werden.

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, sind dabei insgesamt mindestens 27 gewichtete Punkte erforderlich. Vielfach stellten die Gutachter der Pflegeversicherung in der Vergangenheit jedoch nur Punkte im Modul 5, teilweise noch wenige Punkte im Modul 6 fest. Die Module 3 und 4 fanden keine Berücksichtigung (weitere Informationen siehe Info rechts). Damit konnte ein Pflegegrad 2 in der Regel nicht erreicht werden.

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  • cina_polada postete ein Update vor 1 Tag, 3 Stunden

    Hi, ich bin Julija und komme aus Frankfurt. Vor ein paar Wochen wurde bei mir Diabetes Typ 2 mit gerade mal 33 Jahren diagnostiziert.. Kämpfe im Moment noch sehr mit der Diagnose und würde mich über etwas Austausch sehr freuen 🙂

  • lauf-chris postete ein Update vor 1 Tag, 5 Stunden

    Ich habe jetzt seit ca 1 Jahr die YpsoPump. Bin gut damit zufrieden. Ist aber auch kein Selbstläufer!

  • Huhu, ich bin Marina und 23 Jahre alt, studiere in Marburg, habe schon etwas länger Typ 1 Diabetes und würde mich total über persönlichen Austausch mit anderen jungen Menschen/Studis… freuen, vielleicht auch mal ein Treffen organisieren oder so 🙂 Schreibt mir gerne, wenn ihr auch Lust habt!

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