Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun Antrag stellen?

3 Minuten

Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun (neuen) Antrag stellen? | Foto: Bundessozialgericht/Dirk Felmeden
Foto: Bundessozialgericht/Dirk Felmeden
Bundessozialgericht: Ansprüche auf Pflegegeld für Kinder mit Diabetes gestärkt – nun Antrag stellen?

Das Bundessozialgericht hat in zwei richtungsweisenden Urteilen die Ansprüche auf Pflegegrad 2 und somit auf Pflegegeld für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes gestärkt. Lohnt sich jetzt ein (neuer) Antrag? Rechtsanwalt Matthias Meyer ordnet die Folgen der Entscheidungen ein.

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 streiten oftmals mit ihrer Pflegeversicherung über die Gewährung von Leistungen nach einem Pflegegrad 2. Sie hoffen dabei auf einen finanziellen Ausgleich für den höheren Versorgungsaufwand eines Kindes mit Typ-1-Diabetes. Ab Pflegegrad 2 wird nämlich unter anderem ein monatliches Pflegegeld in Höhe von aktuell 347 Euro an die Familien gezahlt.

So wird der Pflegegrad festgelegt

Nach dem Stellen eines Antrags auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegeversicherung in der Regel den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten das Unternehmen medicproof mit der Begutachtung des Kindes im häuslichen Umfeld. Dabei werden anhand der Begutachtungs-Richtlinie sechs Module nach Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten untersucht. Es wird also beurteilt, in welchen Lebensbereichen die Versorgung eines Kindes mit Typ-1-Diabetes erheblich aufwendiger ist als die Versorgung eines gleichaltrigen, stoffwechselgesunden Kindes.

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, sind dabei insgesamt mindestens 27 gewichtete Punkte erforderlich. Vielfach stellten die Gutachter der Pflegeversicherung in der Vergangenheit jedoch nur Punkte im Modul 5, teilweise noch wenige Punkte im Modul 6 fest. Die Module 3 und 4 fanden keine Berücksichtigung (weitere Informationen siehe Info rechts). Damit konnte ein Pflegegrad 2 in der Regel nicht erreicht werden.

Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Anspruch auf Pflegegrad und Pflegegeld

Das Bundessozialgericht hat nun in zwei grundlegenden Entscheidungen vom 12.12.2024 (B 3 P 9/23 R und B 3 P 2/24 R) die Rechte betroffener Kinder und Jugendlicher erheblich gestärkt:

Dies bedeutet im Grunde, dass die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Insulinversorgung (Katheter- und Sensorwechsel, möglicherweise Festhalten, Beruhigen und Trösten des Kindes), gerade wenn sie gegen den Willen des Kindes stattfinden, nun auch als Mehraufwand anerkannt werden können.

Dieser Text steht nur eingeloggten Community-Mitgliedern zur Verfügung.

Melde dich jetzt kostenlos an, um diesen Beitrag lesen zu können.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Austausch, Fortbildung und Innovationen: So verlief der 60. „Diabetes Kongress“ in Berlin
Vom 13. bis zum 16. Mai 2026 fand in Berlin zum 60. Mal der „Diabetes Kongress“ statt. Tausende Besucherinnen und Besucher strömten auch dieses Jahr in den Berliner CityCube, um sich auf den neuesten Stand in Sachen Forschung, Behandlung und Prävention zu bringen. Das Diabetes-Anker-Team war natürlich auch vor Ort und hat das Wichtigste für euch zusammengetragen.
Austausch, Fortbildung und Innovationen: Das war wichtig auf dem 60. „Diabetes Kongress“ in Berlin | Foto: DDG / Dirk Deckbar

9 Minuten

Community-Rezept: Apfelwolke-Protein-Kuchen von Steffi
Fluffig, fruchtig und ohne Mehl: Steffis Community-Rezept für einen Apfelwolke-Protein-Kuchen setzt auf Magerquark, Mandelmehl und geschlagenes Eiklar – mit nur 148 Kilokalorien und 10 anrechnungspflichtigen Kohlenhydraten pro Stück.
Community-Rezept: Apfelwolke-Protein-Kuchen von Steffi | Foto: MedTriX / Bernhard und Gabi Kölsch

3 Minuten

Community-Beitrag
Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

  • irenesutter postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag

    hallo zusammen
    ich bin neu und habe eine Frage an euch:
    Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?

    • moira antwortete vor 2 Wochen

      Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
      Meistens bekommt man neuen neuen Sensor.

    • Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 2 Tagen

    Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
    https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-mai-2026/

    Wer ist dabei?

    ( 1 von 3 )
    33.33%
    ( 2 von 3 )
    66.67%
    ( 0 von 3 )
    0%
Verbände