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Für die einen sind sie längst Routine, für die anderen noch Neuland: Corona-Selbsttests. Diese „Tests-to-go“ auf SARS-CoV-2-Infektionen sind seit Februar auch für Laien zu Hause erlaubt. Inzwischen gibt es die Tests im Supermarkt oder im Discounter, im Drogeriemarkt oder in der Apotheke, im Online-Handel oder im Testzentrum. Schnelltest ist aber nicht gleich Selbsttest.
Bürgertest: 1 x pro Woche kostenfrei testen – schnelles Testergebnis in nur 20 Minuten. PCR-Labortest: Nur 79,00 Euro – für Reisen in einigen Ländern erforderlich. Antigen-Schnelltest: Nur 39,90 Euro – schnellstes Testergebnis in nur 20 Minuten.“ So wirbt ein Berliner Testzentrum für die neuen Schnelltests. Alles klar?
Zu jeder Testart das passende Erklärstück findet man auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG):
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Mit diesem Test wird bei Personen, die Symptome haben, kon-
trolliert, ob bei ihnen eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Der PCR-Test hat auch die Aufgabe, einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu bestätigen.
Antigen-Schnelltests heißen so, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Seit 8. März können sich alle Bürger:innen mindestens 1-mal pro Woche mit einem Schnelltest kontrollieren lassen, etwa in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder bei beauftragten Stellen (z. B. Apotheken, Arztpraxen). Die Kosten trägt der Bund. Für diese Tests ist geschultes Personal vorgesehen, und ähnlich wie beim PCR-Test erfolgt ein Nasen- oder Rachenabstrich. Die Auswertung wird direkt vor Ort erledigt, nicht wie beim PCR-Test im Labor.
Selbsttests haben ihren Namen, weil sie jeder selbst, etwa zu Hause, machen kann – ohne geschultes Personal. Das hat das BMG mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Februar entschieden. Diese Schnelltests zum Selbstanwenden, die man überall im (Online-)Handel kaufen kann, kosten zwischen knapp 5 und 8 Euro pro Stück. Das enthaltene Zubehör der Selbsttests ist immer gleich: ein Teströhrchen mit Kappe, ein Fläschchen mit der Pufferlösung, ein steriles Teststäbchen, eine Testkassette (siehe Bild links) und eine Abstellmöglichkeit für das Teströhrchen.
Der Testvorgang ist nicht besonders angenehm, aber in der Regel schmerzfrei: Nase schnäuzen, Hände desinfizieren, Stäbchen in den vorderen Nasenbereich führen und dort drehen und wenden, Tupferspitze des Teststäbchens in die Flüssigkeit geben, Substanz auf die Testkassette aufbringen. Nach etwa 15 Minuten ist das Ergebnis da – mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 99 Prozent. Bei positivem Testergebnis sollte man natürlich sofort zum Arzt (nicht in ein Testzentrum!) gehen – um das Ergebnis professionell prüfen zu lassen und ggf. gleich medizinisch versorgt zu werden.
Ein negatives Ergebnis – dies ist etwa auch bei geringer Viruslast möglich – schließt eine SARS-CoV-2-Infektion also nicht aus und sei demnach „kein Freifahrtschein“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Website, wo das RKI zudem erklärt: „Alle Hygienemaßnahmen müssen auch bei negativem Testergebnis weiter eingehalten werden“.
In Berlin zum Beispiel (in anderen Bundesländern gelten wieder andere Regelungen) ist seit Ende März und bis auf Weiteres der Zugang zu Geschäften, Kultureinrichtungen nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis möglich. Dies gilt auch für Dienstleistungen (z. B. Friseurbesuche). Ausnahmen: Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken.
Apropos: Die kleine Eck-Apotheke in meinem Kiez konnte mir Anfang April noch keinen Selbsttest verkaufen. Seit Tagen schon warteten sie auf die Lieferung, berichtete eine Mitarbeiterin, würden von den Herstellern aber immer wieder vertröstet– wohl seien die Tests zuerst von den tonangebenden Marktplayern und in großer Stückzahl angekauft worden.
Mindestens eine Frage zu den Corona-Tests bleibt bei Redaktionsschluss noch offen: Muss man auch als Geimpfter einen aktuellen Schnelltest vorlegen, etwa beim Museumsbesuch? Einen Vorstoß dazu gab es im April von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Für Personen, die bereits gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, soll die Test- und Quarantänepflicht rasch aufgehoben werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Autorin:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (5) Seite 48-49
5 Minuten
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