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Bei den Festbeträgen für Insuline hat das
Die geplante Neuregelung, Human- und Analoginsuline in Festbetragsgruppen einzuteilen, tritt somit nicht in Kraft. Das Ministerium ist hier der gleichen Auffassung wie der
„Beurteilungs- und Begründungsfehler“ seien in dem G-BA-Beschluss gemacht worden, der sich als „unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben“ darstelle, beanstandet das BMG. Es sei auch nicht gewährleistet, dass „Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden“. Der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler bewertet die Beanstandung als „Riesenerfolg für den Deutschen Diabetiker Bund!“ Diabetiker sollten nach dem Willen des G-BA möglicherweise anfallende Differenzbeträge für Analoginsulin selbst bezahlen.
Insulinanaloga sind für Diabetespatienten häufig vorteilhafter, gerade wenn es um die Vermeidung gefährlicher Hypoglykämien geht. Das BMG beanstandet an dem G-BA-Beschluss auch, dass junge Diabetiker keine gesonderte Berücksichtigung darin finden; eine Einschränkung bei den Festbeträgen für Kinder und Jugendliche hätte unbedingt erwähnt werden müssen.
Im April hat der G-BA auch seine Kriterien für den Aufruf von Arzneimitteln im Bestandsmarkt beschlossen und dabei sechs weitere Wirkstoffgruppen bestimmt, die im nächsten halben Jahr zu festgelegten Zeitpunkten einer Nutzenbewertung unterzogen werden. Die Rangfolge der aufzurufenden Wirkstoffe ermittelt der Bundesausschuss auf Grundlage von Umsatz- und Absatzprognosen.
In der Liste tauchen an vierter Stelle auch zwei moderne Substanzen zur Diabetesbehandlung auf, die in den nächsten Monaten geprüft werden: die GLP-1-Agonisten (Inkretin-Mimetika)
„Ausschlaggebend für einen Aufruf eines Wirkstoffes ist das zu erwartende Marktpotential, das anhand einer Prognose für die Entwicklung des Umsatzes und der Zahl der Verordnungen bestimmt wird“, sagte G-BA-Chef Josef Hecken, Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung des DPP-4-Hemmers
Keinen Zusatznutzen sah das IQWiG auch in seiner frühen Nutzenbewertung für die Kombination
Überraschenderweise steht diese Gliptin-Kombination Patienten mit Typ-2-Diabetes weiterhin zur Verfügung: Das hat der G-BA Anfang Mai entschieden, weil „ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“ aufgrund einer zusätzlich vorgelegten Studie festgestellt worden sei. Ansonsten wäre auch dieses Medikament, das im November 2011 zugelassen wurde, vom deutschen Markt genomen worden.
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