- Soziales und Recht
Soziales und Recht: Ein Blick zurück auf das vergangene Jahr
4 Minuten

Das vergangene Jahr war bekanntermaßen eins mit vielen Besonderheiten und Ereignissen – auch, was die Themen Soziales und Recht betrifft. Immer wieder muss man hierbei auch auf die Prinzipien des Rechtsstaats blicken, nicht nur in Hinblick auf den Diabetes. Außerdem bot das Jahr 2021 interessante Neuerungen für Kinder und auch für Ihren Geldbeutel.
Das Jahr 2021 ist nun vorüber – und auch die letzten 12 Monate waren leider wieder voll im Griff des Corona-Virus. Mir macht allerdings nicht nur die Pandemie große Sorge, sondern auch, was diese aus unserer Gesellschaft macht – und was dies für die Zukunft befürchten lässt. Derzeit schützt und fördert der Staat zwar noch Menschen mit Behinderung. Die momentanen gesellschaftlichen Entwicklungen lassen aber erahnen, wie schnell sich der Wind drehen kann. Die ganze Corona-Situation zeigt für mich erschreckend, wie verletzlich die Zivilisation mittlerweile geworden ist.
Rechtsstaatliche Prinzipien im Wandel
Aus Angst um ihre eigene Gesundheit oder der ihnen nahestehender Personen sind immer mehr Menschen wieder sich selbst die Nächsten. Dabei ist die Stimmung zwischenzeitlich so aufgeheizt, dass Impfbefürworter und Impfgegner nicht mehr vernünftig miteinander reden und sich zuhören. Nicht wenige Familien und Freundschaften sind dadurch schon gespalten.
Auch bislang eherne Prinzipien unseres Rechtsstaats sind im Wandel. Früher war es selbstverständlich, dass der Arbeitgeber oder auch Schulen keine Diagnosen oder Gesundheitszustände erfahren müssen, damit es nicht zu Diskriminierung kommt. Seit Corona ist das aufgeweicht. So werden ärztliche Befreiungen von der Maskenpflicht meist nur anerkannt, wenn hierfür eine Begründung geliefert wird. Selbst ohne Angabe einer Diagnose wird dann meist offensichtlich, welche Krankheiten dafür der Grund sein könnten. Und dieses Wissen um bestehende Krankheiten kann für Arbeitnehmer auch für die Zeit nach Corona zum Problem werden.
Zudem ist alles andere als sicher, ob als Folge von Corona nicht auch noch andere Grundsätze wanken. So scheint es gar nicht so abwegig, dass Arbeitgeber aus „Fürsorge“ bzw. aus Gründen des Mehrheitsschutzes die Mitarbeiter künftig womöglich pauschal nach gesundheitsbedingten Gefahrenquellen fragen dürfen – beispielsweise, ob jemand Diabetes oder andere Krankheiten hat.
Vorsicht bei zu weit gehenden Maßnahmen
Das Gesundheitssystem ist aktuell an seinen Grenzen und viele Menschen – auch mit anderen Erkrankungen – laufen Gefahr, im Notfall nicht mehr zeitgerecht die für sie notwendige Behandlung bekommen zu können. Möglicherweise ist daher die Forderung berechtigt, dass Menschen, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen, zum Schutz der Allgemeinheit dafür dann gewisse Einschränkungen hinnehmen müssen. Das darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet und der Boden womöglich bereitet wird für noch weitergehende Maßnahmen, z. B. in Bezug auf den Diabetes.
Denn sollte beispielsweise der „Diabetes-Tsunami“ weiter ungebremst anrollen, dann wird man irgendwann vielleicht auch manchen Menschen mit Diabetes vorwerfen, dass sie sich unvernünftig bzw. „sozialschädlich“ verhalten und deswegen mit daran schuld seien, dass sie die Kapazitäten im Gesundheitssystem unnötig belasten.
Gleiches gilt natürlich auch für Menschen, die Risikosportarten wie Fußball oder Skifahren betreiben und bei Unfällen dann Notfallambulanzen oder Intensivbetten unnötig belegen bzw. der Solidargemeinschaft „auf der Tasche liegen“. Oder Raucher, Raser, Fahrradfahrer ohne Helm – jeder kennt noch viele weitere Beispiele. Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt.
Kita- und Schulbegleitung einfacher
Trotz allem gibt es für Menschen mit Diabetes auch ein paar positive bzw. erfreuliche Entwicklungen. So scheint es für Kinder mit Diabetes zwischenzeitlich etwas einfacher zu werden, eine notwendige Begleitperson für Kindergarten oder Schule zu erhalten. Bislang war es für Eltern oft sehr mühsam, eine solche Hilfe zu bekommen – vielmals kam es zum Ämter-Pingpong. Das Integrationsamt verwies auf die Krankenkasse, von dort ging der Ball wieder zurück und niemand wollte für die jeweils benötigten Unterstützungsleistungen zuständig sein.
Mehrere Gerichte (LSG Baden-Württemberg, L 4 KR 3741/20, Beschluss vom 25. März 2021; Sozialgericht Darmstadt, S 17 SO 115/21 ER, Beschluss vom 26.08.2021) haben nun klargestellt, dass es sich bei den benötigten Leistungen typischerweise um eine Sicherungspflege handelt, für welche die Krankenkasse zuständig ist. Wenn es im Tagesverlauf zu unvorhersehbar häufig schwankenden Blutzuckerwerten kommt – was bei Kindern wohl immer der Fall sein dürfte –, dann ist es notwendig, dass jederzeit Hilfe möglich ist.
Hierzu bedarf es dann auch während des Schulbesuchs einer ständigen Beobachtung, „damit in den jeweiligen unvorhersehbar auftretenden Situationen die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um Über- oder Unterzuckerung zu vermeiden“ (SG Darmstadt). Eltern haben es damit deutlich einfacher: Der Arzt kann dafür die benötigte Begleitperson als Maßnahme der „speziellen Krankenbeobachtung“ gemäß § 37 Absatz 2 SGB V zu Lasten der Krankenkasse verordnen.
Höhere Steuerfreibeträge
Ebenfalls erfreulich: Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es deutlich höhere Steuerfreibeträge, wenn ein Grad der Behinderung festgestellt wurde. Die Beträge wurden verdoppelt: Wer einen GdB von 50 hat, der kann nun 1140 Euro von der Steuer abziehen. Für Kinder mit Diabetes, bei denen das Merkzeichen H festgestellt wurde (dies erfolgt auf Antrag bis zum 16. Lebensjahr), können die Eltern nun sogar einen Betrag von 7.400 Euro geltend machen.
Geld zurück gibt es auch für Menschen mit einem GdB von weniger als 50: Bislang erhielten diese nur dann einen Steuerfreibetrag, „wenn gesetzliche Renten oder andere laufende Bezüge bezogen werden oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typische Berufskrankheit vorliegt.“ Bei Diabetes waren diese Voraussetzungen jedoch meist nicht erfüllt, sodass ein GdB von 30 oder 40 in der Regel keine Steuererleichterung brachte.
Mit dem Steuerjahr 2021 entfallen diese Voraussetzungen: Bei einem GdB von 30 kann man nun 620 Euro, bei einem GdB von 40 sogar 860 Euro von der Steuer abziehen. Wichtig: Diese Steuererleichterungen gibt es nur, wenn der GdB entweder bereits festgestellt ist oder der Antrag auf Feststellung einer Behinderung noch in 2021 gestellt wurde.
Ein Ohr für Ihre Anliegen
Mit diesen positiven Nachrichten schließe ich nun meinen Rückblick. Und bedanke mich an dieser Stelle nun bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre zahlreichen E-Mails und Zuschriften. Viele solcher Fragen konnte ich zeitnah in meiner Rubrik aufbereiten, sodass auch andere Betroffene profitieren konnten. Das macht das Diabetes-Journal seit vielen Jahren aus: Wir haben ein Ohr für Ihre Anliegen. Das Diabetes-Journal ist ein Heft für alle Patienten, auch für Menschen mit „Typ-F-Diabetes“ – die Familienmitglieder.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein glückliches, gesundes neues Jahr mit allzeit erfreulichen Werten!
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (1) Seite 46-47
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olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 16 Stunden
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliverzojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 18 Stunden
Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂
darktear postete ein Update vor 4 Tagen, 9 Stunden
Hallo,
hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁LG Sandra
- olivers antwortete vor 2 Tagen, 16 Stunden
Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
Gruß Oliver - darktear antwortete vor 18 Stunden, 40 Minuten
@olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne ProblemeGruß Sandra



