Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie erreicht man eine ganzheitliche Beurteilung beim Pflegegrad?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie erreicht man eine ganzheitliche Beurteilung beim Pflegegrad?

Den Pflegegrad bei Diabetes durchzusetzen ist oft ein langer Weg, besonders wenn mehrere Erkrankungen vorliegen. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, wie eine lückenlose Dokumentation dabei helfen kann, eine ganzheitliche Beurteilung zu erreichen.

Die Frage

Unser Sohn Leon ist 12 Jahre alt und “leidet” an Diabetes, ADS, Zöliakie und LRS.

Wir befinden uns schon seit mehr als 2 Jahren im Rechtsstreit mit der Krankenkasse bezüglich des Pflegegrades. Wir wissen, wie viel Aufwand die ganze Familie leisten muss, um Leon optimal betreuen zu können. Leider sind die bisherigen Gutachter der Meinung, dass der Pflegeaufwand nicht sonderlich groß ist, da sie jede Krankheit einzeln bewerten und keinen Zusammenhang bilden.

Sie kommen immer auf einen Pflegegrad 1, wobei wir mit den offiziellen Bewertungsbogen immer mindestens auf Pflegegrad 2 kommen. Wir sind jetzt auf der Suche nach einem Gutachter, der das komplette Krankheitsbild bewerten kann. Können Sie uns hierbei weiterhelfen? Kennen Sie einen Gutachter, der die Kompetenz besitzt, das Krankheitsbild objektiv zu beurteilen?

Marc M.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann ich Ihnen hier keinen Gutachter benennen, die Bewertung erfolgt auch immer für den jeweiligen und konkreten Einzelfall.

Nach meiner Erfahrung berücksichtigen Gutachter in der Tat oft den hohen Aufwand nicht bzw. nicht vollständig. Dies liegt allerdings auch oft daran, dass eine ungenügende Dokumentation vorgelegt wird.

Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise:Das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse basiert auf Grundlage des Begutachtungsinstruments, einem aus mehreren Modulen bestehenden Fragenkatalog. Gehen Sie jede einzelne Position des erhaltenen Gutachtens durch und prüfen, ob bzw. inwieweit der Gutachter die Einschränkung bzw. den erforderlichen Pflegeaufwand zutreffend berücksichtigt hat. Nehmen Sie dann zu jeder einzelnen Position ausführlich Stellung und begründen Sie, warum aus Ihrer Sicht mehr Punkte dafür vergeben werden müssten.

So wird beispielsweise häufig vergessen, dass es im Zustand einer Unterzuckerung häufig zu Abwehrverhalten des Kindes kommt. Dies erfordert dann zusätzlichen Aufwand und muss deswegen auch zusätzlich bepunktet werden. Auch erhebliche Störungen der Nachtruhe, beispielsweise durch Messungen oder Alarme, sollten durch entsprechende Punktzahlen angemessen widergespiegelt sein. Hierzu ist es aber wichtig, dass eine entsprechende Dokumentation vorgelegt werden kann, aus der die Anzahl und Dauer der nächtlichen Störungen plausibel belegt wird.

Ich empfehle, ein auf den Diabetes abgestimmtes Pflegetagebuch zu führen, in dem die Aufwände umfassend dokumentiert sind. Sollte es zu einer Nachbegutachtung kommen, dann bestehen Sie darauf, dass der Gutachter mit Ihnen die einzelnen Schritte durchgeht und Ihre Dokumentation berücksichtigt.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (3) Seite 51

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 23 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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