- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
2 Minuten
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.
Die Frage
Wir planen eine längere Skandinavien-Tour mit dem Wohnmobil und werden wohl einige Monate wegbleiben. Damit ich den entsprechenden Insulinvorrat mitnehmen kann, habe ich um ein Rezept für die entsprechend größere Menge Insulin gebeten. Mein Arzt behauptet jetzt aber, dass er mir nur eine Verordnung für maximal einen 3-Monatsbedarf ausstellen dürfe – das reicht mir aber nicht; ich kann ja den Urlaub nicht extra für ein neues Rezept unterbrechen. Stimmt die Aussage des Arztes denn wirklich und es gibt keine Ausnahmemöglichkeit?
Egon K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Die Auskunft Ihres Arztes ist richtig. Die Krankenkasse muss grundsätzlich keine Leistungen übernehmen, wenn und solange gesetzlich Versicherte sich nicht nur kurzfristig im Ausland aufhalten. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 16 SGB V); der Arzt darf daher tatsächlich nur für längstens drei Monate im Voraus die erforderlichen Medikamente verordnen. Wenn der Aufenthalt im Ausland länger dauert, ist eine Verordnung nicht zulässig und der Arzt muss damit rechnen, dass es zu Regressforderungen seitens der Krankenkasse kommt.
Eine Möglichkeit wäre, dass Sie aus dem Urlaub telefonisch ein neues Rezept in Form einer “Auslandsverschreibung” bzw. “grenzüberschreitenden Verschreibung” erbitten, welches Ihnen dann an eine feste Adresse (z. B. auf einen Campingplatz) im Urlaubsland geschickt wird. Diese Verschreibung können Sie dann grundsätzlich in jedem Land der Europäischen Union (EU) einlösen. Ein spezielles Rezeptformular wird dafür nicht benötigt.
Allerdings sollte beachtet werden, dass das konkrete Insulin womöglich nicht unter demselben Namen wie in Deutschland bzw. in der verordneten Darreichungsform im Urlaubsland erhältlich oder zugelasssen ist. Die Verordnung sollte daher alle erforderlichen Angaben enthalten, damit ein Apotheker im Urlaubsland das benötigte Medikament in richtiger Dosierung ermitteln kann.
Weitere Informationen dazu finden sich auf dem Bürgerportal der Europäischen Union „Your Europe“.
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (7) Seite 46
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 20 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 20 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
