Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?

Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

Die Frage

Wir planen eine längere Skandinavien-Tour mit dem Wohnmobil und werden wohl einige Monate wegbleiben. Damit ich den entsprechenden Insulinvorrat mitnehmen kann, habe ich um ein Rezept für die entsprechend größere Menge Insulin gebeten. Mein Arzt behauptet jetzt aber, dass er mir nur eine Verordnung für maximal einen 3-Monatsbedarf ausstellen dürfe – das reicht mir aber nicht; ich kann ja den Urlaub nicht extra für ein neues Rezept unterbrechen. Stimmt die Aussage des Arztes denn wirklich und es gibt keine Ausnahmemöglichkeit?

Egon K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Die Auskunft Ihres Arztes ist richtig. Die Krankenkasse muss grundsätzlich keine Leistungen übernehmen, wenn und solange gesetzlich Versicherte sich nicht nur kurzfristig im Ausland aufhalten. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 16 SGB V); der Arzt darf daher tatsächlich nur für längstens drei Monate im Voraus die erforderlichen Medikamente verordnen. Wenn der Aufenthalt im Ausland länger dauert, ist eine Verordnung nicht zulässig und der Arzt muss damit rechnen, dass es zu Regressforderungen seitens der Krankenkasse kommt.

Eine Möglichkeit wäre, dass Sie aus dem Urlaub telefonisch ein neues Rezept in Form einer “Auslandsverschreibung” bzw. “grenzüberschreitenden Verschreibung” erbitten, welches Ihnen dann an eine feste Adresse (z. B. auf einen Campingplatz) im Urlaubsland geschickt wird. Diese Verschreibung können Sie dann grundsätzlich in jedem Land der Europäischen Union (EU) einlösen. Ein spezielles Rezeptformular wird dafür nicht benötigt.

Allerdings sollte beachtet werden, dass das konkrete Insulin womöglich nicht unter demselben Namen wie in Deutschland bzw. in der verordneten Darreichungsform im Urlaubsland erhältlich oder zugelasssen ist. Die Verordnung sollte daher alle erforderlichen Angaben enthalten, damit ein Apotheker im Urlaubsland das benötigte Medikament in richtiger Dosierung ermitteln kann.

Weitere Informationen dazu finden sich auf dem Bürgerportal der Europäischen Union „Your Europe“.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (7) Seite 46

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  • mr postete ein Update vor 11 Stunden, 38 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).