- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?
2 Minuten

Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.
Die Frage
Ich habe seit über 30 Jahren Diabetes mit starker Neuropathie, seit einigen Monaten habe ich allerdings zeitweise so starke Schmerzen, dass ich es nur mit massiven Schmerzmitteln und Opiaten aushalte. Dennoch lassen wir uns das Leben nicht vermiesen – im Sommerurlaub planen wir nun erstmals wieder eine längere Reise.Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob ich meine Medikamente problemlos im Flieger bzw. ins Ausland mitnehmen kann, denn ich möchte dort keinen Ärger riskieren.
Claudia S.
Die Antwort von Oliver Ebert
Tatsächlich ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten, denn es müssen die jeweiligen Gesetze des Ziellands sowie etwaiger Transitländer beachtet werden.
Die Mitnahme von Insulin und “normalen” Medikamenten im Handgepäck ist in der Regel unproblematisch, sofern Sie eine entsprechende Bescheinigung des Arztes mitführen. Dort sollte möglichst genau aufgeführt sein, welche Medikamente und Hilfsmittel Sie aus ärztlicher Sicht permanent bei sich führen sollten. Wichtig dabei ist, dass die Bescheinigung nicht nur pauschal ausgestellt wird (z. B. „Patient benötigt Insulin und Diabetes-Hilfsmittel“). Um Missverständnisse bzw. Unklarheiten zu vermeiden, sollte möglichst detailliert aufgelistet sein, was konkret benötigt wird.
Bei Medikamenten empfiehlt es sich, dass nicht nur der Name des Präparats aufgeführt ist, sondern auch die wesentlichen Inhaltsstoffe (z. B. „Metformin“) sowie die empfohlene Dosierung genannt werden. Dies kann auch deswegen wichtig sein, falls Sie im Urlaubsland ein Ersatzmedikament benötigen, welches möglicherweise einen anderen Namen hat bzw. von einem anderen Hersteller stammt.
Problematischer ist das Mitführen der Schmerzmittel bzw. Opiate: Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) darf man ärztlich verschriebene Betäubungsmittel nur dann mitnehmen, wenn eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung auf amtlichem Vordruck mitgeführt wird. Die Bescheinigung muss vor Reiseantritt von der zuständigen Behörde beglaubigt sein und ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
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Für Reisen in Länder außerhalb des „Schengen-Raums“ gibt es jedoch keine einheitlichen Regelungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln. Man sollte daher unbedingt im Vorfeld rechtzeitig abklären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Medikamente in das betreffende Land eingeführt werden dürfen. Manche Länder haben hier sehr strikte Bestimmungen. Mitunter sind spezielle Genehmigungen nötig oder die Einfuhr ist nur bis zu bestimmten Mengen oder gar nicht zulässig. Der Besitz selbst geringer Mengen von Betäubungsmitteln kann in vielen Ländern zu drakonischen Strafen führen. Ausnahmen aus medizinischen Gründen werden nicht überall anerkannt bzw. sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht nur das Ziel- bzw. Urlaubsland, sondern auch alle Transitländer, die Sie bei der Reise betreten wollen, abgeklärt werden müssen.
Die Kosten für eine ärztliche Reisebescheinigung werden nicht von der Krankenkasse getragen und müssen daher von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Auch die amtliche Beglaubigung ist kostenpflichtig (meist etwa 15 bis 20 Euro pro Bescheinigung).
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (7) Seite 47
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thomas55 postete ein Update vor 2 Stunden, 30 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 20 Stunden
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




