Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?

Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.

Die Frage

Ich habe seit über 30 Jahren Diabetes mit starker Neuropathie, seit einigen Monaten habe ich allerdings zeitweise so starke Schmerzen, dass ich es nur mit massiven Schmerzmitteln und Opiaten aushalte. Dennoch lassen wir uns das Leben nicht vermiesen – im Sommerurlaub planen wir nun erstmals wieder eine längere Reise.Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob ich meine Medikamente problemlos im Flieger bzw. ins Ausland mitnehmen kann, denn ich möchte dort keinen Ärger riskieren.

Claudia S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Tatsächlich ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten, denn es müssen die jeweiligen Gesetze des Ziellands sowie etwaiger Transitländer beachtet werden.

Die Mitnahme von Insulin und “normalen” Medikamenten im Handgepäck ist in der Regel unproblematisch, sofern Sie eine entsprechende Bescheinigung des Arztes mitführen. Dort sollte möglichst genau aufgeführt sein, welche Medikamente und Hilfsmittel Sie aus ärztlicher Sicht permanent bei sich führen sollten. Wichtig dabei ist, dass die Bescheinigung nicht nur pauschal ausgestellt wird (z. B. „Patient benötigt Insulin und Diabetes-Hilfsmittel“). Um Missverständnisse bzw. Unklarheiten zu vermeiden, sollte möglichst detailliert aufgelistet sein, was konkret benötigt wird.

Bei Medikamenten empfiehlt es sich, dass nicht nur der Name des Präparats aufgeführt ist, sondern auch die wesentlichen Inhaltsstoffe (z. B. „Metformin“) sowie die empfohlene Dosierung genannt werden. Dies kann auch deswegen wichtig sein, falls Sie im Urlaubsland ein Ersatzmedikament benötigen, welches möglicherweise einen anderen Namen hat bzw. von einem anderen Hersteller stammt.

Problematischer ist das Mitführen der Schmerzmittel bzw. Opiate: Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) darf man ärztlich verschriebene Betäubungsmittel nur dann mitnehmen, wenn eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung auf amtlichem Vordruck mitgeführt wird. Die Bescheinigung muss vor Reiseantritt von der zuständigen Behörde beglaubigt sein und ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Für Reisen in Länder außerhalb des „Schengen-Raums“ gibt es jedoch keine einheitlichen Regelungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln. Man sollte daher unbedingt im Vorfeld rechtzeitig abklären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Medikamente in das betreffende Land eingeführt werden dürfen. Manche Länder haben hier sehr strikte Bestimmungen. Mitunter sind spezielle Genehmigungen nötig oder die Einfuhr ist nur bis zu bestimmten Mengen oder gar nicht zulässig. Der Besitz selbst geringer Mengen von Betäubungsmitteln kann in vielen Ländern zu drakonischen Strafen führen. Ausnahmen aus medizinischen Gründen werden nicht überall anerkannt bzw. sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht nur das Ziel- bzw. Urlaubsland, sondern auch alle Transitländer, die Sie bei der Reise betreten wollen, abgeklärt werden müssen.

Die Kosten für eine ärztliche Reisebescheinigung werden nicht von der Krankenkasse getragen und müssen daher von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Auch die amtliche Beglaubigung ist kostenpflichtig (meist etwa 15 bis 20 Euro pro Bescheinigung).


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (7) Seite 47

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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