Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Schwerbehinderung – ist Widerspruch bei drohender GdB-Herabstufung möglich?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Schwerbehinderung – ist Widerspruch bei drohender GdB-Herabstufung möglich?

Droht bei Diabetes eine GdB-Herabstufung, lohnt Widerspruch – selbst wenn er wenig Aussicht auf Erfolg hat. Rechtsexperte Oliver Ebert zeigt, warum ein Rechtsmittelverfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung dennoch entscheidende Zeit verschaffen kann – etwa für die vorgezogene Altersrente.

Die Frage

Ich habe vor vielen Jahren aufgrund meines Diabetes einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis erhalten. In fünf Monaten werde ich nun 62 Jahre alt und wollte dann eigentlich vorzeitig in Altersrente gehen. Vor einiger Zeit habe ich vom Versorgungsamt ein Schreiben bekommen, dass die Voraussetzungen der Schwerbehinderung überprüft würden. Ich habe daraufhin den beiliegenden Fragebogen zurückgeschickt und darauf hingewiesen, dass sich an meinem Diabetes nichts geändert hat.

Vor knapp 6 Wochen kam nun ein Bescheid, dass ich auf einen GdB 40 herabgestuft werde. Denn es lägen keine “erheblichen Einschnitte” vor, die sich “gravierend” auf meine Lebensführung auswirken würden. Tatsächlich bin ich sehr gut eingestellt und habe so gut wie keine Einschränkungen.Daraufhin habe ich mich anwaltlich beraten lassen; der Anwalt hat mir mitgeteilt, dass die Rechtsprechung zwischenzeitlich sehr streng sei und man hier wohl nichts machen könne. Selbst der GdB 40 sei in meinem Fall durchaus fraglich. Er riet mir daher ab, Widerspruch einzulegen, damit ich nicht womöglich noch weiter herabgestuft werde.

Nun ist der Bescheid rechtskräftig und ich muss den Schwerbehindertenausweis zurückgeben. Habe ich hier einen Fehler gemacht bzw. hätte ich Widerspruch einlegen sollen?

Nina P.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider wurden Sie hier nicht gut beraten. Der Anwalt hat zwar insoweit recht, dass in Ihrem Fall wohl die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung nicht mehr vorliegen und ein Widerspruch bzw. eine etwaige Klage daher wohl erfolglos geblieben wären. Allerdings hätten die Rechtsmittel aufschiebende Wirkung gehabt, d. h. der Schwerbehindertenstatus hätte noch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter fortbestanden. Unter Ausschöpfung aller verfahrenstaktischer Möglichkeiten kann man ein Verfahren für recht lange Zeit verzögern.

In Ihrem Fall hätte das ganz sicher noch gereicht, um ab dem 62. Geburtstag die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss nur zum Rentenbeginn vorliegen, ein späterer Wegfall der Voraussetzungen hat keine Auswirkungen auf eine bereits begonnene Rente. Auch wenn der Widerspruch bzw. eine anschließende Klage vor dem Sozialgericht dann am Ende letztlich doch erfolglos geblieben wären – das Rechtsmittelverfahren hätte Ihnen auf jeden Fall den benötigten zeitlichen Spielraum verschafft, um die vorgezogene Altersrente noch erhalten zu können.

Da die Rechtsmittel zudem auch kostenfrei sind, kann ich nicht verstehen, warum man Ihnen hier von der Ausschöpfung des Rechtswegs abgeraten hat. Das – ohnehin eher theoretische – Risiko, womöglich auf einen GdB 30 herabgestuft zu werden, ist zu vernachlässigen und hätte schlimmstenfalls nur einen etwas geringeren Steuerfreibetrag bedeutet.Ich halte es daher nicht für ausgeschlossen, dass Sie gegen den Anwalt möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen dieser fehlerhaften Beratung geltend machen können.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (5) Seite 49

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  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

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