Schwerbehinderten-Ausweis und Führerschein: Arbeiten Behörden zusammen?

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Schwerbehinderten-Ausweis und Führerschein: Arbeiten Behörden zusammen? | Foto: Kaluya Stock - stock.adobe.com
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Schwerbehinderten-Ausweis und Führerschein: Arbeiten Behörden zusammen?

In vielen Landkreisen ist das für den Schwerbehinderten-Ausweis zuständige Versorgungsamt beim gleichen Behörden-Träger (z. B. Landkreis, Landratsamt) angesiedelt wie die Führerschein-Stelle. Manche Menschen mit Diabetes haben daher Bedenken, dass ein Antrag auf Anerkennung eines Behinderungs-Grads zu Problemen mit dem Führerschein führen könnte, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von den dort genannten Beeinträchtigungen durch den Diabetes erfährt. Sind solche Bedenken berechtigt?

Die Teilnahme am Straßenverkehr mit Pkw, Lkw oder Motorrad setzt voraus, dass der Fahrer über die erforderliche Fahreignung verfügt. Dies bedeutet: Man muss körperlich und geistig in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen. Geregelt ist dies u.a. in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß § 11 FeV müssen Personen, welche Kraftfahrzeige führen wollen, die „hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen“.

Selbstverständlich muss man nicht absolut gesund sein, um Auto fahren zu dürfen. Aber manche Krankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen können sich auf die Fahreignung auswirken. Die Anlage zur FeV enthält daher einige solcher Erkrankungen und Mängel, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können.

Dort ist auch geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen man dann noch fahren darf bzw. den Führerschein bekommt. Neben beispielsweise Schlaf-Apnoe, also längeren Atempausen beim Schlafen, oder Herz-Problemen ist dort auch der Diabetes ausdrücklich genannt.

Oft Gutachten für Fahreignung erforderlich

Wenn die Führerscheinbehörde vom Diabetes erfährt, kann es daher passieren, dass der Betroffene auf eigene Kosten ein verkehrsmedizinisches Gutachten beibringen muss, um seine Fahreignung nachzuweisen. Dabei kann die Behörde auch bestimmen, ob das Gutachten von einem verkehrsmedizinisch erfahrenen Facharzt (Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe), einem Amtsarzt oder einem Betriebsmediziner erstellt werden soll.

§ 11 Absatz 2 FeV

„Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung (…) begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (…) anordnen.“ Solche „Tatsachen“ liegen aber nicht erst dann vor, wenn ein Unfall passiert oder jemand „auffällig“ geworden ist. Denn gemäß FeV darf die Fahrerlaubnisbehörde bereits dann Bedenken haben, „wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen“.

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
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