- Soziales und Recht
Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“: Was ist neu in der zweiten Auflage?
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Fast alle Menschen mit Diabetes können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl privat als auch beruflich. Diese Aussage wird nun auch von der zweiten Auflage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ nochmals bestätigt, die im November 2025 von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) vorgestellt wurde. Oliver Ebert ist Mitglied des Ausschusses Soziales der DDG, hat die Leitlinie in der ersten Auflage mit koordiniert und auch bei der zweiten Auflage mitgeschrieben. Was sind die wesentlichen Inhalte der Neuauflage?
Ärzte müssen bei jedem Patienten prüfen, ob dieser aufgrund seiner Krankheit oder Medikamente (noch) am Straßenverkehr teilnehmen darf, und dann entsprechend aufklären. Die Patienten sollten sich an die entsprechenden Empfehlungen des Arztes halten.
Wer gegen den Rat des Arztes trotzdem Auto fährt, geht ein hohes Risiko ein und macht sich meist auch strafbar (§ 315c Strafgesetzbuch). Welche Kriterien der Arzt dabei aus fachlicher Sicht zu beachten hat, wird in Leitlinien beschrieben. Eine solche Leitlinie gibt es seit 2017 auch für Diabetes und Straßenverkehr. Diese wurde im November 2025 aktualisiert.
Auto fahren ohne schwere Unterzuckerungen
Das Erfreuliche: Auch die neue Auflage der Leitlinie bestätigt, dass „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes“ grundsätzlich alle Fahrzeuge führen können. Somit muss aus medizinischer Sicht nur selten vom Autofahren abgeraten werden. Im Vergleich zur ersten Auflage wurde die Leitlinie umfassend an den aktuellen Stand der Behandlung angepasst.
Besonders betont wird, dass kontinuierliche Glukose-Messung (CGM) und Hybrid-Closed-Loop- bzw. AID-Systeme, also Systeme zur automatisierten Insulin-Dosierung, inzwischen eine wichtige Rolle spielen und die Stoffwechselführung bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes deutlich verändert haben.
Leitlinie Straßenverkehr
- Wer Unterzuckerungen rechtzeitig erkennen kann, darf grundsätzlich Auto fahren.
- Patienten dürfen sich nicht blind auf Diabetes-Technik (CGM, AID) verlassen.
- Empfehlungen des Arztes sind zu beachten und Alarmgrenzen bei CGM sinnvoll einzustellen.
➤ Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge der Gruppe 1 (private Nutzung von Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen, Motorräder) sicher führen. Ebenso wie Lkw und Busse der Gruppe 2 (schwere Lkw, Omnibusse). Der Patient muss aber in der Lage sein, eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) rechtzeitig zu bemerken und dann richtig zu reagieren.
Wer in den letzten 12 Monaten wiederholt im Wachzustand in eine schwere Unterzuckerung kam und dort Hilfe benötigte, darf allerdings so lange nicht mehr fahren, bis sich die Stoffwechsellage wieder stabilisiert hat und das Wahrnehmen von Unterzuckerungen wieder ausreichend ist. Auch ausgeprägte Überzuckerungen mit Sehstörungen oder Trübung des Bewusstseins können die Fahreignung zeitweise ausschließen.
Blutzuckerwerte müssen im sicheren Bereich liegen
Wichtig ist, dass eine Fahrt nur dann begonnen wird, wenn der Blutzucker- bzw. Glukosewert im sicheren Bereich ist. Die Leitlinie empfiehlt einen Glukosewert von 90 mg/dl bzw. 5,0 mmol/l, bei Schwangeren gelten 80 mg/dl bzw. 4,4 mmol/l, damit ausreichend Sicherheitsreserve besteht.
Während der Fahrt sollen Warnzeichen einer Hypoglykämie und fallende Werte ernst genommen werden. Sinkt der Glukosewert in den Bereich von 70 mg/dl bzw. 3,9 mmol/l oder treten Symptome auf, sollte man die Fahrt sofort unterbrechen und schnell wirksame Kohlenhydrate zu sich nehmen. Man darf erst dann weiterfahren, wenn der Glukosewert wieder in einem sicheren Bereich ist.
Bei seiner Aufklärung muss der Arzt den Patienten nicht nur über Zielwerte und Hypoglykämie-Symptome informieren, sondern auch konkrete Verhaltensempfehlungen vor und während der Fahrt geben und diese Aufklärung nachvollziehbar dokumentieren. Liegt aus Sicht des Arztes keine Fahrtauglichkeit vor, muss er dies dem Patienten deutlich sagen und ihm vom Autofahren abraten, also ein ärztliches Fahrverbot aussprechen.
Moderne Hilfsmittel bieten mehr Sicherheit
Der zunehmende Einsatz von CGM- und AID-Systemen hat die Diabetestherapie maßgeblich verändert. Diese Technologien tragen zu einer höheren Stabilität der Glukosewerte bei. Sie können damit das Risiko von Unterzuckerungen auch während des Fahrens verringern. Die neue Auflage der Leitlinie befasst sich nun auch ausführlich mit solchen Hilfsmitteln. Der Einsatz von CGM, Insulinpumpe oder AID wird in vielen Fällen ausdrücklich empfohlen, weil dadurch unerwartete Unterzuckerungen und damit auch Einschränkungen der Fahreignung verringert werden können.
Dank dieser Technik – vor allem der Alarme – können so auch solche Menschen (wieder) Auto fahren, die eine leicht gestörte Wahrnehmung von Unterzuckerungen haben. Betont wird jedoch, dass solche technischen Hilfsmittel die Verantwortung des Fahrers nicht ersetzen. Alarme müssen so eingestellt sein, dass sie rechtzeitig erfolgen und auch wahrgenommen werden.
Technologie ersetzt nicht eigene Verantwortung
Während der Fahrt dürfen auch Diabetes-Hilfsmittel nicht bedient werden; ein kurzes Antippen zum Einschalten des Displays ist aber grundsätzlich zulässig. Es empfiehlt sich daher, die Geräte in Blickrichtung anzubringen. Auch Blutzucker-Selbstmessungen, Sensorwechsel oder Änderungen von Einstellungen an der Insulinpumpe gehören in Fahrpausen und nicht an das Steuer. Für längere Fahrten wird empfohlen, zusätzlich zur Technik auf geplante Pausen mit Glukosekontrollen zu achten und ausreichend Kohlenhydrate mitzuführen.
Die Leitlinie weist allerdings auch darauf hin, dass es trotz der weiten Verbreitung von CGM und AID bisher noch keine belastbaren Studien gibt, die durch diese Technik eine tatsächliche Verringerung von Verkehrsunfällen belegen, sodass Vorsicht und Eigenverantwortung weiterhin entscheidend bleiben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf speziellen Situationen. Bei Jugendlichen und Fahranfängern wird eine frühzeitige Aufklärung über die Auswirkungen von Unter- und Überzuckerungen auf die Fahrsicherheit gefordert, bereits im Zusammenhang mit Fahrradverkehr und begleitetem Fahren. Bei Hinweisen auf Demenz oder deutliche geistige Störungen ist eine fachärztliche Abklärung erforderlich. In fortgeschrittenen Stadien ist das Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (5) Seite 50-51
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moira postete ein Update vor 16 Stunden, 21 Minuten
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp? -
irenesutter postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 1 Woche
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 6 Tagen, 12 Stunden
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
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lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Woche, 2 Tagen
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-mai-2026/Wer ist dabei?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Mai – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 11. Mai! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]

