Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“: Was ist neu in der zweiten Auflage?

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Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“: Was ist neu in der zweiten Auflage? | Foto: Jiraphat – stock.adobe.com
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Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“: Was ist neu in der zweiten Auflage?

Fast alle Menschen mit Diabetes können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl privat als auch beruflich. Diese Aussage wird nun auch von der zweiten Auflage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ nochmals bestätigt, die im November 2025 von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) vorgestellt wurde. Oliver Ebert ist Mitglied des Ausschusses Soziales der DDG, hat die Leitlinie in der ersten Auflage mit koordiniert und auch bei der zweiten Auflage mitgeschrieben. Was sind die wesentlichen Inhalte der Neuauflage?

Ärzte müssen bei jedem Patienten prüfen, ob dieser aufgrund seiner Krankheit oder Medikamente (noch) am Straßenverkehr teilnehmen darf, und dann entsprechend aufklären. Die Patienten sollten sich an die entsprechenden Empfehlungen des Arztes halten.

Wer gegen den Rat des Arztes trotzdem Auto fährt, geht ein hohes Risiko ein und macht sich meist auch strafbar (§ 315c Strafgesetzbuch). Welche Kriterien der Arzt dabei aus fachlicher Sicht zu beachten hat, wird in Leitlinien beschrieben. Eine solche Leitlinie gibt es seit 2017 auch für Diabetes und Straßenverkehr. Diese wurde im November 2025 aktualisiert.

Auto fahren ohne schwere Unterzuckerungen

Das Erfreuliche: Auch die neue Auflage der Leitlinie bestätigt, dass „gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes“ grundsätzlich alle Fahrzeuge führen können. Somit muss aus medizinischer Sicht nur selten vom Autofahren abgeraten werden. Im Vergleich zur ersten Auflage wurde die Leitlinie umfassend an den aktuellen Stand der Behandlung angepasst.

Besonders betont wird, dass kontinuierliche Glukose-Messung (CGM) und Hybrid-Closed-Loop- bzw. AID-Systeme, also Systeme zur automatisierten Insulin-Dosierung, inzwischen eine wichtige Rolle spielen und die Stoffwechselführung bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes deutlich verändert haben.

Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge der Gruppe 1 (private Nutzung von Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen, Motorräder) sicher führen. Ebenso wie Lkw und Busse der Gruppe 2 (schwere Lkw, Omnibusse). Der Patient muss aber in der Lage sein, eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) rechtzeitig zu bemerken und dann richtig zu reagieren.

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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