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Das Bundessozialgericht hat mit dem genannten Urteil (den Volltext finden Sie auf meiner Seite
Aufgrund dieser klaren Vorgaben wird eine Verordnung von CGM-Systemen bis zur Entscheidung des G-BA allenfalls in wenigen Ausnahmefällen noch in Betracht kommen. Man wird dazu vorbringen (und nachweisen) müssen, dass ansonsten erhebliche Gesundheits- oder Lebensgefahr besteht, die nur durch ein solches System vermieden werden kann.
Eine Entscheidung des G-BA ist wohl frühestens in Mitte 2016 zu erwarten. Der bisherige Verfahrensstand lässt allerdings darauf hoffen, dass der medizinische Nutzen solcher Systeme grundsätzlich anerkannt wird und Kassenpatienten dann auch bald – ohne die bisherigen Klimmzüge – mit einem CGM-System versorgt werden können.
Allerdings ist bereits jetzt klar: Auch dann wird nicht jeder Patient ein CGM bekommen. Mutmaßlich wird der G-BA eine Verordnung von CGM-Systemen nur in bestimmten Ausnahmefällen als notwendig erachten, vor allem bei Kindern oder solchen Patienten, die schwere Unterzuckerungen nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen können.
Tipp: Wer gleich informiert werden will, der kann sich unter
Das FreeStyle Libre (FGM) unterscheidet sich nun zwar in einigen Aspekten von CGM-Systemen, allerdings macht in der Tat auch das FreeStyle Libre eine kontinuierliche Messung der Glukose im Unterhautfettgewebe. Der Unterschied: Beim FGM werden die Daten nicht wie beim CGM automatisch an den Empfänger gesendet, sondern der Patient muss einen Scan-Vorgang vornehmen, um die seit dem letzten Scan aufgelaufenen – zwischenzeitlich vom FreeStyle-Libre-Sensor kontinuierlich gemessenen – Werte auf den Empfänger zu übertragen.
Insoweit scheint das nunmehrige Vorgehen der Krankenkassen konsequent. Diese sind verpflichtet, gesetzmäßig zu handeln. Wenn das Bundessozialgericht – als höchste Instanz in Sozialgerichtssachen – insoweit vorgibt, wie die gesetzlichen Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind, dann darf sich eine Krankenkasse nicht einfach darüber hinwegsetzen.
Den Betroffenen bleibt natürlich die Möglichkeit, gegen entsprechende Ablehnungsbescheide vorzugehen und zu versuchen, eine individuelle Lösung bzw. eine neue Gerichtsentscheidung zu erkämpfen. Wichtig ist dabei, dass die medizinische Notwendigkeit für das FreeStyle Libre ausführlich und nachvollziehbar begründet werden kann; insbesondere warum über bloßen Komfort hinaus auch eine hohe Anzahl täglicher Selbstmessungen nicht den Therapieerfolg bringt. Die Erfolglosigkeit dieser Maßnahmen sollte durch entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden.
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