Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage von Dr. Klaus W.
Einer meiner Patienten befürchtet, wenn er neben seinem Diabetes auch die durch einen Augeninfarkt bestehenden Sehstörungen, die an einem Auge im Bereich eines Quadranten geringgradig bestehen, angibt, dass dies gegebenenfalls eine automatische Meldung an die Führerscheinbehörde nach sich ziehen könnte. Er möchte natürlich durch seinen Antrag keine Nachteile bezüglich der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr hervorrufen. Können Sie mir sagen, ob ein solches Vorgehen mit automatischer Meldung an weitere Behörden rechtens oder auch üblich ist?
Die Antwort von Oliver Ebert
Eine automatische Meldung bzw. eine Weitergabe dieser Daten vom Integrationsamt an die Führerscheinbehörde wäre rechtswidrig und ggf. sogar auch strafbar. Ich denke daher nicht, dass der Patient sich hier Sorgen machen muss. Wenn er noch mehr sichergehen will, dann könnte er die Behörde aber nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass er jegliche Weitergabe seiner Daten an andere Stellen untersagt.
Allerdings kann man natürlich nie ausschließen, dass ein Behördenmitarbeiter sich nicht rechtskonform verhält und solche Informationen möglicherweise informell auf dem “kleinen Dienstweg” rechtswidrig ausgetauscht werden – beispielsweise bei einem Gespräch in der Kantine zwischen den Sachbearbeitern der jeweiligen Behörden. Wenn die Führerscheinbehörde aufgrund solcher Informationen dann Maßnahmen einleiten will, könnte man über eine Akteneinsicht versuchen, Rückschlüsse auf deren Herkunft zu erhalten. Die betreffende Person müsste dann auch damit rechnen, dass der Patient womöglich Schadensersatz verlangt.
Oliver Ebert
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (9) Seite 50