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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche Fragen rund um das Thema Diabetes.
Ich bin seit meinem dritten Lebensjahr Typ-1-Diabetiker und hatte bis zu meinem 18. Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis. Mein Vater meinte, dass ich den Ausweis zu diesem Zeitpunkt zurückgeben könnte und so später weniger Probleme bei der Suche nach einer Anstellung haben würde. Nun habe ich mal nachgefragt, ob es einen Nachweis gibt, dass ich nicht mehr den Schwerbehindertenstatus habe. Leider nein. Generell würde ich gerne wissen, ob man überhaupt diesen Status wieder ablegen kann. Wenn ja: Kann ich im Versorgungsamt nachfragen, welchen Status ich habe?
Inzwischen bin ich 29 und denke darüber nach, einen solchen Ausweis zu beantragen, da ich mich in einem festen Arbeitsverhältnis befinde. Ist das grundsätzlich noch möglich, wenn man sich einmal dagegen entschieden hat?
Ulrich T., per e-mail
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass man den Schwerbehindertenstatus einfach ablegen kann. Die Behörde stellt nämlich nur fest, ob – und wie erheblich – jemand behindert ist. Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann wird zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ein Ausweis ausgestellt; mit diesem kann man dann Nachteilsausgleiche (z. B. besonderer Kündigungsschutz, Sonderurlaub) beanspruchen.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten vereinfachte Prüfungsvoraussetzungen; es wird in vielen Fällen problemlos eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr festgestellt. Danach gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Erwachsenen. Wird ein befristet ausgestellter Ausweis nicht verlängert, kann man damit keine Rechte mehr geltend machen. Allerdings muss man wissen: Da sich der Gesundheitszustand ja nicht ändert, ist man faktisch nach wie vor behindert – mangels Ausweis kann man das dann aber nicht mehr nachweisen.
Wenn man also eine Schwerbehinderung wirklich “loswerden” möchte, kann man beim Versorgungsamt einen Antrag auf Herabstufung stellen; in den meisten Fällen kommen die Ämter dem auch nach. Sinnvoll ist dies meines Erachtens allerdings nicht, denn eine einmal festgestellte Behinderung bleibt aktenkundig und man wird das – gerade in der heutigen Zeit – auch kaum mehr vollkommen ungeschehen machen können.
Sofern Sie Ihren Status nicht (mehr) wissen, können Sie diesen beim Versorgungsamt erfragen bzw. einen neuerlichen Nachweis für Ihre Unterlagen bekommen. Und selbstverständlich können Sie bei Änderung der Verhältnisse auch jederzeit einen neuen Antrag bzw. einen Antrag auf Erhöhung stellen.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (11) Seite 60
5 Minuten
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