- Soziales und Recht
Keine Teststreifenobergrenze
4 Minuten
Wie viele Teststreifen dürfen überhaupt vom Arzt verordnet werden? Unser Artikel vom April sorgte für Wirbel. Deshalb hier einige Erläuterungen von Rechtsanwalt Oliver Ebert.
Einige Missverständnisse
Zum Soziales-Artikel in Diabetes-Journal 4/2014 (Abb. 1, zum Beitrag) gab es viele Reaktionen und Fragen. Viele Leser haben uns bestätigt, dass auch ihr Arzt bislang von einer Obergrenze für Teststreifenverordnungen ausging und nun sehr dankbar über die klare Bestätigung war, dass es keine solchen Verordnungshöchstmengen gibt.
Allerdings haben einige Patienten den Beitrag offensichtlich falsch verstanden und beim Arzt eine vermeintlich unbegrenzt zustehende Teststreifenmenge eingefordert – was so nirgendwo stand und bei den Ärzten natürlich zu Verärgerung führte. Auch einige Ärzte haben sich gemeldet und bemängelt, dass mit dem Artikel ein ohnehin mitunter überzogenes Anspruchsdenken der Patienten zusätzlich gefördert würde. Zur Klarstellung hier nun einige Anmerkungen und Ergänzungen.
“Mein Arzt will mir trotzdem nicht mehr Teststreifen aufschreiben”
Manche Leser haben meinen Beitrag leider missverstanden; es ging nicht darum, dass jeder Patient einen unbegrenzten Anspruch auf Teststreifen hat – im Gegenteil. Ich hatte im Text daher ausdrücklich und mehrfach klargestellt, dass eine Verordnung immer medizinisch notwendig sein muss, es insbesondere auch keinen Freibrief gibt. Wenn der Arzt also selbst gar keine Notwendigkeit für die Verordnung einer höheren Teststreifenmenge sieht (oder sehen kann), dann darf er dafür auch kein Rezept ausstellen.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist keine Luxus- oder Überversorgung zulässig. Der Arzt darf Teststreifen – gleiches gilt übrigens auch für Medikamente – nur bis zu der Menge verordnen, die im Rahmen der Notwendigkeit gerade noch “ausreichend” ist. Im Klartext: Es darf nur das Mindestmaß verordnet werden, welches der Arzt für notwendig hält – natürlich in Absprache mit dem Patienten.
Stabile Werte – weniger Teststreifen
Es ist nachvollziehbar und ist meist auch sinnvoll, dass man den Blutzucker so oft wie möglich misst. Für die Teststreifenverordnung kommt es aber darauf an, ob es aus medizinischen Gründen wirklich “notwendig” ist, so häufig zu messen. Aus medizinischer Sicht ist eine hohe Messdichte aber oft gar nicht notwendig, vor allem wenn der Stoffwechsel des Patienten einigermaßen stabil ist. Diese Bewertung kann oft allein der Arzt treffen – und als Patient sollte man dies akzeptieren.
Verordnung muss zweckmäßig und wirtschaftlich
Oftmals ist es aber eben so, dass der Arzt sehr wohl eine höhere Menge an Teststreifen für notwendig hält – ein entsprechendes Rezept aber aus Angst vor einem Regress verweigert. Solche Ängste sind vollkommen unbegründet: Denn wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verordnung begründen kann, dann passiert ihm auch nichts. Allerdings muss seine Verordnung daneben zweckmäßig und wirtschaftlich sein – das bedeutet unter anderem, dass die Teststreifen vom Patienten auch tatsächlich therapiegemäß verwendet werden müssen und sich nicht etwa bei eBay wiederfinden dürfen.
Auch darf, wie bereits geschrieben, keine Luxus- oder Überversorgung stattfinden; es kann also nur die Menge verordnet werden, die aus Sicht des Arztes ausreichend ist – was nicht zwingend dasselbe ist, was der Patient für notwendig hält.
Regress: Horrorgeschichten ohne Grundlage
Es ist mir bislang noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Arzt rechtskräftig zu einem Regress wegen einer begründet notwendigen Teststreifenverordnung verurteilt worden wäre. In Arztkreisen kursieren zwar solche Horrorgeschichten – aber wenn man genauer nachfragt bzw. es vollständig betrachtet, dann spielten die Teststreifen dort tatsächlich keine entscheidende Rolle.
Manche Patienten haben allerdings auch ein überzogenes Anspruchsdenken und fordern manchmal gar unverschämt und ohne Begründung vom Arzt, dass dieser eine bestimmte Teststreifenmenge aufschreibt. Man darf sich als Patient dann aber nicht wundern, wenn der Arzt daraufhin auf stur schaltet und die bisherige Teststreifenmenge womöglich sogar noch reduziert.
Keine Teststreifen, wenn …
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Patient jegliche Mitwirkung verweigert, zum Beispiel das Messgerät bzw. Tagebuch immer beim Arztbesuch “vergisst”, oder die Streifen nicht therapiegerecht verwendet, dann dürfen im Zweifel überhaupt keine Streifen mehr verordnet werden. Eine Verordnung wäre dann unzulässig – selbst innerhalb der Orientierungsrahmen bzw. Richtgrößen.
Denn wenn die Teststreifen aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Patienten nicht überprüfbar bzw. zweckbestimmt im Rahmen der vorgesehenen Therapie eingesetzt werden (können), dann bringt eine solche Verordnung offensichtlich nicht viel – zumindest aus ärztlicher Sicht. Für den Arzt dürfte es dann sehr schwierig sein, eine medizinische Notwendigkeit anzunehmen oder die Zweckmäßigkeit der Messungen zu begründen.
Allein der Arzt entscheidet
Es besteht also keinesfalls ein Anspruch auf eine unbegrenzte Teststreifenmenge: Vielmehr entscheidet allein der Arzt, was aus medizinischer Sicht notwendig, ausreichend und zweckmäßig ist. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die vom Arzt verordnete Menge nicht ausreicht, dann teilen Sie ihm Ihre Bedenken mit bzw. schildern Sie ihm, warum Sie mit dieser Anzahl nicht klarkommen; ein regelmäßig geführtes Blutzuckertagebuch kann dabei durchaus hilfreich sein.
Hält der Arzt dann trotzdem keine höhere Menge für erforderlich, dann müssen Sie seine Entscheidung akzeptieren; in der Regel hat er dafür ja auch seine Gründe.
Umgekehrt gilt allerdings auch: Wenn der Arzt pauschal behauptet, dass er keine höhere Menge verordnen “dürfe” oder die Krankenkasse dies zuvor genehmigen müsse, dann sollten Sie ihn ruhig darauf hinweisen, dass dies so nicht stimmt. Hierzu können Sie dann auch auf meinen Artikel aus dem Diabetes-Journal verweisen.
“Keine Obergrenze”: Gilt das wirklich bundesweit?
Viele Leser haben nachgefragt, warum die Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe denn bundesweit gelte. Das ist ganz einfach: Die Verordnung von Teststreifen ist bundeseinheitlich im Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie in der Arzneimittel-Richtlinie geregelt. Kassenpatienten in beispielsweise Bayern, Sachsen oder Hessen haben daher Anspruch auf dieselbe Versorgung wie Patienten in Nordrhein-Westfalen.
von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Kontakt:
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart sowie Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (7) Seite 62-63
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Leben mit Diabetes
8 Minuten
- Soziales und Recht
4 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
moira postete ein Update vor 1 Tag, 21 Stunden
Meine Tochter ist ein großer Fan der Buchreihe Woodwalkers. In einem Band kommt wohl ein Woodwalker mit Diabetes typ 1 vor. Fand ich cool. Es wird Blutzucker gemessen und ein Unterzucker behandelt.
(Wen es interessiert Band 2.3) -
moira postete ein Update vor 3 Wochen
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
-
bloodychaos postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
-
ole-t1 antwortete vor 3 Wochen, 5 Tagen
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
-
