- Soziales und Recht
Neubewertung mit 16 Jahren
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Meine Tochter ist mit 13 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Sie hat damals auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Nun hat die Behörde (der Antrag auf jährliche Verlängerung läuft noch) aber durchblicken lassen, dass er nicht mehr verlängert werden würde, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein würden.
Welche Voraussetzungen sind gemeint? Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich an dieser Krankheit nichts ändern wird. Und da meine Tochter Ende 2013 16 Jahre alt geworden ist, kann das Alter doch eigentlich auch nicht der Grund sein. Oder ist das ein Missverständnis meinerseits und der Ausweis wird nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt?
Clemens R., per e-Mail
Oliver Ebert:
Die Diabetes-Erkrankung und der damit verbundene Therapieaufwand führen nicht automatisch zur Schwerbehinderteneigenschaft. Einen Schwerbehindertenausweis aufgrund Diabetes gibt es daher nicht bereits aufgrund einer intensivierten Insulintherapie bzw. einer Insulinpumpentherapie. Man muss zusätzlich nachweisen, dass man „durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt“ wird.
Da die Krankheit aber bei Kindern und Jugendlichen immer sehr hohe Belastungen mitbringt, sehen die Ämter diese Voraussetzungen in der Regel zumindest bis zum 16. Lebensjahr als gegeben an. Bis zu dem Alter wird daher meist unproblematisch eine Schwerbehinderung festgestellt, ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt sowie das Merkzeichen „H“ (für hilflos) erteilt. Danach gelten dieselben Anforderungen wie bei Erwachsenen; wir haben hierzu schon mehrfach berichtet.
Auf meiner Website www.diabetes-und-recht.de finden Sie mehr Informationen sowie eine Broschüre mit Tipps zur Antragstellung bzw. Begründung.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (9) Seite 58
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