- Soziales und Recht
Neuregelungen im Jahr 2015
4 Minuten
Zum 1. Januar 2015 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt einen Überblick.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe.
Sonderkündigungsrecht durch Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags
Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Das Sonderkündigungsrecht ist sehr versichertenfreundlich ausgestaltet:
Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Mitglied vor der ersten Erhebung und vor jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem Brief auf das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und die Übersicht des GKV Spitzenverbandes über die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen hinzuweisen. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2015: 0,9 Prozent) übersteigt, müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Mitglied in eine günstigere Kasse wechseln kann.
Ein Mitglied kann bis zum Ende des Monats kündigen, für den der neue bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Der Kassenwechsel vollzieht sich zwei Monate später. Bezogen auf Januar 2015 heißt das: Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder bis Ende Dezember anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Die Mitglieder haben bis Ende Januar Zeit zu kündigen. Der Eintritt in eine andere Krankenkasse ist zum 1. April 2015 möglich. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge, für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt der Bund die Zusatzbeiträge.
Erstes Pflegestärkungsgesetz
Mit dem “Ersten Gesetz zur Stärkung der Pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften” steigen die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige um insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Alle 2,6 Millionen Pflegebedürftigen – Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung – können von den besseren Leistungen profitieren.
Für die Pflege zu Hause stehen 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen profitieren von Leistungsverbesserungen im Umfang von einer Milliarde Euro. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Künftig beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab 1. Januar mit dem neuen Pflegeleistungs-Helfer einen Überblick über die Leistungen verschaffen, die ihre individuelle Situation verbessern können (Den Pflegeleistungs-Helfer und ausführliche Tabellen zu den Leistungsbeträgen finden Sie ab dem 1. Januar 2015 unter www.pflegestaerkungsgesetze.de).
Die Verbesserungen im Einzelnen
- Die Leistungsbeträge (Pflegegeld, Pflegesachleistungen für häusliche Pflege und weitere Leistungen im ambulanten und teilstationären Bereich sowie die Leistungen für vollstationäre Pflege) steigen pauschal um 4 Prozent, um die Preisentwicklung der letzten Jahre zu berücksichtigen (Beträge für 2012 eingeführte Leistungen steigen um 2,67 Prozentpunkte). Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden.
- Tages- und Nachtpflege können in vollem Umfang neben Geld- und Sachleistungen genutzt werden.
- Alle Pflegedürftigen haben Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege. Menschen mit Pflegestufen I bis III können diese Leistungen im Umfang von bis zu 104 Euro pro Monat abrechnen. Für Demenzkranke gelten Beträge von 104 und 208 Euro pro Monat. Neu sind Entlastungsleistungen, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistung kann für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
- Pflegebedürftige können für bestimmte Umbaumaßnahmen in der Privatwohnung, etwa den Einbau eines barrierefreien Badezimmers, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, können bis zu 16.000 Euro abgerechnet werden.
- Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse auf 40 Euro im Monat.
- Nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das ebenfalls zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, erhalten Angehörige, die etwa den Umzug in eine Pflegeeinrichtung begleiten oder eine akute Situation eines Pflegebedürftigen bewältigen müssen, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.
- Für stationäre Pflegeeinrichtungen steigt der Betreuungsschlüssel auf 1:20 (bisher 1:25). Damit kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte insgesamt um 25.000 auf 45.000 steigen.
- In einen Pflegevorsorgefonds fließen jährlich 1,2 Milliarden Euro aus Beitragseinnahmen. Der Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt.
- Im Vorgriff auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungssystems erhalten Demenzkranke, die nicht in der Pflegestufe 1 bis 3 eingestuft sind (Menschen mit anerkannter erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0) Zugang zu allen ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung.
- Der Anreiz zur Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen nach tariflichen bzw. entsprechenden kirchlichen Vereinbarungen wird gestärkt.
Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf jährlich 54.900 Euro (2014: 53.550 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf jährlich 49.500 Euro (2014: 48.600 Euro) bzw. auf monatlich 4.125 Euro (2014: 4.050 Euro).
- Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf 2.835 Euro monatlich (2014: 2.765 Euro).
- Die genannten Rechengrößen gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.
Weitere wichtige Regelungen
- Die elektronische Gesundheitskarte gilt ausschließlich als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können. Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum.
- 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS) werden mit der 28. Verordnung zur Änderung betäubungsrechtlicher Vorschriften verboten. Die Verordnung tritt Mitte Dezember 2014 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 6 Tagen, 6 Stunden
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 6 Tagen, 1 Stunde
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig